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Gesuch um Schulortswechsel stellen

Die Abteilung Berufsbildung und Mittelschule kann den Besuch eines anderen Schulortes bewilligen wenn persönliche, schützenswerte Gründe vorliegen. Als persönliche, schützenswerte Gründe gelten zum Beispiel ein unzumutbarer Reiseweg bis zur Berufsfachschule (über 90 Minuten und mit SBB-Fahrplan berechnet), psychische oder körperliche Beeinträchtigungen (sind mit Arztzeugnis zu belegen). In jedem Fall ist ein Gesuch um Schulortswechsel zu stellen.

Elektronisch durchführbar | Unterlagen benötigt

Voraussetzungen

  • Sie haben einen Lehrvertrag mit einem Betrieb im Kanton Aargau oder eine Zulassung zum Qualifikationsverfahren (Art. 32/34) im Kanton Aargau. Diese müssen zum Zeitpunkt der Einreichung des Gesuchs um Schulortswechsels bei der Abteilung Berufsbildung und Mittelschule eingereicht sein, das Gesuch kann aber bereits bearbeitet werden, auch wenn der Vertrag von der Abteilung Berufsbildung und Mittelschule noch nicht bewilligt wurde. Das Gesuch kann auch direkt zusammen mit dem Lehrvertrag oder dem Gesuch um Zulassung zum Qualifikationsverfahren (Art. 32/34) eingereicht werden.
  • Der Schulweg überschreitet die zumutbare Reisezeit von 90 Minuten (gem. SBB-Fahrplan ab der nächstgelegenen Haltestelle Ihrer Wohnadresse bis zur nächstgelegenen Haltestelle der Berufsfachschule). Ausserdem dauert die Reisezeit mit den öffentlichen Verkehrsmitteln an die gewünschte Berufsfachschule weniger lang, als an die reguläre Berufsfachschule, oder es liegen andere persönliche, schützenswerte Gründe vor.
  • Die gewünschte Berufsfachschule ist keine Privatschule.

Ablauf

  • Schritt 1: Klären Sie ab, welche Berufsfachschule Sie besuchen müssen. Erste Informationen kann die Schulortszuteilungsliste geben und bei mehreren möglichen Schulorten weiss ihr Lehrbetrieb weiter.
  • Schritt 2: Informieren Sie sich, welche andere Berufsfachschule Sie besuchen möchten und ob diese Ihren Lehrberuf oder Ihren BM I-Bildungsgang anbietet.
  • Schritt 3: Reichen Sie das Formular "Gesuch um Schulortswechsel" mit allen benötigten Unterlagen ein.
  • Schritt 4: Das Gesuch wird durch die Sektion Schulische Bildung geprüft. Jedoch nur wenn ein Lehrvertrag oder ein Gesuch um Zulassung zum Qualifikationsverfahren (Art. 32/34) eingereicht wurde.
  • Schritt 5: Wurde das Gesuch bewilligt, erhalten bei einem Lehrvertrag Sie und Ihr Lehrbetrieb ein Schreiben per Post und die Berufsfachschulen wie auch das üK-Zentrum werden per E-Mail über den bewilligten Schulortswechsel informiert.
    Bei einer Zulassung zum Qualifikationsverfahren (Art.32/34) werden Sie per Post und die Berufsfachschule per E-Mail über den bewilligten Schulortswechsel bzw. über die bewilligte Zulassung informiert.
  • Schritt 6: Wenn ein ausserkantonaler Schulort bewilligt wurde, erfolgt die Anmeldung bei der gewünschten Berufsfachschule durch die Lernende/den Lernenden oder den Lehrbetrieb.

Benötigte Unterlagen

Die benötigten Unterlagen können dem ausgefüllten, untenstehenden Formular entnommen werden, grundsätzlich gilt:

  • Bei einem Gesuch aus psychischen oder körperlichen Gründen benötigen wir ein aktuelles Arztzeugnis aus dem ersichtlich ist, dass der Besuch der vorgesehenen Berufsfachschule nicht möglich ist.

Fristen und Termine

Das Gesuch kann jederzeit (auch während der Ausbildung) eingereicht werden. Grundsätzlich empfehlen wir jedoch, wenn möglich das Gesuch vor Ausbildungsbeginn zu stellen, damit die Berufsfachschule von Beginn an am gleichen Ort besucht werden kann.

Kosten

Die Bearbeitung des Gesuchs durch die Sektion Schulische Bildung ist kostenlos.

Rechtliche Grundlagen

Gesetz über die Berufs- und Weiterbildung (SAR 422.200)(öffnet in einem neuen Fenster)

Formulare & Online-Dienstleistungen

Dieses Formular lässt sich online ausfüllen und ausdrucken, jedoch nicht speichern.

Elektronisch durchführbar | Unterlagen benötigt