Stipendien und Darlehen beantragen
Wer seine Ausbildung nicht selbst finanzieren kann, hat beim Kanton Aargau die Möglichkeit, ein Gesuch um Ausbildungsbeiträge einzureichen.
Voraussetzungen
Für ein Gesuch um Ausbildungsbeiträge müssen Sie alle der folgenden drei Voraussetzungen erfüllen:
- Ihr stipendienrechtlicher Wohnsitz liegt im Aargau.
- Sie sind Schweizer Bürger/in oder haben eine entsprechende Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung.
- Ihre Schule / Hochschule sowie die Ausbildung sind vom Bund oder vom Kanton anerkannt.
Ihre Pflichten
Als Gesuchstellerin oder Gesuchsteller machen Sie der Sektion Stipendien vollständige und richtige Angaben zu Ihrer Person, zur Ausbildung und zur finanziellen Situation (einschliesslich Eltern und Lebenspartnerin oder Lebenspartner usw.). Sie reichen die verlangten Belege ein. Falsche Angaben führen zu einer Rückforderung der erhaltenen Beiträge und können ein Strafverfahren zur Folge haben.
Sie melden den Abbruch oder Unterbruch der Ausbildung unverzüglich und von sich aus. Nach Abschluss der Ausbildung reichen Sie innerhalb von vier Wochen eine Kopie des Abschlusszertifikats ein.
Ablauf
Schritt 1: Benutzerkonto für Online-Dienstleistungen des Kantons Aargau erstellen
- Erstellen Sie ein Benutzerkonto für die Online-Dienstleistungen des Kantons Aargau unter www.agov.ch.
- Verwenden Sie eine private, dauerhafte E-Mail-Adresse (keine Schuladresse).
- Bei Personen unter 18 Jahren muss zusätzlich eine bevollmächtigte Person (z. B. Eltern oder gesetzliche Vertretung) ebenfalls ein eigenes Benutzerkonto bei AGOV eröffnen.
Schritt 2: Stipendienportal starten und sich identifizieren
- Starten Sie nach der Registrierung bei AGOV das Stipendienportal und melden Sie sich an.
- Beim ersten Einstieg identifizieren Sie sich mit Ihrer AHV-Nummer und Ihrem Geburtsdatum.
- Personen unter 18 Jahren erfassen zusätzlich die bevollmächtigte Person im System.
Schritt 3: Gesuch im Stipendienportal ausfüllen und senden
- Füllen Sie das Gesuch vollständig aus und laden Sie die erforderlichen Belege hoch.
- Prüfen Sie die Angaben sorgfältig und reichen Sie das Gesuch ein.
- Bei Personen unter 18 Jahren reicht die bevollmächtigte Person das Gesuch ein.
Wie oft kann ich ein Gesuch stellen?
Ein Gesuch um Ausbildungsbeiträge gilt jeweils für ein Ausbildungsjahr. Wenn Ihre Ausbildung mehrere Jahre dauert, müssen Sie für jedes Ausbildungsjahr ein neues Gesuch einreichen.
Schritt 4: Gesuchsbearbeitung und Entscheid
Die Gesuche werden in der Regel innerhalb von zwei bis drei Monaten ab Eingangsdatum bearbeitet. Wenn Unterlagen fehlen oder zusätzliche Abklärungen notwendig sind, kann sich die Bearbeitungsdauer entsprechend verlängern.
Nach der Bearbeitung erhalten Sie einen Entscheid. Dieser ist entweder positiv oder negativ.
Der aktuelle Status des Gesuchs kann jederzeit im Stipendienportal eingesehen werden.
Schritt 5: Auszahlung bei Gesuchsgewährung
- Stipendien werden in der Regel in halbjährlichen Raten ausbezahlt.
- Darlehen werden in der Regel einmal pro Jahr ausbezahlt.
Damit zugesprochene Ausbildungsbeiträge ausbezahlt werden können, ist eine Bestätigung der Schule oder Hochschule über den Beginn oder die Fortsetzung der Ausbildung erforderlich. Bei Darlehen ist zusätzlich eine unterzeichnete Schuldanerkennung einzureichen.
Die erste Rate der Stipendien wird ausgelöst, sobald die Bestätigung über den Ausbildungsbeginn vorliegt und der Zusprechungsentscheid versendet wurde. Die zweite Rate erfolgt nach Eingang der Bestätigung über die Fortsetzung der Ausbildung im zweiten Semester.
Bei Schülerinnen und Schülern der Kantonalen Schule für Berufsbildung, an aargauischen Mittelschulen sowie bei beruflichen Grundbildungen mit Lehrvertrag im Kanton Aargau benötigen wir eine Antrittsbestätigung. Die zweite Rate wird anschliessend automatisch ausbezahlt.
Benötigte Unterlagen
Bitte beachten Sie, dass Sie mit dem Gesuch für Ausbildungsbeiträge verschiedene Unterlagen digital einreichen müssen. Wenn Sie die benötigten Unterlagen bereit haben, erleichtert dies den gesamten Prozess.
- Checkliste der erforderlichen Unterlagen für das Gesuch um Ausbildungsbeiträge (PDF, 1 Seite, 81 KB)
Fristen und Termine
Fristen Sekundarstufe II
Gesuchseinreichung:
- frühestens zwei Monate vor Beginn der Ausbildung
- spätestens am letzten Tag des dritten Monats nach Ausbildungsbeginn
Beispiel: Beginnt Ihre Ausbildung im August, können Sie das Gesuch ab Juni bis spätestens 30. November einreichen.
Fristen Tertiärstufe
Gesuchseinreichung:
- frühestens zwei Monate vor Beginn der Ausbildung
- spätestens am letzten Tag des dritten Monats nach Ausbildungsbeginn
Beispiel: Beginnt Ihr Studium im September, können Sie das Gesuch ab Juli bis spätestens 31. Dezember einreichen.
Zu späte Einreichung
Wenn Sie Ihr Gesuch zu spät einreichen, werden – falls es bewilligt wird – nur Beiträge ab dem Monat der Einreichung bis zum Ende des Ausbildungsjahres ausgerichtet. Der Anspruch gilt nur, wenn der Zeitraum mindestens drei Monate umfasst.
Kosten
Es werden keine Kosten oder Gebühren erhoben.