Projekte & Gesetzesänderungen
Ein Überblick über wichtige Projekte und Gesetzesänderungen im Jahr 2025.
Aktion Gartenchemiker
In Zusammenarbeit mit anderen Kantonalen Fachstellen und dem Branchenverband Jardin Suisse hat das Amt für Verbraucherschutz als Sensibilisierungskampagne die "Aktion Gartenchemiker" durchgeführt. Mit dieser wurde die Öffentlichkeit dafür sensibilisiert, die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln im Privatgarten auf das Notwendige zu beschränken und alte, nicht mehr gebrauchte Produkte zur korrekten Entsorgung in die Verkaufsstellen zurückzubringen.
Auslöser für die "Aktion Gartenchemiker" war, dass Pflanzenschutzmittel schon in kleinsten Mengen Schaden in den Gewässern anrichten und ins Grundwasser sickern. Die Anwendung auf Dächern, Terrassen, Parkplätzen, Rasengittersteinen, Privatstrassen und -wegen ist verboten, da ab befestigten Flächen die chemischen Stoffe spätestens beim nächsten Regen abgeschwemmt und in die Gewässer verfrachtet werden. Die Einhaltung der Anwendungsvorschriften ist deshalb sehr wichtig für den Trinkwasserschutz.
Mit einer Pressemitteilung, einem Start-Event unter Beteiligung von Regierungsrat Jean-Pierre Gallati in einem Gartencenter, Rücknahme-Tagen in drei grossen Gartencentern sowie Flyern wurden Privatanwenderinnen und -anwender dazu aufgefordert, sich und andere zu schützen, indem sie nicht mehr benötigte Packungen von Pflanzenschutzmitteln zur korrekten Entsorgung übergeben, Pflanzenschutzmittel generell stets korrekt verwenden und die empfohlenen Alternativen zur Unkraut- und Schädlingsbekämpfung sowie für die Gesundheit von Nutz- und Zierpflanzen nutzen.
An den in diesem Zusammenhang durchgeführten Aktionstagen haben Kundinnen und Kunden so rund 400 kg alte Produkte zur Entsorgung abgegeben. Ein Teil der abgegebenen Produkte ist inzwischen verboten.
Über die Kampagne wurde auch in den Medien wohlwollend berichtet. In der Zwischenzeit haben andere Kantone Interesse signalisiert, die "Aktion Gartenchemiker" zu kopieren. Die breite Sensibilisierung der Bevölkerung zum bewussten Umgang mit Pflanzenschutzmitteln ist ein wertvoller Beitrag zum Schutz der Aargauer Gewässer und des Trinkwassers.
Tag der offenen Tür
Am Samstag, 17. Mai 2025 gab das Amt für Verbraucherschutz der Bevölkerung Einblicke in seine Arbeit in den Bereichen Veterinärdienst, Chemiesicherheit und Lebensmittelkontrolle. Rund 800 Besucherinnen und Besucher haben die Chance wahrgenommen und hinter die Kulissen des Amts geschaut.
Der Anlass fand von 10 bis 16 Uhr im Neubau am Standort Unterentfelden statt, wohin das Amt für Verbraucherschutz Ende 2024 gezogen war. Die Besichtigung der neuen Büroräumlichkeiten und modernen Labore waren Teil des Rundgangs.
Rundgang mit spannenden Stationen
An verschiedenen Stationen konnten die Besucherinnen und Besucher erfahren, wie facettenreich die Aufgaben des Amts für Verbraucherschutz zum Schutz der Bevölkerung sowie der Haus- und Nutztiere sind. Dabei durften die Gäste auch selbst Hand anlegen – etwa im Mikrobiologie-Labor, wo man Lebensmittelproben bearbeiten und Bakterien zählen konnte. Insbesondere bei den Kindern beliebt war das "Fischen" mit einem Glas zur Probenahme von Badewasser. Beim Veterinärdienst waren die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestmasse für Nutztiere dargestellt, und man konnte erfahren, welche Hilfsmittel zur Hundeerziehung verboten sind. Der Rundgang bot auch Informationen zu weiteren Tätigkeitsbereichen des Amts für Verbraucherschutz, die der Bevölkerung weniger bewusst sind, etwa das Untersuchen von Schmuck auf die Freisetzung von Stoffen (z.B. Nickel), die Allergien auslösen können. Im DNA-Labor zeigten die Spezialisten, wie Lebensmittel auf ihre Inhaltsstoffe geprüft werden, sodass sichergestellt werden kann, dass Produkte auch wirklich jene Inhaltsstoffe enthalten, die angegeben sind. Rechtzeitig zum Tag der offenen Tür wurde auch der Kurzfilm über die Tätigkeiten des Amt für Verbrauchschutz fertig, welcher den Besucherinnen und Besuchern als Einstieg ins Thema vorgeführt wurde.
Änderung der Gastgewerbeverordnung
Durch die Änderung der Gastgewerbeverordnung vom 25. März 1998 wurden die Ausnahmen zum Wirten ohne Fähigkeitsausweis erweitert. Der Regierungsrat reagierte damit auf die vom Grossen Rat als Postulat überwiesene (23.152) Motion Stutz vom 9. Mai 2023, die eine Lockerung der Ausnahmen fürs Wirten ohne Fähigkeitsausweis verlangte. Die revidierte Gastgewerbeverordnung trat am 1. März 2025 in Kraft. Seit diesem Datum darf in Gastwirtschaftsbetrieben auch dann ohne Fähigkeitsausweis gewirtet werden, wenn die Öffnungszeiten stark eingeschränkt sind. In Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung ist für die Erbringung der Verpflegung im Rahmen ihrer Betreuungsaufgabe ebenfalls kein Fähigkeitsausweis mehr erforderlich. Die Einschränkungen zu den alkoholhaltigen Getränken und zum Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln sind auch in den neu gewährten Ausnahmen weiterhin einzuhalten.
Zudem erleichtert die geänderte Gastgewerbeverordnung den Erwerb des Fähigkeitsausweises, indem die Zulassungsbedingung einer nachgewiesenen praktischen Tätigkeit von mindestens sechs Monaten entfällt, bei welcher bisher die praktischen Kenntnisse über die Hygiene vorgängig zu erwerben waren. Diese Anpassung soll vor allem branchenfremden Personen den Einstieg in die Wirtetätigkeit erleichtern.
Planung Trinkwasserversorgungssicherheit
Als Bestandteil des Projekts Planung Trinkwasserversorgungssicherheit hat das Amt für Verbraucherschutz 2025 die Aktualisierung des Leitbilds Wasserversorgungen Aargau in Angriff genommen und dabei die Empfehlungen für die Entwicklung der Wasserversorgungen auf die bestehenden und künftigen Herausforderungen im Zusammenhang mit längeren Trockenphasen, veränderter Niederschlagsverteilung und Starkniederschlagsereignissen ausgerichtet. Nebst den Aspekten der Trinkwassermenge werden in Zusammenarbeit mit der Abteilung für Umwelt des Departements Bau, Verkehr und Umwelt auch die Belange der Grundwasserqualität und -überwachung ins Leitbild aufgenommen und die Aufgaben für die regional koordinierte Planung der kommunalen Versorgungen konkretisiert. Die koordinierte Zusammenarbeit der kommunalen Wasserversorgungen ist bei der Planung und Ergänzung der Trinkwasserinfrastruktur eminent wichtig, damit in allen Gemeinden eine langfristige Trinkwasserversorgungssicherheit erreicht werden kann. Abgestimmt auf die Aktualisierung des Leitbilds Wasserversorgungen Aargau und die in Erstellung befindliche kantonale Wasserstrategie wurde das Kapitel "V1.1 Grundwasser und Wasserversorgung" des kantonalen Richtplans in revidierter Fassung für die öffentliche Anhörung vorbereitet.