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Aufnahmebedingungen & Prüfungen

Berufsmaturität für Erwachsene (BM II)

Personen mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder einem gleichwertigen Berufsabschluss können die Berufsmaturität in einem ein- oder zweijährigen Voll- oder Teilzeitbildungsgang erwerben.

Die Berufsmaturität nach der Lehre (BM II) ist ein Angebot der beruflichen Grundbildung, weshalb das Schulgeld von den Kantonen übernommen wird. Die Materialkosten müssen selbst bezahlt werden. Zahlungspflichtig ist der Kanton, in dem der stipendienrechtliche Wohnsitz der Studierenden liegt. In der Regel wird der Berufsmaturitätsunterricht im zahlungspflichtigen Kanton besucht. Der zahlungspflichtige Kanton wird mittels des Formular "Bestimmung zahlungspflichtiger Kanton" bestimmt. Der zahlungspflichtige Kanton muss rechtzeitig vor Ausbildungsbeginn ermittelt werden, damit bei Bedarf noch eine Kostengutsprache beim zuständigen Kanton eingeholt werden kann.

Interessentinnen und Interessenten mit stipendienrechtlichem Wohnsitz im Kanton Aargau, die den Berufsmaturitätsunterricht in einem anderen Kanton besuchen wollen, müssen ein Gesuch um Kostengutsprache stellen.

Die Aufnahmebedingungen für den Besuch eines BM II-Bildungsgangs unterscheiden sich nach Ausrichtung des Bildungsgangs.

Aufnahmebedingungen

In einen BM II-Bildungsgang des Typs Wirtschaft der Ausrichtung Wirtschaft und Dienstleistungen wird grundsätzlich aufgenommen, wer über einen gültigen Berufsabschluss verfügt und die Aufnahmeprüfung des Typs Wirtschaft der Ausrichtung Wirtschaft und Dienstleistungen besteht.

In den Typ Wirtschaft wird zudem prüfungsfrei aufgenommen, wer über einen Abschluss als Kaufmann/Kauffrau EFZ E-Profil mit einer schulischen Gesamtnote von mindestens 4,7 verfügt oder im Zeugnis für das 5. Semester einen Notendurchschnitt von mindestens 4,7 aus den Fächern Wirtschaft und Gesellschaft (Gewichtung 2/5), Deutsch (1/5), Französisch (1/5) und Englisch (1/5) erzielt hat. Für das Fach Englisch zählt die Zeugnisnote des 4. Semesters.

Auch im Fall eines prüfungsfreien Übertritts ist eine gute Vorbereitung auf den Berufsmaturitätsunterricht notwendig. Informationen zu möglichen Vorbereitungskursen können direkt bei der Berufsfachschule zB. Zentrum Bildung – Wirtschaftsschule KV Aargau Ost angefragt werden.

Anmeldung

Die Anmeldung sowohl für die Aufnahmeprüfung als auch für den prüfungsfreien Übertritt erfolgt direkt bei der Berufsfachschule.

Für die definitive Aufnahme ist der Nachweis des stipendienrechtlichen Wohnsitzes im Kanton Aargau oder, falls dies nicht zutrifft, eine Kostengutsprache des zahlungspflichtigen Kantons notwendig. Mit dem Formular "Bestimmung zahlungspflichtiger Kanton Berufsmaturität nach der Lehre (BM II)" kann der zahlungspflichtige Kanton ermittelt werden. Das ausgefüllte Formular ist zusammen mit den erforderlichen Beilagen direkt der Berufsfachschule zB. Zentrum Bildung - Wirtschaftsschule KV Aargau Ost einzureichen.

Dieses Formular lässt sich online ausfüllen und ausdrucken, jedoch nicht speichern.

Aufnahmeprüfung

Für die Zulassung zum Typ Wirtschaft der Ausrichtung Wirtschaft und Dienstleistungen werden die folgenden Fächer schriftlich geprüft: Deutsch (90 Minuten), Französisch (60 Minuten), Englisch (60 Minuten), Finanz- und Rechnungswesen (120 Minuten). Der Durchschnitt der Noten in Englisch und Französisch ergibt die Fremdsprachennote. Die Noten in sämtlichen Fächern und die Fachnote Fremdsprachen werden auf eine halbe Note gerundet.

Die Aufnahmeprüfung gilt als bestanden, wenn der Durchschnitt der Fachnote Fremdsprachen und der Fachnoten Deutsch und Finanz-und Rechnungswesen mindestens 4,0 beträgt und nicht mehr als eine Fachnote unter 4 erzielt wurde. Der Durchschnitt der drei Fachnoten wird auf eine Dezimalstelle gerundet.

Die Aufnahmeprüfung wird durch die Berufsfachschule zB. Zentrum Bildung - Wirtschaftsschule KV Aargau Ost organisiert. Informationen zu Anmeldung, Fristen, Zeit und Ort der Prüfungsablegung sowie Vorbereitung erteilt die Berufsfachschule.

Personen mit ärztlich oder fachpsychologisch nachgewiesenen Behinderungen haben Anrecht auf einen Nachteilsausgleich. Nachteilsausgleiche für die Aufnahmeprüfungen der Berufsmaturität müssen bei der Abteilung Berufsbildung und Mittelschule beantragt werden.

Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfungen der Berufsmaturität stehen unter der Leitung der Abteilung Berufsbildung und Mittelschule. Sie werden durch die Berufsfachschulen durchgeführt.

Personen mit ärztlich oder fachpsychologisch nachgewiesenen Behinderungen haben Anrecht auf einen Nachteilsausgleich. Nachteilsausgleiche für die Abschlussprüfungen der Berufsmaturität müssen bei der Abteilung Berufsbildung und Mittelschule beantragt werden.

Aufnahmebedingungen

In einen BM II-Bildungsgang aller Ausrichtungen ausser des Typs Wirtschaft der Ausrichtung Wirtschaft und Dienstleistungen wird aufgenommen, wer über einen gültigen Berufsabschluss verfügt und die Aufnahmeprüfung dieser Ausrichtungen besteht.

Zudem wird prüfungsfrei aufgenommen, wer im eidgenössischen Fähigkeitszeugnis einen Notendurchschnitt von mindestens 5,0 erzielt hat. Lernenden, die direkt im Anschluss an ihre Lehre die BM II absolvieren möchten, wird die Teilnahme an der Aufnahmeprüfung empfohlen.

Auch im Falle des prüfungsfreien Übertritts ist eine gute Vorbereitung auf den Berufsmaturitätsunterricht notwendig. Informationen zu möglichen Vorbereitungskursen können direkt bei den Berufsfachschulen angefragt werden.

Anmeldung

Die Anmeldung sowohl für die Aufnahmeprüfung als auch für den prüfungsfreien Übertritt erfolgt direkt bei den Berufsfachschulen.

Für die definitive Aufnahme ist der Nachweis des stipendienrechtlichen Wohnsitzes im Kanton Aargau oder, falls dies nicht zutrifft, eine Kostengutsprache des zahlungspflichtigen Kantons notwendig. Mit dem Formular "Bestimmung zahlungspflichtiger Kanton Berufsmaturität nach der Lehre (BM II)" kann der zahlungspflichtige Kanton ermittelt werden. Das ausgefüllte Formular ist zusammen mit den erforderlichen Beilagen direkt den Berufsfachschulen einzureichen.

Dieses Formular lässt sich online ausfüllen und ausdrucken, jedoch nicht speichern.

Aufnahmeprüfung

Es werden die folgenden Fächer geprüft: Deutsch (90 Minuten), Französisch (45 Minuten), Englisch (45 Minuten) und Mathematik (60 Minuten). Der Durchschnitt der Noten in Englisch und Französisch ergibt die Fachnote Fremdsprachen. Die Noten in sämtlichen Fächern und die Fachnote Fremdsprachen werden auf eine halbe Note gerundet.

Die Aufnahmeprüfung gilt als bestanden, wenn der Durchschnitt der Fachnote Fremdsprachen und der Fachnoten Deutsch und Mathematik mindestens 4,0 beträgt und nicht mehr als eine Fachnote unter 4 erzielt wurde. Der Durchschnitt der drei Fachnoten wird auf eine Dezimalstelle gerundet.

Die Aufnahmeprüfungen werden durch die Berufsfachschulen organisiert. Informationen zu Anmeldung, Fristen, Zeit und Ort der Prüfungsablegung sowie Vorbereitung erteilen die anbietenden Berufsfachschulen.

Personen mit ärztlich oder fachpsychologisch nachgewiesenen Behinderungen haben Anrecht auf einen Nachteilsausgleich. Nachteilsausgleiche für die Aufnahmeprüfungen der Berufsmaturität müssen bei der Abteilung Berufsbildung und Mittelschule beantragt werden.

Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfungen der Berufsmaturität stehen unter der Leitung der Abteilung Berufsbildung und Mittelschule. Sie werden durch die Berufsmaturitätsschulen durchgeführt.
Personen mit ärztlich oder fachpsychologisch nachgewiesenen Behinderungen haben Anrecht auf einen Nachteilsausgleich. Nachteilsausgleiche für die Abschlussprüfungen der Berufsmaturität müssen bei der Abteilung Berufsbildung und Mittelschule beantragt werden.