Berufsabschluss für Erwachsene
Erwachsene können einen Berufsabschluss nachholen. Dies kann über das Nachholen des Qualifikationsverfahrens oder über die Validierung von erbrachten Bildungsleistungen geschehen.
Die berufliche Grundbildung kann auf zwei Arten nachgeholt werden.
Qualifikationsverfahren nachholen
Erwachsene, die keine Berufslehre absolviert haben oder in einem Zweitberuf noch einen Abschluss erlangen möchten, können das Qualifikationsverfahren nachholen. Dazu kann die Zulassung zum Qualifikationsverfahren beantragt werden.
- Merkblatt Nachholbildung (PDF, 2 Seiten, 30 KB)
- Merkblatt Allgemeinbildung in der Nachholbildung (PDF, 1 Seite, 21 KB)
Voraussetzungen
- Praktische Erfahrung, je nach angestrebtem Beruf müssen unterschiedlich viele Jahre im entsprechenden Berufsfeld vorgewiesen werden.
- Gute Deutschkenntnisse
- Erfüllen der praktischen und schulischen Anforderungen
Sprachkenntnisse
Personen, die neu ein Gesuch um Zulassung zum Qualifikationsverfahren beantragen resp. den ABU-Unterricht für Erwachsene an der BFGS oder der Liebegg besuchen werden, müssen die geforderten Sprachkenntnisse nachweisen. Dies gilt sowohl für:
- Alle Kandidatinnen und Kandidaten, die ab Sommer 2022 die Berufsschule besuchen.
- Alle Kandidatinnen und Kandidaten der Nachholbildung ohne Schulbesuch (Selbststudium). Eine Absolvierung des Qualifikationsverfahrens (ab 2023) ist nur mit nachgewiesenem Sprachniveau möglich.
Das für den jeweiligen Beruf festgelegte Sprachniveau resp. die anerkannten Sprachdiplome entnehmen Sie dem folgenden Dokument.
Sollte Ihr Beruf nicht aufgeführt sein, entscheidet die Abteilung Berufsbildung und Mittelschule über das geforderte Sprachniveau.
Ein EFZ / EBA oder ein anderweitiger Abschluss auf Sekundarstufe II gelten als Nachweis der Sprachkenntnisse.
Falls kein Nachweis vorhanden ist....
Deutschtest
Wenn Sie kein anerkanntes Sprachdiplom besitzen und nicht schon früher ein EFZ / EBA oder ein anderweitiger Abschluss auf Sekundarstufe II erworben haben, absolvieren Sie den eigens für die Nachholbildung konzipierten Deutschtest. Die Deutschtests finden jeweils im April und Juni sowie November und Januar statt.
Die Deutschtests sind kostenlos und nur für Kandidatinnen und Kandidaten der Nachholbildung zugänglich.
Die Anmeldung für die Sprachtests erfolgt direkt bei den Schulen:
Für weitere Informationen sowie eine Erstberatung kontaktieren Sie bitte das Eingangsportal der Beratungsdienste
Vorbereitungskurse
Sollten Sie den Deutschtest nicht bestehen, kann ein entsprechender Vorbereitungskurs (erstmals ab Februar 2022 / Dauer: 6 Monate) besucht oder auf eigene Kosten Deutsch gelernt werden. Falls Sie sich für einen privaten Sprachkurs entscheiden, ist vor der Zulassung erneut der kantonale Deutschtest zu absolvieren. Bei einem knapp bestandenen Deutschtest empfehlen wir den Besuch des Vorbereitungskurses dennoch. Die Durchführungszeiten der Vorbereitungskurse sind wie folgt festgelegt:
Schule | Tag | Web |
---|---|---|
HKV Aarau | jeweils am Samstag 08.00 bis 11.30 Uhr | Mehr Infos |
Berufsschule für Gesundheit und Soziales Brugg | jeweils am Mittwoch 13.30 bis 17.00 Uhr | Mehr Infos |
Die Vorbereitungkurse sind kostenlos und nur für Kandidatinnen und Kandidaten der Nachholbildung zugänglich.
Die Anmeldung für die Sprachtests erfolgt direkt bei den Schulen:
Für weitere Informationen sowie eine Erstberatung kontaktieren Sie bitte das Eingangsportal der Beratungsdienste
Gesuch stellen
Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann ein Gesuch um Zulassungen zum Qualifikationsverfahren beantragt werden.
Bildungsleistungen validieren
Personen mit mindestens fünf Jahren Berufserfahrung, aber ohne entsprechendes eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder Berufsattest (EBA), können ihre Bildungsleistungen validieren lassen. Das bedeutet, dass die vorhandene (Berufs)-Erfahrung anerkannt wird und nur die noch fehlenden Kompetenzen in der ergänzenden Bildung an ausgewählten Berufsfachschulen nachgeholt werden müssen. Diese Validierung von Bildungsleistungen führt zur Erteilung des eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses (EFZ) oder Berufsattests (EBA).
Voraussetzung
Die Validierung kann nur erfolgen, wenn Sie über mindestens fünf Jahre Berufserfahrung verfügen, davon in der Regel drei Jahre im angestrebten Beruf. Sie ist im Moment nur möglich für die folgenden Berufe:
- Detailhandelsfachfrau/-mann EFZ (nur noch bis 31.12.2024 möglich)
- Fachfrau/-mann Betreuung EFZ
- Fachfrau/-mann Gesundheit EFZ
- ICT Fachfrau/-mann EFZ
- Informatiker/-in EFZ
- Kauffrau/-mann (B- und E-Profil) EFZ
- Koch/Köchin EFZ
- Logistiker/-in EFZ
- Maurer/-in EFZ
- Mediamatiker/-in EFZ
- Medizinische/-r Praxisassistent/-in EFZ
- Produktionsmechaniker/-in EFZ
- Restaurationsfachfrau/-mann EFZ
Vorgehen
Schritt 1: Information und Beratung
Lassen Sie sich von den Fachleuten des Eingangsportals der Beratungsdienste, Herzogstrasse 1, Aarau ( eingangsportal@beratungsdienste.ch , Tel. 062 832 64 10) über das Validierungsverfahren informieren.
Schritt 2: Besuch des obligatorischen Informationsanlasses
Besuchen Sie die obligatorischen Informationsanlässe (OIA) in den für das Validierungsverfahren zuständigen Kantonen (im Kanton Aargau selbst werden keine Validierungsverfahren durchgeführt). Eine Übersicht über die aktuellen Angebote finden Sie auf der Webseite des Eingangsportals.
Schritt 4: Bilanzierung und Dossier-Einreichung
Erstellen Sie ein Dossier Ihrer beruflichen Handlungskompetenzen gemäss den Vorgaben der zuständigen Behörde. Bei Fragen und Unklarheiten stehen Ihnen die dort zuständigen Fachpersonen gerne zur Verfügung.
Schritt 5: Beurteilung
Fachexpertinnen/-experten der zuständigen Behörde beurteilen Ihr Dossier und vergleichen es mit dem Qualifikationsprofil des angestrebten Abschlusses.
Schritt 6: Validierung
Sie erhalten von der zuständigen Behörde eine Lernleistungsbestätigung, die detailliert aufzeigt, welche beruflichen Handlungskompetenzen als gleichwertig anerkannt und Ihnen für den Abschluss angerechnet werden und was Sie noch nachholen müssen.
Schritt 7: Ergänzende Bildung
Sind in der Beurteilung durch die Behörden Lücken aufgeführt worden, können Sie diese mit ergänzender Bildung schliessen. Ausgesuchte Berufsfachschulen bieten die passenden berufskundlichen und/oder allgemeinbildenden Kursmodule an. Die Validierungskantone informieren rechtzeitig darüber.
Schritt 8: Zertifizierung
Wenn alle Qualifikationen nachgewiesen sind, stellt Ihnen die Abteilung Berufsbildung und Mittelschule das Eidgenössische Fähigkeitszeugnis / das Eidgenössische Berufsattest aus.
Detaillierte Informationen und Beratung unter Eingangsportal der Beratungsdienste.