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Bildungsbewilligung / Ausbildnerwechsel für berufliche Grundbildung beantragen

Betriebe, die Berufslernende ausbilden wollen, benötigen eine Bildungsbewilligung. Diese berechtigt zur Ausbildung in einem bestimmten Lehrberuf. Sie muss erneuert werden, wenn die Zuständigkeit der für die Berufsbildung verantwortliche/n Person/en im Betrieb ändert.

Online-Antragsformular

Unterlagen benötigt

Signatur erforderlich

Voraussetzungen

Die zuständige Person hat einen Berufsbildnerkurs absolviert oder verpflichtet sich, einen solchen innerhalb einer Jahresfrist zu besuchen. Die Voraussetzungen gemäss Bildungsverordnung über die berufliche Grundbildung des jeweiligen Berufs werden erfüllt.

Ablauf

Hinweis: Das Lehrbetriebsportal kann erst nach Genehmigung der Bildungsbewilligung genutzt werden.

Benötigte Unterlagen

  • Daten Lehrbetrieb (Adresse, Telefon, E-Mail)
  • Daten Berufsbildner/in (Telefon, E-Mail, Geburtsdatum, AHV-Nummer)
  • Bildungsnachweise (gemäss Bildungsverordnung, Abschnitt 6). Vgl. Berufsverzeichnis SBFI
  • Falls bereits absolviert: Kursausweis Berufsbildner/innen-Kurs oder Berufsbildner/innen-Diplom

Fristen und Termine

Jederzeit möglich.

Kosten

Keine.

Anleitungen

Merkblatt Bildungsbewilligung (PDF, 2 Seiten, 27 KB)

Rechtliche Grundlagen

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