Rechtsabteilung
Die Rechtsabteilung bearbeitet Bau- und Planbeschwerden sowie Einwendungen und berät die Abteilungen des BVU in juristischer Hinsicht.
Aufgaben und Zuständigkeiten
Die Rechtsabteilung behandelt Beschwerden gegen Entscheide des Gemeinderats (insbesondere Baubewilligungen) und gegen kommunale Nutzungsplanungen (Bauzonen-, Kulturland-, Erschliessungs- und Gestaltungspläne). Ausserdem bereitet sie die Entscheide des Regierungsrats zu Einwendungen gegen kantonale Strassen- und Wasserbauprojekte sowie gegen kantonale Nutzungspläne vor.
Leitung und Team
Die Rechtsabteilung unterteilt sich organisatorisch in zwei Sektionen und den Stab.
- Organigramm Rechtsabteilung (PDF, 1 Seite, 18 KB)
- Kontaktinformationen von Mitarbeitenden der Rechtsabteilung (Behördenverzeichnis)(öffnet in einem neuen Fenster)
Unsere Abteilung behandelt zur Hauptsache die Beschwerden gegen Entscheide des Gemeinderats (insbesondere Baubewilligungen) und gegen kommunale Planungen (Bauzonenplan, Kulturlandplan, Sondernutzungspläne) sowie die Einwendungen gegen kantonale Projekte (Strassenbau, Wasserbau) und gegen kantonale Nutzungspläne.
Rechtliche Grundlagen
Organisationsgesetz (SAR 153.100)(öffnet in einem neuen Fenster)