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Zulassung zum Qualifikationsverfahren in beruflicher Nachholbildung beantragen

Personen, die keine gesetzliche Lehrzeit absolviert haben oder in einem Zweitberuf noch ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder Berufsattest (EBA) erwerben möchten, können das Qualifikationsverfahren nachholen. Dazu kann die Zulassung zum Qualifikationsverfahren beantragt werden.

Voraussetzungen

  • Fünf Jahre praktische Erfahrung, je nach angestrebtem Beruf müssen unterschiedlich viele Jahre im entsprechenden Berufsfeld vorgewiesen werden.
  • Gute Deutschkenntnisse. Diese müssen mittels Deutschtest oder Einreichung eines anerkannten Zertifikates nachgewiesen werden.
  • Erfüllen der praktischen und schulischen Anforderungen.
  • Wohnhaft im Kanton Aargau.

Ablauf

  • Schritt 1: Klären Sie ab, welche Stoffgebiete gemäss der jeweiligen Bildungsverordnung aufzuarbeiten sind. Bei Fragen und für eine erste, obligatorische Beratung wenden Sie sich bitte an Lea Schär-Sibler: lea.schaer-sibler@ag.ch
  • Schritt 2: Absolvieren Sie den Deutschtest, ggf. verbunden mit einem entsprechenden Vorbereitungskurs oder belegen Sie Ihre Deutschkenntnisse mittels anerkanntem Zertifikat, EFZ / EBA / anderweitigem Abschluss auf Sekundarstufe II.
  • Schritt 3: Reichen Sie das Formular "Gesuch um Zulassung zum Qualifikationsverfahren" mit allen benötigten Unterlagen ein an das Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS), Abteilung Berufsbildung und Mittelschule, Bachstrasse 15, 5001 Aarau oder lea.schaer-sibler@ag.ch .
  • Schritt 4: Prüfung des Gesuchs durch die Abteilung Berufsbildung und Mittelschule.
  • Schritt 5: Wurde das Gesuch genehmigt, melden Sie sich bei der bewilligten Berufsfachschule laut Zulassung an. Es ist auch möglich, den Stoff im Selbststudium aufzuholen.
  • Schritt 6: Nach der Aufarbeitung des Stoffs durchlaufen Sie das Qualifikationsverfahren.
  • Schritt 7: Nach bestandenem Qualifikationsverfahren stellt Ihnen die Abteilung Berufsbildung und Mittelschule das Eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder das Eidgenössische Berufsattest (EBA) aus.

Für weitere Informationen und eine Beratung wenden Sie sich bitte an:

Lea Schär-Sibler
062 835 34 60
lea.schaer-sibler@ag.ch

Benötigte Unterlagen

Fristen und Termine

Die Gesuchsunterlagen sind bis am 31. Mai bei der zuständigen Stelle einzureichen. Später eingereichte Gesuche können gegebenenfalls nicht mehr für den kommenden Ausbildungsbeginn berücksichtigt werden.

Kosten

  • Die Beratung durch das Eingangsportal ist kostenlos.
  • Der Besuch von Angeboten, die Erwachsenen das Nachholen eines Berufsabschlusses ermöglichen, ist kostenlos. Ausnahmen stellen die nachfolgend genannten Positionen dar:
    • Kostenbeiträge an vorgeschriebene üK werden für Kandidatinnen und Kandidaten ohne Lehrvertrag im Umfang der SBBK-Pauschale gewährt. Die Restkosten müssen Kandidatinnen und Kandidaten ohne Lehrvertrag selber tragen.
    • Materialkosten und bei Prüfungen anfallende Raumkosten gehen zu Lasten der Kandidatinnen und Kandidaten.
    • Angebote privater Anbieter: die Schulgelder sind von den Kandidatinnen und Kandidaten selbst zu tragen.

Unterstützungsbeiträge bzw. Stipendien können bei der Sektion Stipendien beantragt werden.

Rechtliche Grundlagen