Potenzialräume
Informationen zur Beantragung von Förderbeiträgen für "Wirtschaftsförderung in Potenzialräumen".
Wirtschaftsförderung in Potenzialräumen auf einen Blick
Der Kanton Aargau zählt zu den Standorten in der Schweiz mit den besten Voraussetzungen für wirtschaftliche Aktivitäten. Trotz optimaler Voraussetzungen liegt die Aargauer Wirtschaftskraft im hinteren Drittel der Schweiz. Wenn sich der Kanton Aargau nicht immer stärker vom Wirtschafts- zum reinen Wohnkanton entwickeln soll, braucht es Gegensteuer.
Gemeinden spielen in der Förderung der Wirtschaft eine zentrale Rolle. Das Projekt "Wirtschaftsförderung in Potenzialräumen" fördert Gemeinden mit wirtschaftlichem Potenzial in ihren Wirtschaftsfördertätigkeiten. Gemeindegruppe können Förderbeiträge für ihre Wirtschaftsfördertätigkeiten beantragen, um den Wirtschaftsraum Aargau zu stärken. Dafür stehen von 2028 bis 2032 jährlich Fr. 500'000.– zur Verfügung.
Interessierte Gemeindegruppen reichen ihr vollständiges Antragsdossier für einen Förderbeitrag per E-Mail an potenzialraum@ag.ch ein. Eingabefrist ist der 11. Oktober 2026.
Insbesondere folgende Aktivitäten werden während einer ersten fünfjährigen Projektphase unterstützt:
- Unternehmenskontakte: Ziel ist, die Bedürfnisse und Anliegen von wichtigen Unternehmen im Kanton aktiv zu erfassen und diese Firmen bei der Klärung von Fragen und Problemen kompetent zu unterstützen.
- Areal- und Flächenmanagement: Das Ziel ist, die Verfügbarkeit von Arealen und Flächen insbesondere für die Weiterentwicklung der bestehenden, aber auch für die Ansiedlung von wertschöpfungsintensiven neuen Unternehmen zu erhöhen. Zu diesem Zweck sollen geeignete Flächen und Areale identifiziert werden und im Dialog mit den Grundeigentümern deren Entwicklung geplant und vorangetrieben werden, bis hin zur Vermarktung.
Förderkriterien
Damit eine Gemeindegruppe Unterstützungsbeiträge beantragen kann, müssen folgende Anforderungen erfüllt werden:
- Eine Gemeindegruppe verfügt über bedeutendes wirtschaftliches Entwicklungspotenzial.
- Eine Gemeindegruppe muss mindestens Fr. 100‘000.– Eigenmittel pro Jahr einbringen. Die Fr. 100'000.– können sich aus Beiträgen der Gemeinden und Dritter (private oder juristische Personen) zusammensetzen.
- Die beantragten Fördermittel einer Gemeindegruppe dürfen maximal so hoch sein, wie die zugesicherten Mittel der Gemeindegruppe.
Leistungen des Kantons Aargau
- Der Kanton kann die Eigenmittel der Gemeindegruppe maximal verdoppeln, sprich bis zu 50% der anrechenbaren Gesamtkosten finanzieren.
- Für alle Gemeindegruppen, die Fördermittel beantragen, stehen pro Jahr insgesamt maximal Fr. 500'000.– an kantonalen Mitteln zur Verfügung. Die Fördermittel werden anhand von Förderkriterien alloziert.
- Der Kanton unterstützt Gemeindegruppen finanziell und mit Coaching- und Austauschangeboten.
Antragsunterlagen
Sind Sie interessiert? Dann fordern Sie die Antragsunterlagen und detaillierten Hintergrundinformationen via E-Mail an bei potenzialraum@ag.ch .
Fragen zum Antragsprozess
Haben Sie Fragen zum Antragsprozess, dann melden Sie sich bis 28. Februar 2026 schriftlich bei der kantonalen Standortförderung via E-Mail an potenzialraum@ag.ch .
Zeitplan und Antragsprozess
| Zeitpunkt | Inhalt |
|---|---|
| Bis 28. Februar 2026 | Schriftliche Fragen zum Antragsprozess und -inhalt können bei der Standortförderung via E-Mail an potenzialraum@ag.ch eingereicht werden. |
| Bis 20. März 2026 | Schriftliche Beantwortung der Fragen durch die Standortförderung. Jede Gemeindegruppe, die eine Frage gestellt hat, erhält die Antworten auf sämtliche eingegangenen Fragen in anonymisierter Form. |
| Bis 12. Juni 2026 | Gemeindegruppen haben die Möglichkeit, der Standortförderung den Entwurf ihres Antrages für eine formale Vorprüfung zuzustellen. Formale Vorprüfung bedeutet:
|
| Bis 30. Juni 2026 | Rückmeldung formale Vorprüfung der Standortförderung an die einzelnen Gemeindegruppen. |
| Bis 31. Juli 2026 | Zweite Runde schriftlicher Fragen zum Antragsprozess und -inhalt können bei der Standortförderung via E-Mail an potenzialraum@ag.ch eingereicht werden. |
| Bis 21. August 2026 | Schriftliche Beantwortung der Fragen durch die Standortförderung. Jede Gemeindegruppe, die eine Frage gestellt hat, erhält die Antworten auf sämtliche eingegangenen Fragen in anonymisierter Form. |
| Bis 11. Oktober 2026 | Einreichen des definitiven Antragsdossiers an die Standortförderung (via E-Mail an potenzialraum@ag.ch ). |
| Q1 2027 | Schreiben der Standortförderung an jede Gemeindegruppe zum Unterstützungsentscheid. |
| Bis 31. Oktober 2027 | Abschliessen einer Leistungsvereinbarung zwischen dem Kanton Aargau und den verschiedenen ausgewählten Gemeindegruppen. Die im Förderantrag vorgeschlagenen Zielwerte werden gemeinsam diskutiert und Ziele festgehalten. |
| 1. Januar 2028 | Operativer Start der Wirtschaftsförderung in Potenzialräumen der einzelnen Gemeindegruppen. |