Hinweis:Höchstbezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung
Am 8. Oktober 2025 hat der Bundesrat beschlossen, die Höchstbezugsdauer der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) auf 24 Monate zu verlängern. Die Grundlage dazu bildet die dringliche Gesetzesanpassung (AVIG) vom 26. September 2025. Die Änderung gilt vom 1. November 2025 bis zum 31. Juli 2026. Die befristete Massnahme soll vor allem stark exportabhängige Branchen und Unternehmen in der Schweiz gezielt unterstützen.