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Bildungsbewilligung beantragen

Betriebe, die Berufslernende ausbilden wollen, benötigen eine Bildungsbewilligung. Diese berechtigt zur Ausbildung in einem bestimmten Lehrberuf. Sie muss erneuert werden, wenn die Zuständigkeit der für die Berufsbildung verantwortliche/n Person/en im Betrieb ändert.

Antragsformular einreichen

Unterlagen benötigt

Signatur erforderlich

Voraussetzungen

Betriebliche Voraussetzungen

  • Der Betrieb muss in der Lage sein, die Inhalte des jeweiligen Ausbildungsberufs gemäss dem Bildungserlass (Bildungsverordnung und Bildungsplan) zu vermitteln.
  • Der Betrieb muss über die notwendige Infrastruktur und die geeigneten Arbeitsmittel verfügen.

Voraussetzungen Berufsbildner/in

  • Die zuständige Person hat einen Berufsbildnerkurs absolviert oder verpflichtet sich, einen solchen innerhalb einer Jahresfrist zu besuchen.
  • Die Person, die für die Ausbildung verantwortlich ist, muss über einen Abschluss im entsprechenden Beruf oder über eine gleichwertige Qualifikation verfügen.
  • Die Person muss in der Regel mindestens zwei Jahre Berufserfahrung nach Abschluss der eigenen Ausbildung haben.

Die Anforderungen sind unter Abschnitt 6 der entsprechenden Verordnung geregelt.

Ablauf

  • Schritt 1: Betriebe füllen das Antragsformular Bildungsbewilligung aus und reichen es ein.
  • Schritt 2: Nach der Prüfung des Antrags durch die Abteilung Berufsbildung und Mittelschule besichtigt eine Person des Berufsinspektorats den Betrieb. Bei dieser Gelegenheit können weitere Fragen zur Ausbildung von Berufslerneden geklärt werden.
  • Schritt 3: Nach der Besichtigung erhält der Betrieb eine Bildungsbewilligung sowie Infos zur Nutzung des Lehrbetriebsportals per E-Mail zugestellt.
  • Schritt 4: Der Betrieb kann seine Lehrstellen über das Lehrbetriebsportal im kantonalen Lehrstellennachweis LENA ausschreiben und Geschäftsprozesse mit der kantonalen Verwaltung digital abwickeln.

Hinweis: Das Lehrbetriebsportal kann erst nach Genehmigung der Bildungsbewilligung genutzt werden.

Benötigte Unterlagen

  • Daten Lehrbetrieb (Adresse, Telefon, E-Mail)
  • Daten Berufsbildner/in (Telefon, E-Mail, Geburtsdatum, AHV-Nummer)
  • Bildungsnachweise (gemäss Bildungsverordnung, Abschnitt 6). Vgl. Berufsverzeichnis SBFI
  • Falls bereits absolviert: Kursausweis Berufsbildner/innen-Kurs oder Berufsbildner/innen-Diplom

Fristen und Termine

Jederzeit möglich.

Kosten

Keine.

Rechtliche Grundlagen

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Unterlagen benötigt

Signatur erforderlich