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Bildung für Erwachsene

Berufsabschluss für Erwachsene

Erwachsene können einen Berufsabschluss nachholen. Dies kann über das Nachholen des Qualifikationsverfahrens oder über die Validierung von erbrachten Bildungsleistungen geschehen.

Die berufliche Grundbildung kann auf zwei Arten nachgeholt werden.

Qualifikationsverfahren nachholen

Erwachsene, die keine Berufslehre absolviert haben oder in einem Zweitberuf noch einen Abschluss erlangen möchten, können das Qualifikationsverfahren nachholen. Dazu kann die Zulassung zum Qualifikationsverfahren beantragt werden.

Merkblatt Nachholbildung (PDF, 2 Seiten, 29 KB)

Voraussetzungen

  • Praktische Erfahrung, je nach angestrebtem Beruf müssen unterschiedlich viele Jahre im entsprechenden Berufsfeld vorgewiesen werden.
  • Gute Deutschkenntnisse
  • Erfüllen der praktischen und schulischen Anforderungen
  • Wohnhaft im Kanton Aargau

Sprachkenntnisse

Personen, die neu ein Gesuch um Zulassung zum Qualifikationsverfahren beantragen resp. den ABU-Unterricht für Erwachsene an der BFGS(öffnet in einem neuen Fenster) oder der Liebegg(öffnet in einem neuen Fenster) besuchen werden, müssen die geforderten Sprachkenntnisse nachweisen. Dies gilt für alle Kandidatinnen und Kandidaten der Nachholbildung, sowohl mit als auch ohne Schulbesuch (Selbststudium). Eine Absolvierung des Qualifikationsverfahrens ist nur mit nachgewiesenem Sprachniveau möglich.

Das für den jeweiligen Beruf festgelegte Sprachniveau resp. die anerkannten Sprachdiplome entnehmen Sie dem folgenden Dokument.

Sollte Ihr Beruf nicht aufgeführt sein, entscheidet die Abteilung Berufsbildung und Mittelschule über das geforderte Sprachniveau.

Ein EFZ / EBA oder ein anderweitiger Abschluss auf Sekundarstufe II gelten als Nachweis der Sprachkenntnisse.

Falls kein Nachweis vorhanden ist:

Bildungsleistungen validieren

Personen mit mindestens fünf Jahren Berufserfahrung, aber ohne entsprechendes eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder Berufsattest (EBA), können ihre Bildungsleistungen validieren lassen. Das bedeutet, dass die vorhandene (Berufs)-Erfahrung anerkannt wird und nur die noch fehlenden Kompetenzen in der ergänzenden Bildung an ausgewählten Berufsfachschulen (öffnet in einem neuen Fenster)nachgeholt werden müssen. Diese Validierung von Bildungsleistungen führt zur Erteilung des eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses (EFZ) oder Berufsattests (EBA).

Voraussetzung

Die Validierung setzt voraus, dass Sie mindestens fünf Jahre Berufserfahrung vorweisen können, davon in der Regel drei Jahre im angestrebten Berufsfeld. Dabei ist es notwendig, dass Sie über die relevanten Handlungskompetenzen verfügen, die für den angestrebten Berufsabschluss erforderlich sind. Als Richtwert gilt, dass zum Zeitpunkt der Gesuchseinreichung mindestens 75% dieser Kompetenzen nachgewiesen werden müssen.

Die Validierung ist im Moment nur für folgende Berufe möglich:

  • Fachfrau/-mann Betreuung EFZ
  • Fachfrau/-mann Gesundheit EFZ
  • ICT Fachfrau/-mann EFZ
  • Informatiker/-in EFZ
  • Kauffrau/-mann EFZ
  • Koch/Köchin EFZ
  • Logistiker/-in EFZ
  • Maurer/-in EFZ
  • Mediamatiker/-in EFZ
  • Medizinische/r Praxisassistent/-in EFZ
  • Produktionsmechaniker/-in EFZ
  • Restaurantfachfrau/-mann EFZ