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Ausserschulische Kinder- & Jugendförderung

Kommunale Jugendförderung

Simone Minth - stock.adobe.com

Der Kanton Aargau kann Gemeinden, Kirchgemeinden, professionelle Akteure, sowie Vereine und Verbände ab dem 1. August 2026 im Rahmen des neuen Volkschulgesetzes beim Auf- und Ausbau von Strukturen der offenen Kinder- und Jugendarbeit finanziell unterstützen.

Kinder und Jugendliche sind unsere Zukunft. Indem der Kanton Aargau in ihre Entwicklung investiert, stärkt er die Grundlage für eine lebendige und vielfältige Gemeinschaft.

Mit finanziellen Beiträgen unterstützt der Kanton den Auf- und Ausbau von Strukturen und Angeboten der offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA). Ziel ist es, in den Gemeinden gute Rahmenbedingungen für eine qualitativ hochwertige Facharbeit zu schaffen.

Die kantonale Jugendpolitik verfolgt das Ziel, durch geeignete Rahmenbedingungen die soziale, kulturelle und politische Integration von Kindern und Jugendlichen im Gemeinwesen zu fördern.

Hervorgehoben:Das ändert sich mit dem neuen Volksschulgesetz

Ab dem 1. August 2026 tritt im Kanton Aargau das neue Volksschulgesetz (VSG) in Kraft. Die neue Regelung zur Förderung der offenen Kinder- und Jugendarbeit im Volksschulgesetz modernisiert und flexibilisiert die bisherige Jugendförderung nach Schulgesetz § 67b: Es gibt Neuerungen bei den Antragsstellenden, den Beitragslimiten und den Gesuchseingabeterminen. Die Neuerungen ermöglichen schnellere Verfahren und verbessern damit die Planbarkeit und die praxisbezogene Umsetzung von Innovationen und partizipativen Vorhaben.

Wichtigste Neuerungen ab 1. August 2026

  1. Neu können neben Gemeinden und Kirchgemeinden auch professionelle Akteure sowie Vereine und Verbände aus dem Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit Fördergesuche stellen.
  2. Die bisherige Beitragslimite von 40 % entfällt. Es gelten neu drei Förderkategorien mit differenzierten Beitragslimiten:
    • kleine Projektvorhaben bis 7’500 Fr. (max. 80 % Förderanteil)
    • mittlere Projekte bis 30’000 Fr. (max. 67 % Förderanteil)
    • grosse Projekte bis 100’000 Fr. (max. 50 % Förderanteil)
  3. Neu sind mehrere Gesuche pro Jahr möglich. Diese werden digital eingereicht. Die Beurteilung erfolgt je nach Kategorie laufend, quartals- oder semesterweise. Bei einer Zusage werden 80 % der bewilligten Förderbeiträge direkt nach der Zusicherung ausbezahlt.

Hinweis:Aktualisierung der Informationen bis 1. Juli

Aktuell werden alle Informationen und Unterlagen zur Gesucheingabe an die neuen Regelungen und Rahmenbedingungen gemäss neuer Gesetzgebung angepasst. Voraussichtlich ab 1. Juli 2026 werden die aktualisierten Unterlagen und Prozesse für die Gesuchseingaben zur Verfügung stehen. Bei dringenden Fragen oder zur frühzeitigen Vorbereitung von Eingaben wenden Sie sich bitte über die untenstehenden Kontaktangaben an die zuständige Stelle.

Mehr zum Thema

Unterstützung durch den Swisslos-Fonds

Bei regionalen, kantonalen und nationalen Kinder- und Jugendprojekten bestehen Unterstützungsmöglichkeiten über den Swisslos-Fonds des Kantons Aargau.

Swisslos-Fonds-Unterstützungsbeiträge beantragen

Finanzhilfen des Bundes

Das Bundesgesetz über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendförderungsgesetz, KJFG) ermöglicht es den Kantonen und Gemeinde, aber auch privaten Trägerschaften beim Bund Finanzhilfen für Vorhaben mit Modellcharakter für die Weiterentwicklung der ausserschulischen Arbeit zu beantragen. Da die Gesuchseingabe von Gemeinden (Art. 11 KJFG) eine Stellungnahme des Kantons enthalten muss, empfiehlt sich eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der zuständigen Stelle in der Abteilung Volksschule: thomas.kueng@ag.ch / 062 835 49 76.

Leitfaden zur Entwicklung kommunaler Kinder- und Jugendpolitik

Der Leitfaden bietet eine Handlungsanleitung und beschreibt kurz und prägnant die zentralen Arbeitsschritte bei der Entwicklung eines kinder- und jugendpolitischen Konzepts. Zur konkreten Umsetzung stehen auf dieser Website viele Hilfsmittel zur Verfügung.

Quali-Tool des DOJ Dachverband Offene Jugendarbeit

Der Dachverband für Offene Jugendarbeit hat ein praxisnahes Instrument für Fachpersonen und Auftraggebende (Gemeinderäte, Jugendkommissionen, Vorstände, etc.) entwickelt. Damit stellt er allen ein Hilfsmittel zur Verfügung, die ihre Arbeit neu konzipieren, strukturieren, dokumentieren oder bewerten wollen. Die Webseite enthält eine Schritt-für-Schritt-Anleitung sowie ein Wirkungsmodell, welches interaktiv ausgefüllt werden kann.

Rechtliche Grundlagen

Aktuelle Gesetzgebung (gültig bis 31.07.2026)