Bildungsbewilligung beantragen
Betriebe, die Berufslernende ausbilden wollen, benötigen eine Bildungsbewilligung. Diese berechtigt zur Ausbildung in einem bestimmten Lehrberuf. Sie muss erneuert werden, wenn die Zuständigkeit der für die Berufsbildung verantwortliche/n Person/en im Betrieb ändert.
Voraussetzungen
Betriebliche Voraussetzungen
- Der Betrieb muss in der Lage sein, die Inhalte des jeweiligen Ausbildungsberufs gemäss dem Bildungserlass (Bildungsverordnung und Bildungsplan) zu vermitteln.
- Der Betrieb muss über die notwendige Infrastruktur und die geeigneten Arbeitsmittel verfügen.
Voraussetzungen Berufsbildner/in
- Die zuständige Person hat einen Berufsbildnerkurs absolviert oder verpflichtet sich, einen solchen innerhalb einer Jahresfrist zu besuchen.
- Die Person, die für die Ausbildung verantwortlich ist, muss über einen Abschluss im entsprechenden Beruf oder über eine gleichwertige Qualifikation verfügen.
- Die Person muss in der Regel mindestens zwei Jahre Berufserfahrung nach Abschluss der eigenen Ausbildung haben.
Die Anforderungen sind unter Abschnitt 6 der entsprechenden Verordnung geregelt.
Ablauf
- Schritt 1: Betriebe füllen das Antragsformular Bildungsbewilligung aus und reichen es ein.
- Schritt 2: Nach der Prüfung des Antrags durch die Abteilung Berufsbildung und Mittelschule besichtigt eine Person des Berufsinspektorats den Betrieb. Bei dieser Gelegenheit können weitere Fragen zur Ausbildung von Berufslerneden geklärt werden.
- Schritt 3: Nach der Besichtigung erhält der Betrieb eine Bildungsbewilligung sowie Infos zur Nutzung des Lehrbetriebsportals per E-Mail zugestellt.
- Schritt 4: Der Betrieb kann seine Lehrstellen über das Lehrbetriebsportal im kantonalen Lehrstellennachweis LENA ausschreiben und Geschäftsprozesse mit der kantonalen Verwaltung digital abwickeln.
Hinweis: Das Lehrbetriebsportal kann erst nach Genehmigung der Bildungsbewilligung genutzt werden.
Benötigte Unterlagen
- Daten Lehrbetrieb (Adresse, Telefon, E-Mail)
- Daten Berufsbildner/in (Telefon, E-Mail, Geburtsdatum, AHV-Nummer)
- Bildungsnachweise (gemäss Bildungsverordnung, Abschnitt 6). Vgl. Berufsverzeichnis SBFI
- Falls bereits absolviert: Kursausweis Berufsbildner/innen-Kurs oder Berufsbildner/innen-Diplom
Fristen und Termine
Jederzeit möglich.
Kosten
Keine.