Chemiesicherheit
Hier finden Sie einen Überblick über Interessantes aus dem Bereich Chemiesicherheit.
Die Nachfrage zur Beurteilung der Störfallvorsorge bei Bauvorhaben bleibt hoch: 2025 hat die Sektion Chemiesicherheit total 149 Projekte beurteilt.
Im Rahmen der Störfallvorsorge werden auch ausgewählte Baugesuche beurteilt. Im Vordergrund stehen dabei Gesuche von Betrieben, die der Störfallverordnung unterstellt sind. Dabei wird überprüft, ob sich die Bauvorhaben auf das von der Anlage ausgehende Störfallrisiko auswirken und allenfalls spezifische Massnahmen oder vertiefte Abklärungen nötig sind.
Auch Bauvorhaben zur Sanierung von kantonalen Durchgangsstrassen werden durch die Sektion Chemiesicherheit beurteilt. Wo es die Situation erfordert, werden Auflagen zum Schutz vor folgeschweren Störfällen gemacht. Diese Auflagen betreffen häufig die Strassenentwässerung.
Überwiegend fehlende Zulassung von Chemikalien für Camping-Toiletten führte zu Korrekturbedarf oder Importverboten.
Das Ziel der Kampagne "Camping & Nautik" war die chemikalienrechtliche Kontrolle von importierten Camping-Chemikalien. Ein Schwerpunkt lag auf WC- und Sanitärchemikalien für Caravans (Wohnwagen und Wohnmobile). Da viele Detailhandel-Fachgeschäfte Produkte direkt aus der EU beziehen, gelten sie rechtlich als Hersteller und müssen die damit verbundenen Pflichten wahrnehmen (u.a. korrekte Kennzeichnung, Zulassung bei Biozidprodukten). Zusätzlich hat die Sektion Chemiesicherheit die Abgabepflichten für Chemikalien der Gruppe 2 geprüft. Diese Produkte sind z.B. giftig, stark ätzend oder sie schädigen die Organe. Bei solchen Produkten müssen die Verkäufer die Kunden deshalb über die Gefahren der Produkte informieren. Dazu müssen sie über die erforderliche Sachkenntnis verfügen. Das heisst, sie müssen einen speziellen Kurs besuchen und eine Prüfung ablegen. Im Vorfeld der Kampagne hatte das Amt für Verbraucherschutz solche Produkte mit erhöhten Gehalten des Wirkstoffs Bronopol entdeckt.
Da diese Produkte ohne Biozid-Zulassung in Verkehr gebracht wurden und auch kein Zulassungsantrag beabsichtigt war, hat die Sektion Chemiesicherheit diese als nicht verkehrsfähig beurteilt und sowohl den Import als auch den Verkauf verboten. Entsprechende Verbote wurden auch für WC- und Sanitärchemikalien mit Wirkstoffen wie Glutaraldehyd sowie für weitere nicht zugelassene Biozide und Desinfektionsmittel ausgesprochen.
Im Rahmen der Kampagne hat die Sektion Chemiesicherheit 23 Betriebe besucht oder schriftlich kontaktiert: 7 Campingplätze, 4 Caravan-Werkstätten beziehungsweise Verleihbetriebe, 9 Caravan-Fachhändler und 3 Online-Shops. Die Fachhändler und Online-Shops wurden vor Ort kontrolliert. Bei sämtlichen kontrollierten Betrieben wurden bronopolhaltige WC-Chemikalien festgestellt. Bei fünf Fachhändlern fehlte zudem die erforderliche Sachkenntnis für die Abgabe von Chemikalien der Gruppe 2.
Ausführliche Informationen zur Chemiesicherheit im PDF-Jahresbericht.