Schlechtwetterentschädigung beantragen
Mit der Schlechtwetterentschädigung zahlt die Arbeitslosenkasse Arbeitgebenden einen Lohnersatz für den wetterbedingten Arbeitsausfall ihrer Arbeitnehmenden.
Ablauf
Schritt 1:
Betriebe mit Sitz im Kanton Aargau müssen wetterbedingte Arbeitsausfälle frühestens am letzten Tag des betroffenen Monats, jedoch bis spätestens am fünften Tag des folgenden Kalendermonats der Amtsstelle Arbeitslosenversicherung melden. Dies gilt auch für Arbeitsstellen im nahen Ausland, sofern Ihr Betrieb den Sitz im Kanton Aargau hat. Falls Sie Schlechtwetterentschädigung für das Baugewerbe beantragen, ist für jede Baustelle eine separate Meldung einzureichen.
Das Formular "Meldung über wetterbedingten Arbeitsausfall" senden Sie bitte pro betreffenden Monat an:
- Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA)
Amtsstelle Arbeitslosenversicherung
Rain 53
5001 Aarau - oder an schlechtwetter@ag.ch
- Formular "Meldung über wetterbedingten Arbeitsausfall"
Dieser Meldung sind zudem die relevanten Werkverträge oder die Auftragsbestätigungen beizulegen, für welche ein wetterbedingter Arbeitsausfall geltend gemacht wird. Auch die zuständige Arbeitslosenkasse wählen Sie mit dieser Meldung. Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob die Schlechtwetterentschädigung bewilligt wird.
Schritt 2:
Ihren Entschädigungsanspruch müssen Sie innert drei Monaten nach Ende jeder Abrechnungsperiode bei der gewählten Arbeitslosenkasse geltend machen. Dazu reichen Sie bitte die unten aufgeführten Unterlagen ein. Achtung, dies gilt auch dann, wenn die Amtsstelle Arbeitslosenversicherung noch keinen Entscheid über Ihr Gesuch um Schlechtwetterentschädigung gefällt hat oder ein Einsprache- beziehungsweise Beschwerdeverfahren hängig ist.
Mehr Informationen finden Sie in der Broschüre Schlechtwetterentschädigung auf arbeit.swiss unter Info-Service Arbeitgeber:
Benötigte Unterlagen
Folgende Dokumente müssen Sie der Arbeitslosenkasse zum Zeitpunkt der Abrechnung einreichen:
- Formular "Antrag auf Schlechtwetterentschädigung"
- Formular "Abrechnung über die wetterbedingten Arbeitsausfälle", mit dem Zusammenzug aller Baustellen
- Formular "Rapport über die wetterbedingten Ausfallstunden", pro Baustelle: Die Arbeitnehmenden müssen das Total der monatlichen Ausfallstunden mit ihrer Unterschrift bestätigen.
- Lohnliste mit Grundlohn sowie allfällig vertraglich vereinbarten Jahresendzulagen
- Liste der bezahlten Feiertage sowie des Ferienanspruchs der einzelnen Mitarbeitenden
- Arbeitszeitkalender
- Aufstellung mit Mehrstunden der letzten sechs beziehungsweise zwölf Vormonate
- Eventuell Formulare "Bescheinigung Einkommen aus Zwischenbeschäftigung": Als Einkommen aus Zwischenbeschäftigung gilt jeder Verdienst aus unselbstständiger oder selbstständiger Tätigkeit, den ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin während des Arbeitsausfalles zusätzlich erzielt. Der Arbeitnehmende der Zwischenbeschäftigung hat dem ursprünglichen Arbeitgebenden monatlich das Einkommen aus der Zwischenbeschäftigung mitzuteilen (Art. 41 AVIG).
Sämtliche betrieblichen Unterlagen müssen Sie während mindestens fünf Jahren aufbewahren und auf Verlangen den zuständigen Organen der Arbeitslosenversicherung vorlegen.
Fristen und Termine
Meldung an Amtsstelle Arbeitslosenversicherung: Frühestens am letzten Tag des betroffenen Monats, jedoch spätestens am 5. Tag des folgenden Kalendermonats (massgebend Poststempel).
Entschädigungsanspruch anmelden: Alle erforderlichen Unterlagen müssen Sie innerhalb von drei Monaten nach Ende jeder Abrechnungsperiode an die Arbeitslosenkasse schicken.
Kosten
Keine
Rechtliche Grundlagen
- Arbeitslosenversicherungsgesetz AVIG Art. 42-50 (SR 837.0)
- Arbeitslosenversicherungsgesetz AVIG Art. 65-72 (SR 837.0)
Formulare & Online-Dienstleistungen
Auf "arbeit.swiss" finden Sie alle nötigen Formulare:
- Meldung über wetterbedingten Arbeitsausfall
- Antrag auf Schlechtwetterentschädigung
- Abrechnung über die wetterbedingten Arbeitsausfälle
- Rapport über die wetterbedingten Ausfallstunden
- Bescheinigung über Einkommen aus Zwischenbeschäftigung