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Organisation

Abteilung für Baubewilligungen

Die Abteilung für Baubewilligungen steuert die bauliche Entwicklung des Kantons und sorgt dafür, dass die baurechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Ausserdem stellt sie die formelle, materielle und zeitgerechte Prüfung und Beurteilung von Baugesuchen, UVP- und Plangenehmigungsverfahren sicher.

Aufgaben und Zuständigkeiten

Die Abteilung für Baubewilligungen prüft Baugesuche, die einer kantonalen Zustimmung bedürfen. Beispielsweise sind dies Gesuche für Materialabbau oder für Bauten, welche die Verkehrsverhältnisse auf Kantons- oder Nationalstrassen beeinflussen können, den gesetzlichen Abstand gegenüber Gewässern, Wäldern, Kantons- oder Nationalstrassen nicht einhalten, oder Bauten, die ausserhalb der Bauzonen erstellt werden. Ebenfalls prüft die Abteilung Vorhaben, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen.

Leitung und Team

Die Abteilung für Baubewilligungen ist organisatorisch in 2 Sektionen und den Stab unterteilt.

Die Mitarbeitenden unserer Abteilung prüfen und koordinieren Baugesuche, die eine kantonale Zustimmung benötigen. Darunter fallen Gesuche für Vorhaben ausserhalb der Bauzonen sowie für Bauten und Anlagen, die den gesetzlichen Abstand gegenüber Gewässern, Wäldern, Kantonsstrassen oder Nationalstrassen nicht einhalten oder die Verkehrsverhältnisse auf Kantons- oder Nationalstrassen wesentlich beeinflussen. Betroffen sind im Weiteren Gesuche für Vorhaben, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, für Materialabbau sowie für Vorhaben, die massgeblich von umweltrechtlichen Vorschriften betroffen sind. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sorgen zudem gemeinsam mit den kommunalen Behörden für den Vollzug der rechtskräftigen Bauentscheide.

Portrait von Hans Jürg Bättig
© Kanton Aargau
Hans Jürg Bättig Leiter Abteilung für Baubewilligungen