Interaktive Grafik: Auswirkung der Steuergesetzrevision 2027
Mit der Steuergesetzrevision 2027 senkt der Kanton Aargau die Einkommenssteuern gezielt. Wählen Sie ein steuerbares Einkommen (vor Kleinverdienerabzug) aus, um Ihre Steuerbelastung mit und ohne Revision zu vergleichen. Die interaktive Grafik zeigt die Einkommenssteuer in Prozenten mit und ohne Steuergesetzrevision 2027 am Beispiel der Stadt Aarau. Über die Schaltflächen oder durch Markieren eines Bereichs per Maus können Sie die Einkommens-Schritte feiner einstellen.
- Tarif A: Alleinstehende Personen
- Tarif B: Verheiratete Personen sowie Alleinstehende mit Kindern
Ziel der Steuergesetzrevision 2027
Mit der vom Grossen Rat verabschiedeten Steuerstrategie 2022–2030 will sich der Kanton Aargau für alle Einkommens- und Vermögensstufen unter den zehn steuerlich attraktivsten Schweizer Kantonen positionieren. Ziel ist es, den Kanton Aargau als Wohn- und Wirtschaftskanton zu stärken. Die vorliegende Änderung des Steuergesetzes ("Steuergesetzrevision 2027") ist das zweite zentrale Element dieser Strategie.
Mit der vorliegenden Steuergesetzrevision 2027 werden zwei Massnahmen bei der Einkommensbesteuerung umgesetzt: Die oberste Tarifstufe wird gesenkt und der Kleinverdienerabzug in den Tarif integriert. Damit werden Einkommenssteuern gezielt gesenkt. Die Steuergesetzrevision 2027 entlastet verheiratete Paare und Alleinerziehende mit kleinen und mittleren Einkommen sowie Steuerpflichtige mit höheren Einkommen. Die Steuerbelastung auf höheren Einkommen wird im interkantonalen Vergleich ähnlich positioniert wie diejenige auf mittlere und tiefere Einkommen.
Wie wirkt sich die Steuergesetzrevision 2027 auf die Einkommenssteuer aus?
Von der Steuergesetzrevision 2027 profitiert die überwiegende Mehrheit der Steuerpflichtigen. Die konkreten Auswirkungen auf die einzelnen Steuerpflichtigen sind abhängig von verschiedenen Faktoren wie Einkommen und Familiensituation. Grundsätzlich gilt:
- 68 % aller Steuerpflichtigen profitieren von einer Steuerentlastung.
- 30 % aller Steuerpflichtigen sind nicht oder kaum tangiert.
- 2 % aller Steuerpflichtigen, mehrheitlich Alleinstehende, erfahren eine Mehrbelastung von 10 bis maximal 140 Franken pro Jahr.
Wie wirkt sich die Revison auf Kanton und Gemeinden aus?
Die Revision entlastet die Steuerpflichtigen um jährlich rund 78 Millionen Franken (Kantons- und Gemeindesteuern). Die daraus resultierenden Mindereinnahmen beim Kanton und den Gemeinden werden mit den Mehreinnahmen aus den Anpassungen im Schätzungswesen (Liegenschaftsbewertung) finanziert, die bereits seit dem 1. Januar 2025 in Kraft sind.
Detaillierte Informationen zur Steuergesetzrevision 2027 finden Sie in der Abstimmungsbroschüre.