Bewilligung für Geldspiele beantragen
Hier können Sie Bewilligungen für den Betrieb von Spiellokalen, für die Durchführung von kleinen Pokerturnieren sowie Tombola- oder Lottobewilligungen beantragen.
Geldspielautomaten, Spiellokale, Pokerturniere

Geldspielautomaten dürfen nur in bewilligten Spiellokalen oder beaufsichtigten Räumen von Gastgewerbebetrieben aufgestellt werden. Für den Betrieb eines Spiellokals müssen Sie nach kantonaler Gesetzgebung eine Bewilligung einholen. Um kleine Pokerturniere durchzuführen, braucht es ebenfalls eine Bewilligung.
Tombola- oder Lottobewilligung beantragen
Für die Durchführung von Kleinlotterien (Lottos und Tombolas) müssen Sie nach kantonaler Gesetzgebung eine Bewilligung einholen.
Die Gesuche sind beim Departement Finanzen und Ressourcen einzureichen.
Tombolas, bei denen die Summe aller Einsätze nicht mehr als Fr. 20'000.– beträgt, sind bewilligungsfrei.
- Gespa(öffnet in einem neuen Fenster) (ab 1. Januar 2020) interkantonale Aufsicht (vormals Comlot)
- SBK Eidgenössische Spielbankenkommission(öffnet in einem neuen Fenster)
Rechtliche Grundlagen
- Bundesgesetz über Geldspiele(öffnet in einem neuen Fenster)(Geldspielgesetz, BGS; 935.51)
- Verordnung über Geldspiele(öffnet in einem neuen Fenster) (Geldspielverordnung, VGS; 935.511)
- Geldspielgesetz des Kantons Aargau (GSG, SAR 959.300)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Geldspielverordnung (GSV, SAR 959.312)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Interkantonale Geldspielaufsicht (Gespa) (ab 1. Januar 2021)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK)(öffnet in einem neuen Fenster)