Mittelschulen
Mittelschulen sind weiterführende Schulen, die an die Oberstufe anschliessen. Sie führen je nach Schultyp zu unterschiedlichen Maturitäten und ermöglichen so die Zulassung an höhere Fachschulen, Fachhochschulen oder Universitäten.
Im Kanton Aargau gibt es sieben Mittelschulen für Jugendliche und eine Maturitätsschule für Erwachsene. Die Kosten sind vom Kanton Aargau gedeckt. In Ausnahmefällen kann der Kanton Aargau Gelder für den Besuch eines ausserkantonalen Lehrgangs sprechen. Dafür ist vorgängig ein Gesuch um Kostengutsprache zu stellen.
Qualität und Aufsicht
Die aargauischen Mittelschulen sind dazu verpflichtet, ein schulinternes Qualitätsmanagement zu führen und darüber Rechenschaft abzulegen. Der Kanton stellt hierfür den Rahmen bereit und koordiniert die schulübergreifende Zusammenarbeit.
Rechtliche Grundlagen
- Mittelschulgesetz (SAR 423.100)
- Verordnung über die Mittelschule (SAR 423.125)
- Verordnung über die Promotion und die Maturität am Gymnasium (SAR 423.152)
- Verordnung über die Promotion, den Fachmittelschulabschluss und die Fachmaturität an der Fachmittelschule (SAR 423.332)
- Verordnung über die Promotion, das eidgenössische Fähigkeitszeugnis und die Berufsmaturität an der Informatikmittelschule (SAR 423.342)
- Verordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung Informatikerin/Informatiker mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) (SR 412.101.220.10)
- Verordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung Kauffrau/Kaufmann mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) (SR 412.101.221.73)
- Verordnung über die Promotion, das eidgenössische Fähigkeitszeugnis und die Berufsmaturität an der Wirtschaftsmittelschule (SAR 423.155)
- Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität (SAR 412.103.1)
- Verordnung über den Instrumentalunterricht an den Mittelschulen (SAR 423.922)