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Zulassung zum Qualifikationsverfahren in beruflicher Nachholbildung beantragen

Personen, die keine gesetzliche Lehrzeit absolviert haben oder in einem Zweitberuf noch ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder Berufsattest (EBA) erwerben möchten, können das Qualifikationsverfahren nachholen. Dazu kann die Zulassung zum Qualifikationsverfahren beantragt werden.

Voraussetzungen

  • Fünf Jahre praktische Erfahrung, je nach angestrebtem Beruf müssen unterschiedlich viele Jahre im entsprechenden Berufsfeld vorgewiesen werden.
  • Gute Deutschkenntnisse. Diese müssen mittels Deutschtest oder Einreichung eines anerkannten Zertifikates nachgewiesen werden.
  • Erfüllen der praktischen und schulischen Anforderungen.
  • Wohnhaft im Kanton Aargau.

Ablauf

  • Schritt 1: Klären Sie ab, welche Stoffgebiete gemäss der jeweiligen Bildungsverordnung (öffnet in einem neuen Fenster)aufzuarbeiten sind. Im ausgewählten Berufsverzeichnis finden Sie zudem den Bildungsplan. Dieser bietet detaillierte Informationen zu den geprüften Handlungskompetenzen im Qualifikationsverfahren und gibt einen umfassenden Überblick über die Anforderungen Ihres Wunschberufs. Bitte machen Sie sich unbedingt mit diesen Anforderungen vertraut, bevor Sie weitere Schritte auf dem Weg zum Berufsabschluss für Erwachsene unternehmen.
  • Schritt 2: Bitte machen Sie sich ebenso mit den Zulassungsvoraussetzungen vertraut. Falls Qualifikationen ausserhalb eines geregelten Bildungsgangs erworben wurden, ist für die Zulassung zum Qualifikationsverfahren eine mindestens fünfjährige berufliche Erfahrung erforderlich. Diese muss zum Zeitpunkt des Qualifikationsverfahrens vollständig nachgewiesen werden. Eine zuvor formal abgeschlossene Grundbildung (EBA oder EFZ) wird dabei zu 50 % angerechnet.
  • Schritt 3: Absolvieren Sie den Deutschtest, ggf. verbunden mit einem entsprechenden Vorbereitungskurs oder belegen Sie Ihre Deutschkenntnisse mittels anerkanntem Zertifikat, einem EFZ / EBA oder einem anderweitigem Abschluss auf Sekundarstufe II.
  • Schritt 4: Reichen Sie die vollständigen Gesuchsunterlagen online(öffnet in einem neuen Fenster) ein.
  • Schritt 5: Prüfung des Gesuchs durch die Abteilung Berufsbildung und Mittelschule. Falls eine Zulassung in Aussicht steht, werden Sie zu einem obligatorischen Zulassungsgespräch eingeladen. In diesem Gespräch werden offene Fragen geklärt und berufsspezifische Besonderheiten mit Ihnen besprochen.
  • Schritt 6: Wurde das Gesuch genehmigt, melden Sie sich bei der bewilligten Berufsfachschule laut Zulassung an. Es ist auch möglich, den Stoff im Selbststudium aufzuholen. Wir empfehlen aber in jedem Fall den Schulbesuch.
  • Schritt 7: Nach der Aufarbeitung des Schulstoffs und der Festigung der praktischen Fähigkeiten im Betrieb und ggf. in den überbetrieblichen Kursen durchlaufen Sie das Qualifikationsverfahren.
  • Schritt 8: Nach bestandenem Qualifikationsverfahren stellt Ihnen die Abteilung Berufsbildung und Mittelschule das Eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder das Eidgenössische Berufsattest (EBA) aus.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Sektion Betriebliche Bildung keine klassische Berufsberatung anbietet, sondern gezielt jene unterstützt, die sich bereits für eine Nachholbildung entschieden haben.

Falls Sie eine allgemeine Berufsberatung wünschen, wenden Sie sich an ask! Beratungsdienste(öffnet in einem neuen Fenster).

Benötigte Unterlagen

Fristen und Termine

Die Gesuchsunterlagen sind bis am 31. Mai ausschliesslich online(öffnet in einem neuen Fenster) beim Kanton Aargau einzureichen. Per E-Mail oder auf dem Postweg können systembedingt keine Gesuche mehr entgegengenommen werden. Später eingereichte Gesuche können gegebenenfalls nicht mehr für den kommenden Ausbildungsbeginn berücksichtigt werden.

Kosten

  • Die Anmeldung und das Zulassungsgespräch sind kostenlos.
  • Der Besuch von Angeboten, die Erwachsenen das Nachholen eines Berufsabschlusses ermöglichen, ist kostenlos. Ausnahmen stellen die nachfolgend genannten Positionen dar:
    • Kostenbeiträge an vorgeschriebene üK werden für Kandidatinnen und Kandidaten ohne Lehrvertrag im Umfang der SBBK-Pauschale gewährt. Die Restkosten müssen Kandidatinnen und Kandidaten ohne Lehrvertrag selber tragen.
    • Materialkosten und bei Prüfungen anfallende Raumkosten gehen zu Lasten der Kandidatinnen und Kandidaten.
    • Angebote privater Anbieter: die Schulgelder sind von den Kandidatinnen und Kandidaten selbst zu tragen.
  • Unterstützungsbeiträge bzw. Stipendien können bei der Sektion Stipendien beantragt werden.

Rechtliche Grundlagen