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Nachteilsausgleich für Prüfungen der beruflichen Grundbildung beantragen

Für das Qualifikationsverfahren, die Aufnahme- und Abschlussprüfungen der Berufsmaturität sowie die überbetrieblichen Kurse (üK) können Lernende einen Nachteilsausgleich beantragen. Diese Massnahmen zur Kompensation beeinträchtigungsbedingter Nachteile können nur von Personen mit ärztlich oder fachpsychologisch nachgewiesenen Beeinträchtigungen beantragt werden.

Online-Gesuchsformular

Fristen beachten | Unterlagen benötigt

Signatur erforderlich

Voraussetzungen

  • Die Beeinträchtigung muss ärztlich oder fachpsychologisch nachgewiesen werden.
  • Dazu braucht es ein aktuelles Gutachten oder Arztzeugnis einer ärztlichen oder fachpsychologischen Person, das nicht älter als zwei Jahre ist.
  • Ein Nachteilsausgleich für überbetriebliche Kurse (üK) kann nur beantragt werden, wenn in den üK Erfahrungsnoten für das Qualifikationsverfahren generiert werden.

Ablauf

  • Schritt 1: Die betroffene Person reicht das untenstehende Gesuchsformular bei der Abteilung Berufsbildung und Mittelschule ein. Die beantragten Massnahmen sind möglichst konkret und detailliert zu beschreiben (betroffene Fächer, Hilfsmittel, Zeitzuschlag, etc.).
  • Schritt 2: Die Abteilung Berufsbildung und Mittelschule prüft das Gesuch und fällt einen Entscheid über die Art und den Umfang des Nachteilsausgleichs.

Benötigte Unterlagen

  • Aktuelles Gutachten oder Arztzeugnis (nicht älter als zwei Jahre) einer ärztlichen oder fachpsychologischen Person.
  • Falls vorhanden: Weitere für die Beurteilung des Gesuchs wichtige Unterlagen. Zum Beispiel: Zeugnisse, Bestätigungen von Fördermassnahmen etc.

Fristen und Termine

Nachteilsausgleich für Qualifikationsverfahren sowie Aufnahme- und Abschlussprüfungen BM

  • Das Gesuch ist bis zum 31. Dezember vor der regulären Prüfungssession einzureichen.
  • Findet das Qualifikationsverfahren oder die Abschlussprüfung der Berufsmaturität zum Beispiel im Sommer 2020 statt, ist das Gesuch bis zum 31. Dezember 2019 einzureichen.

Nachteilsausgleich überbetriebliche Kurse

  • Das Gesuch ist sofort nach der Zuteilung an die üK-Organisation einzureichen.
  • Tritt eine Beeinträchtigung erst im Verlauf der Ausbildung auf oder wird später diagnostiziert, muss das Gesuch direkt nach der Diagnose eingereicht werden.

Kosten

Für die Einreichung des Gesuchs werden keine Gebühren erhoben. Der gesuchstellenden Person können für die ärztliche oder fachpsychologische Abklärung Kosten anfallen.

Rechtliche Grundlagen

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