Hervorgehoben:Das ändert sich mit dem neuen Volksschulgesetz
Ab dem 1. August 2026 tritt im Kanton Aargau das neue Volksschulgesetz (VSG) in Kraft. Die neue Regelung zur Förderung der offenen Kinder- und Jugendarbeit im Volksschulgesetz modernisiert und flexibilisiert die bisherige Jugendförderung nach Schulgesetz § 67b: Es gibt Neuerungen bei den Antragsstellenden, den Beitragslimiten und den Gesuchseingabeterminen. Die Neuerungen ermöglichen schnellere Verfahren und verbessern damit die Planbarkeit und die praxisbezogene Umsetzung von Innovationen und partizipativen Vorhaben.