Bildungsbewilligung / Ausbildnerwechsel für berufliche Grundbildung beantragen
Betriebe, die Berufslernende ausbilden wollen, benötigen eine Bildungsbewilligung. Diese berechtigt zur Ausbildung in einem bestimmten Lehrberuf. Sie muss erneuert werden, wenn die Zuständigkeit der für die Berufsbildung verantwortliche/n Person/en im Betrieb ändert.
Voraussetzungen
Die zuständige Person hat einen Berufsbildnerkurs absolviert oder verpflichtet sich, einen solchen innerhalb einer Jahresfrist zu besuchen. Die Voraussetzungen gemäss Bildungsverordnung über die berufliche Grundbildung des jeweiligen Berufs werden erfüllt.
Ablauf
- Schritt 1: Betriebe füllen das Antragsformular Bildungsbewilligung / Wechsel Berufsbildner/-in aus und reichen es elektronisch ein. Geben Sie im Formular Ihre Benutzer-ID für das Smart Service Portal des Kantons Aargau an (siehe Merkblatt Bildungsbewilligung (PDF, 2 Seiten, 27 KB)).
- Schritt 2: Nach der Prüfung des Antrags durch die Abteilung Berufsbildung und Mittelschule besichtigt eine Person des Berufsinspektorats den Betrieb und klärt weitere allfällige Fragen ab.
- Schritt 3: Nach der Besichtigung erhält der Betrieb eine Bildungsbewilligung sowie Infos zur Nutzung des Lehrbetriebsportals per E-Mail zugestellt.
- Schritt 4: Der Betrieb kann seine Lehrstellen über das Lehrbetriebsportal im kantonalen Lehrstellennachweis LENA ausschreiben und Geschäftsprozesse mit der kantonalen Verwaltung digital abwickeln.
Hinweis: Das Lehrbetriebsportal kann erst nach Genehmigung der Bildungsbewilligung genutzt werden.
Benötigte Unterlagen
- Daten Lehrbetrieb (Adresse, Telefon, E-Mail)
- Daten Berufsbildner/in (Telefon, E-Mail, Geburtsdatum, AHV-Nummer)
- Bildungsnachweise (gemäss Bildungsverordnung, Abschnitt 6). Vgl. Berufsverzeichnis SBFI
- Falls bereits absolviert: Kursausweis Berufsbildner/innen-Kurs oder Berufsbildner/innen-Diplom
Fristen und Termine
Jederzeit möglich.
Kosten
Keine.
Anleitungen
Merkblatt Bildungsbewilligung (PDF, 2 Seiten, 27 KB)