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Bewilligungen & Meldepflichten

Bewilligung für Geldspiele beantragen

Hier können Sie Bewilligungen für den Betrieb von Spiellokalen, für die Durchführung von kleinen Pokerturnieren sowie Tombola- oder Lottobewilligungen beantragen.

Geldspielautomaten, Spiellokale, Pokerturniere

Glücksspielautomat
© photocase.com

Geldspielautomaten dürfen nur in bewilligten Spiellokalen oder beaufsichtigten Räumen von Gastgewerbebetrieben aufgestellt werden. Für den Betrieb eines Spiellokals müssen Sie nach kantonaler Gesetzgebung eine Bewilligung einholen. Um kleine Pokerturniere durchzuführen, braucht es ebenfalls eine Bewilligung.

Tombola- oder Lottobewilligung beantragen

Für die Durchführung von Kleinlotterien (Lottos und Tombolas) müssen Sie nach kantonaler Gesetzgebung eine Bewilligung einholen.

Die Gesuche sind beim Departement Finanzen und Ressourcen einzureichen.

Tombolas, bei denen die Summe aller Einsätze nicht mehr als Fr. 20'000.– beträgt, sind bewilligungsfrei.