Bewilligung für Geldspiele beantragen
Hier können Sie Bewilligungen für den Betrieb von Spiellokalen, für die Durchführung von kleinen Pokerturnieren sowie Tombola- oder Lottobewilligungen beantragen.
Geldspielautomaten, Spiellokale, Pokerturniere
Geldspielautomaten dürfen nur in bewilligten Spiellokalen oder beaufsichtigten Räumen von Gastgewerbebetrieben aufgestellt werden. Für den Betrieb eines Spiellokals müssen Sie nach kantonaler Gesetzgebung eine Bewilligung einholen. Um kleine Pokerturniere durchzuführen, braucht es ebenfalls eine Bewilligung.
Tombola- oder Lottobewilligung beantragen
Für die Durchführung von Kleinlotterien (Lottos und Tombolas) müssen Sie nach kantonaler Gesetzgebung eine Bewilligung einholen.
Die Gesuche sind beim Departement Finanzen und Ressourcen einzureichen.
Tombolas, bei denen die Summe aller Einsätze nicht mehr als Fr. 20'000.– beträgt, sind bewilligungsfrei.
- Gespa (ab 1. Januar 2020) interkantonale Aufsicht (vormals Comlot)
- SBK Eidgenössische Spielbankenkommission
Rechtliche Grundlagen
- Bundesgesetz über Geldspiele(Geldspielgesetz, BGS; 935.51)
- Verordnung über Geldspiele (Geldspielverordnung, VGS; 935.511)
- Geldspielgesetz des Kantons Aargau (GSG, SAR 959.300)
- Geldspielverordnung (GSV, SAR 959.312)
- Interkantonale Geldspielaufsicht (Gespa) (ab 1. Januar 2021)
- Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK)