Lehrbetrieb werden
Fast jedes Unternehmen kann Lernende ausbilden. Damit ein Betrieb Berufslernende ausbilden darf, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt und eine Bildungsbewilligung beantragt werden.
Betriebe können Lernende entweder selbstständig als Lehrbetrieb oder gemeinsam mit anderen Unternehmen in einem Lehrbetriebsverbund ausbilden. Beide Ausbildungsformen ermöglichen eine praxisnahe und qualitativ hochwertige berufliche Grundbildung und leisten einen wichtigen Beitrag zur Fachkräfteförderung.
Voraussetzungen und Weg zum Lehrbetrieb
Lehrberuf und Ausbildungstyp
Betriebe klären zuerst ab, in welchem Lehrberuf sie ausbilden möchten und welchen Ausbildungstyp sie anbieten wollen. In der beruflichen Grundbildung stehen rund 250 Lehrberufe zur Auswahl.
Es gibt folgende Ausbildungstypen:
- 2-jährige berufliche Grundbildungen mit eidg. Berufsattest (EBA)
- 3- oder 4-jährige berufliche Grundbildungen mit eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ)
Informationen zu den einzelnen Berufen sind im eidgenössischen Berufsverzeichnis verfügbar.
Berufsbildnerin oder Berufsbildner bestimmen
Jeder Lehrbetrieb benötigt mindestens eine verantwortliche Berufsbildnerin oder einen verantwortlichen Berufsbildner. Diese Person begleitet die Lernenden im Berufsalltag und ist für die praktische Ausbildung im Betrieb zuständig.
Die fachlichen und beruflichen Voraussetzungen sind in der jeweiligen Bildungsverordnung des entsprechenden Berufs festgelegt. In der Regel wird ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis im entsprechenden oder in einem verwandten Beruf sowie mehrjährige berufliche Praxis im Lehrgebiet vorausgesetzt. Auch Abschlüsse der höheren Berufsbildung können als Qualifikation anerkannt werden.
Zusätzlich ist eine berufspädagogische Qualifikation erforderlich. Diese wird mit einem anerkannten Berufsbildnerkurs erworben.
Die Anzahl Lernender, die ein Betrieb ausbilden darf, richtet sich nach der Anzahl qualifizierter Fachkräfte im Betrieb.
Bildungsbewilligung beantragen
Um Lernende ausbilden zu dürfen, benötigt ein Betrieb eine Bildungsbewilligung. Diese wird bei der Abteilung Berufsbildung und Mittelschule beantragt.
Die zuständige Berufsinspektorin oder der zuständige Berufsinspektor prüft im Rahmen eines Betriebsbesuchs, ob die Voraussetzungen für die Ausbildung erfüllt sind. Sind die Anforderungen erfüllt, wird die Bildungsbewilligung erteilt.
Nach Erhalt der Bildungsbewilligung kann der Zugang zum Lehrbetriebsportal beantragt werden. Das Lehrbetriebsportal ermöglicht Betrieben eine einfache und sichere Administration sowie die Abwicklung der Geschäftsprozesse rund um ihre Lernenden.
Ausbildung organisieren
Für die Planung und Durchführung der Ausbildung stehen verschiedene Hilfsmittel zur Verfügung. Das Handbuch betriebliche Grundbildung enthält wichtige Informationen rund um die Ausbildung von Lernenden. Bildungspläne, Modelllehrgänge und weitere Unterlagen sind in der Regel über die Organisationen der Arbeitswelt erhältlich.
Lernende rekrutieren
Lehrstellen können online im Lehrstellennachweis LENA ausgeschrieben und verwaltet werden. Nach der Selektion wird mit der lernenden Person ein Lehrvertrag abgeschlossen.
Lehrbetriebsverbund
Ein Lehrbetriebsverbund (LBV) ist ein Zusammenschluss mehrerer Betriebe, die gemeinsam Lernende ausbilden. Die Lernenden absolvieren ihre Ausbildung im Rotationsprinzip in verschiedenen Betrieben und erhalten dadurch Einblick in unterschiedliche Arbeitsbereiche und Spezialisierungen.
Lehrbetriebsverbünde ermöglichen insbesondere kleineren oder spezialisierten Betrieben die Beteiligung an der Berufsbildung, auch wenn nicht alle Ausbildungsinhalte im eigenen Betrieb vermittelt werden können.
Vorteile für Ausbildungsbetriebe
Zugang zu Fachkräften von morgen
Lehrbetriebsverbünde unterstützen Betriebe dabei, frühzeitig Kontakt zu zukünftigen Fachkräften aufzubauen und diese gezielt zu fördern. So entsteht ein nachhaltiger Fachkräftenachwuchs und Betriebe lernen potenzielle Mitarbeitende bereits während der Ausbildung kennen.
Ausbildung gemeinsam tragen
Auch Betriebe mit begrenzten Ausbildungsmöglichkeiten können sich aktiv an der Berufsbildung beteiligen, da die Ausbildungsinhalte auf mehrere Betriebe verteilt werden. Gleichzeitig reduziert die zentrale Koordination den administrativen und organisatorischen Aufwand deutlich.
Eigene Stärken gezielt einbringen
Betriebe bilden Lernende in den Bereichen aus, in denen sie besonders stark sind. Dadurch können sie sich auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren und diese gezielt in die Ausbildung einbringen.
Attraktive Ausbildungsform
Lernende profitieren von abwechslungsreichen Praxiseinsätzen in unterschiedlichen Betrieben. Sie entwickeln dabei Selbstständigkeit, Flexibilität und vernetztes Denken und bauen gleichzeitig ein breites berufliches Netzwerk auf. Dies stärkt ihre berufliche Entwicklung nachhaltig.
Wie funktioniert ein Lehrbetriebsverbund?
Der Lehrvertrag wird durch den Leitbetrieb oder die Leitorganisation abgeschlossen. Diese übernimmt die Koordination und Organisation der Ausbildung, plant die Einsätze der Lernenden und stellt die Qualität der Ausbildung sicher. Zudem dient sie als Ansprechstelle gegenüber Behörden und Berufsfachschulen sowie für die beteiligten Betriebe.
Die praktische Ausbildung erfolgt in den einzelnen Verbundbetrieben. Dort vermitteln die Betriebe die Ausbildungsinhalte in ihren jeweiligen Fachbereichen. Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten werden verbindlich geregelt.
Qualität und Verlässlichkeit
Lehrbetriebsverbünde unterstehen den gesetzlichen Vorgaben des Berufsbildungsgesetzes (BBG) und der Berufsbildungsverordnung (BBV). Die Ausbildungsqualität wird regelmässig überprüft und durch geeignete Instrumente sichergestellt.
Erfolgreiche Lehrbetriebsverbünde zeichnen sich durch klare Zuständigkeiten, verlässliche Partnerschaften und eine langfristige Zusammenarbeit aus. Eine zentrale Koordination sowie eine hohe Ausbildungsqualität bilden dabei wichtige Grundlagen.
Für welche Betriebe eignet sich ein Lehrbetriebsverbund?
Ein Lehrbetriebsverbund eignet sich insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen, spezialisierte Betriebe oder Unternehmen mit begrenzten Ausbildungskapazitäten. Ebenso profitieren Betriebe, die gemeinsam Verantwortung für die Berufsbildung übernehmen und ihre Kompetenzen bündeln möchten.
Voraussetzungen für die Prüfung eines Gesuchs
Damit ein Gesuch für einen Lehrbetriebsverbund seitens Kanton geprüft werden kann, ist ein aussagekräftiges Konzept erforderlich. Dieses sollte insbesondere Auskunft geben über:
- Zielsetzung und Motivation des Verbunds
- beteiligte Betriebe und Ausbildungsberufe
- Organisation und Zuständigkeiten
- Ausbildungs- und Rotationskonzept
- personelle Ressourcen und Verantwortlichkeiten
- Finanzierung und langfristige Tragfähigkeit
- Qualitätssicherung und Betreuung der Lernenden
- geplante Anzahl Ausbildungsplätze
Ein sorgfältig ausgearbeitetes Konzept bildet die Grundlage für die kantonale Beurteilung und Bewilligung.
- Portal für die Berufsbildung - berufsbildung.ch
- SBFI - Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation