Rechtsdienst des Regierungsrats
Der Rechtsdienst des Regierungsrats (RDRR) ist die ständige Beratungsstelle des Regierungsrats in Rechtsfragen. Die administrative Aufsicht obliegt der Staatsschreiberin beziehungsweise dem Staatsschreiber.
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Der Rechtsdienst des Regierungsrats (RDRR) ist die ständige Beratungsstelle des Regierungsrats in Rechtsfragen. Die administrative Aufsicht obliegt der Staatsschreiberin beziehungsweise dem Staatsschreiber.
Aufgaben und Zuständigkeiten
Die Aufgaben des RDRR sind rechtssatzmässig in der Verordnung über den Rechtsdienst des Regierungsrats (V RDRR) vom 16. Oktober 2013 (SAR 153.313) festgelegt:
Der RDRR bearbeitet Beschwerden zuhanden des Regierungsrats, wenn sich diese gegen einen (Teil-)Entscheid eines Departements richtet (Beschwerdeverfahren). Zudem sind dem RDRR alle generellen Erlasse, welche der Regierungsrat zu beschliessen oder zuhanden des Grossen Rats zu verabschieden hat, vor der Beratung durch das Kollegium zur Vernehmlassung zuzustellen (Mitberichtsverfahren). Des Weiteren hat der RDRR sämtliche Regierungsgeschäfte unter rechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen (Aktenstudium). Er erstattet dem Regierungsrat und auch dem Büro des Grossen Rats Gutachten sowie Auskünfte zu ausgewählten Rechtsfragen. Der RDRR besorgt ausserdem die Publikation der Rechtserlasse in der chronologischen (AGS) und der systematischen (SAR) Gesetzessammlung. Schliesslich ist er gestützt auf die Verordnung zum Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 5. Oktober 1987 (SAR 210.511) beschwerdeberechtigte kantonale Behörde.
Die Hauptaufgabe des RDRR ist die umfassende Unterstützung des Regierungsrats in rechtlichen Belangen."
Leitung und Team
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