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Soziale Teilhabe und Partizipation

Kantonsweite Sprachstandserhebung

Ab Schuljahr 2026/27 wird die Sprachstandserhebung eineinhalb Jahre vor dem Kindergarten für alle Gemeinden des Kantons Aargau obligatorisch. Die frühe Sprachförderung ist für Gemeinden und Familien freiwillig. Der Kanton unterstützt Gemeinden, die ein Angebot zur frühen Sprachförderung in Deutsch bereitstellen, fachlich und finanziell.

Gute Sprachfähigkeiten bilden eine zentrale Grundlage für den Schulerfolg von Kindern. Für Kinder, die mit einer anderen Familiensprache als Deutsch aufwachsen, ist es daher wichtig, möglichst früh in Kontakt auch mit der deutschen Sprache zu kommen.

Ab dem 1. August 2026 wird die Durchführung der kantonsweiten Sprachstandserhebung obligatorisch. Die Eltern sind zur Mitwirkung verpflichtet. Die frühe Sprachförderung ist für Gemeinden und Familien nicht obligatorisch wird aber empfohlen. Der Kanton unterstützt die Gemeinden beim Auf- und Ausbau solcher Angebote fachlich und finanziell.

Die folgende Übersichtsgrafik zur Sprachstandserhebung und zur frühen Sprachförderung zeigt die Rollen von Kanton, Gemeinde, Förderinstitutionen wie Kindertagesstätten und Spielgruppen sowie der Eltern. Sie bildet die Abläufe von der Information über die Erhebung bis zur frühen Förderung ab.

imagemap-area-0imagemap-area-1imagemap-area-2imagemap-area-3imagemap-area-4imagemap-area-5imagemap-area-6imagemap-area-7 Das Bild zeigt die Finanz- und Informationsflüsse bei Projekten der frühen Sprachförderung.
Klicken Sie auf die Zahlen, um mehr zu den einzelnen Schritten zu erfahren. © Kanton Aargau

Einführung obligatorische Sprachsstandserhebung ab Schuljahr 2026/27

Um die Sprachkenntnisse der Kinder nicht-deutscher Familiensprache systematisch und flächendeckend zu erfassen, wird der Fragebogen DaZ-E der Universität Basel eingesetzt.

Die Sprachstandserhebung bildet die Grundlage für die Ausgestaltung gezielter Förderangebote.

Hervorgehoben:Das ändert sich mit dem neuen Volksschulgesetz

Ab dem 1. August 2026 tritt im Kanton Aargau das neue Volksschulgesetz (VSG) in Kraft. In der zweiten Beratung zur Totalrevision des Schulgesetzes hat der Grosse Rat im Herbst beschlossen, die Sprachstandserhebung ab dem Schuljahr 2026/27 flächendeckend einzuführen. Sie wird somit eineinhalb Jahre vor dem Kindergarten für alle Gemeinden des Kantons Aargau obligatorisch.

Erkenntnisse aus Pilotprojekt

Zwischen 2021 und 2024 führte der Kanton Aargau in ausgewählten Gemeinden Pilotprojekte zur "Deutschförderung vor dem Kindergarten" durch. Die Erfahrungen fielen insbesondere in Bezug auf die Wirksamkeit positiv aus.

Die freiwillige Durchführung der Sprachstandserhebung im Frühjahr 2026, an der sich 91 Gemeinden beteiligten, verlief planmässig und stiess bei den teilnehmenden Gemeinden auf positive Resonanz.

Schritt-für-Schritt-Ablauf

Nachfolgend ist ein Schritt-für Schritt-Ablauf mit den entsprechenden Dokumenten dargestellt.

Sprachstandserhebung mittels Elternfragebogen

Der Sprachstand der Kinder wird mit dem einheitlichen Fragebogen DaZ-E der Universität Basel, Abteilung für Entwicklungs- und Persönlichkeitspsychologie, erhoben. Die Gemeinden versenden den Fragebogen an die Eltern im Januar 2027.

Eltern füllen Fragebogen online aus

Die Eltern füllen den Fragebogen in der Regel online aus. Sie beantworten darin verschiedene Fragen zu den Deutschkenntnissen ihres Kinds. Der Fragebogen steht in folgenden Sprachen zur Verfügung: Albanisch, Arabisch, Bosnisch-Kroatisch-Serbisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Portugiesisch, Russisch, Spanisch, Tamilisch, Tigrinya, Türkisch und Ukrainisch. Auch die Eltern deutschsprachiger Kinder werden gebeten, den Fragebogen auszufüllen. Sie müssen nur fünf Fragen beantworten.

Gemeinden geben Eltern Rückmeldung zu Ergebnissen

Die Universität Basel wertet die Angaben des Fragebogens anonymisiert aus und teilt die Ergebnisse den Gemeinden schriftlich mit. Mit Hilfe des Fragebogens wird ermittelt, welche Kinder kein oder nur sehr wenig Deutsch sprechen. Die Gemeinden nehmen mit den Eltern dieser Kinder im März 2027 Kontakt auf.

Gemeinden informieren Eltern über allfällige Angebote

Es steht den Gemeinden frei, ob und welche Massnahmen sie aus dem Bedarf ableiten. Die Gemeinden informieren die Eltern über allfällige Möglichkeiten, im Jahr vor dem Kindergarteneintritt ein Angebot der frühen Sprachförderung zu besuchen. Dies kann beispielsweise der Besuch einer Kindertagesstätte, einer Spielgruppe oder einer deutschsprachigen Tagesfamilie sein. Der Besuch der Förderung ist freiwillig, wird aber sehr empfohlen.

Die Elternbeiträge für den Besuch eines solchen Deutschförderangebots werden möglichst tief gehalten. Die Details regeln die Gemeinden und geben sie den Eltern rechtzeitig bekannt.

Hinweis:Unterstützungsmaterialien ab Mai verfügbar

Ab Mai stehen hier diverse Unterstützungsmaterialien für die Umsetzung der Sprachstandserhebung und frühe Sprachförderung zur Verfügung.

Zeitplan
WannWas
November / Dezember 2026Vorbereitungsphase:
Gemeinde meldet Anzahl Kinder, kommunale Kontaktperson und Fristen in Bezug auf Erinnerungsbriefe der Universität Basel
Einwohnerkontrolle erstellt Excel-Liste mit benötigten Daten.
18.-22. Januar 2027Gemeinden versenden Fragebogen an Eltern.
Ende Januar bis Ende Februar 2027Eltern füllen Fragebogen aus.
Mitte März 2027Universität Basel sendet Ergebnisse an Gemeinden.
Mitte bis Ende März 2027Gemeinden informieren Eltern über Ergebnisse der Sprachstandserhebung und teilen ihnen allfällige Fördermöglichkeiten mit.

Finanzielle Entschädigung

Die Gemeinden erhalten für ihre Aufwände eine Pauschale, die nach erfolgter Sprachstandserhebung vom Kanton ausbezahlt wird. Die Höhe der Pauschale richtet sich nach der Bevölkerungszahl.

Höhe der jährlichen Pauschale je Gemeinde
Bevölkerungszahl bis 2'000Fr. 5'000.–
Bevölkerungszahl zwischen 2'001 und 5'000Fr. 6'000.–
Bevölkerungszahl zwischen 5'001 und 9'000Fr. 8'000.–
Bevölkerungszahl ab 9'001Fr. 9'000.–

Umsetzung Frühe Sprachförderung

Sprachkompetenzen entscheidend für Schulerfolg und gesellschaftliche Teilhabe

In der Frühen Kindheit werden zentrale Grundlagen für Entwicklung und Lernen gelegt. Sprachkompetenzen sind neben weiteren Entwicklungsbereichen entscheidend für den späteren Schulerfolg und die gesellschaftliche Teilhabe. Früh einsetzende, alltagsintegrierte Sprachförderung bietet daher ein grosses Potenzial.

Insbesondere bei mehrsprachig aufwachsenden Kindern ist ein früher Kontakt mit der Lokalsprache zentral, um den Schuleintritt zu erleichtern. Investitionen in die frühe Sprachförderung sowie in qualitativ gute Förderangebote sind wirksam und zeigen einen hohen langfristigen Nutzen. Aus diesem Grund empfiehlt der Kanton den Gemeinden, gute kommunale Angebote der frühen Sprachförderung auf- und auszubauen.

Kanton unterstützt Angebote der frühen Sprachförderung finanziell

Gemeinden erhalten pro Kind mit ausgewiesenem Förderbedarf gemäss Sprachstandserhebung einen Beitrag von 200 Franken, wenn untenstehende Voraussetzungen erfüllt sind. Dieser Beitrag dient dazu, die Gemeinde bei den zusätzlichen Aufwänden für die Umsetzung der frühen Sprachförderung zu unterstützen: zum Beispiel Vermittlung von Förderplätzen, Organisation von Informationsveranstaltungen für Eltern, Vernetzung unter den einzelnen Akteuren.

Weitere 400 Franken pro Kind werden ausgerichtet, wenn das Kind mit Förderbedarf tatsächlich ein Angebot der frühen Sprachförderung besucht. Diesen Betrag leiten die Gemeinden vollständig an die Förderinstitutionen weiter. Damit diese beiden Pauschalbeiträge beantragt werden können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

Voraussetzungen

  • Die Förderangebote basieren auf einem kommunalen Konzept zur frühen Sprachförderung.
  • Die Förderangebote finden alltagsintegriert an mindestens zwei Halbtagen pro Woche statt.
  • Die Umgangs- und Betreuungssprache in den Förderangeboten ist Deutsch.
  • In den Förderangeboten findet eine Durchmischung mit Kindern deutscher Erstsprache statt.
  • Die Fachpersonen der frühen Sprachförderung vernetzen sich mit den Kindergartenlehrpersonen.

Der Kanton zahlt diese Pauschalbeiträge rückwirkend auf Gesuch hin aus. Das Gesuchformular wird ab Mai 2026 hier bereitgestellt.

Finanzieller Beitrag an Weiterbildungskosten

An den Weiterbildungskosten von Fachpersonen in Angeboten der frühen Sprachförderung beteiligt sich der Kanton mit 1200 Franken pro Person.

Politik der Frühen Kindheit

Die Politik der Frühen Kindheit liegt vor allem im Zuständigkeitsbereich der Gemeinden. Der Kanton hat für Gemeinderätinnen und Gemeinderäte sowie für die im Frühbereich zuständigen Fachverantwortlichen eine Orientierungshilfe zur Frühen Sprachförderung erarbeitet. Sie bietet Anregungen zur Entwicklung wirksamer Massnahmen im Bereich der Frühen Sprachförderung, idealerweise eingebettet in eine kommunale oder regionale Strategie der Frühen Kindheit. Eine solche Strategie der Frühen Kindheit verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz und koordiniert Angebote und Massnahmen entlang der zentralen Entwicklungs- und Lebensbereiche von Kindern ab Schwangerschaft bis zum Eintritt in den Kindergarten.