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Auflösung Lehrvertrag als Lehrbetrieb beantragen

Lehrverhältnisse können vor dem Lehrabschluss während der Probezeit, in gegenseitigem Einvernehmen der Vertragsparteien oder wenn wichtige Gründe vorliegen, aufgelöst werden. In jedem Fall ist das Departement Bildung, Kultur und Sport mit einem von den Vertragsparteien unterschriebenen Formular über die Auflösung des Lehrvertrags in Kenntnis zu setzen.

Lehrbetriebsportal starten

Elektronisch durchführbar

Signatur erforderlich

Voraussetzungen

Einwilligung aller Lehrvertragsparteien

Ablauf

  • Schritt 1: Der Lehrbetrieb reicht das Formular 'Auflösung Lehrvertrag' im Register 'Lehrverhältnisse' im Lehrbetriebsportal ein.
  • Schritt 2: Falls keine schriftliche Kündigung oder Vereinbarung vorliegt, kann das Formular im Lehrbetriebsportal gedruckt und von allen Vertragsparteien unterzeichnet werden.
  • Schritt 3: Der Lehrbetrieb reicht die Auflösung elektronisch ein.
  • Schritt 4: Die Abteilung Berufsbildung und Mittelschule nimmt bei Bedarf mit den Vertragsparteien Kontakt auf und bestätigt die Auflösung.

Fristen und Termine

Keine Einschränkungen. Jederzeit möglich.

Kosten

Keine

Anleitungen

Rechtliche Grundlagen

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