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Kantonaler Sozialdienst

Beschwerdestelle SPG

Die Beschwerdestelle SPG nimmt im Auftrag des Departements Gesundheit und Soziales die Aufgabe als untere Aufsichtsbehörde im Bereich des Sozialhilferechts wahr. Diese Aufgabe übt sie selbständig und unabhängig aus.

Unsere Themen

Wir sind zuständig für diese Themen.

  1. Beschwerden und Aufsichtsanzeigen

    Im Beschwerdeverfahren werden Entscheide der Sozialbehörden angefochten. Mit der Aufsichtsanzeige werden Missstände zur Kenntnis gebracht.

  2. Soziale Sicherheit

    Der Kantonale Sozialdienst ist primär Ansprechpartner und Berater für die Gemeinden und weitere Institutionen.

Zum einen stellt die Beschwerdestelle SPG im konkreten Einzelfall den individuellen Rechtsschutz in den Bereichen Sozialhilfe (materielle Hilfe) und der sozialen Prävention (v.a. Elternschaftsbeihilfe, Alimentenbevorschussung) sicher. Zum anderen ist sie dafür besorgt, dass die Verwaltung so funktioniert, dass die durch die Gemeinden zu gewährende Unterstützung zeit- und sachgerecht sowie in Achtung der Menschenwürde erbracht wird.