Arbeitszeit
Für Nacht- und Wochenendarbeit bedarf es einer Ausnahmebewilligung. Hier erhalten Sie Informationen zum Antrag.
Die Industrie- und Gewerbeaufsicht erteilt Ausnahmebewilligungen für die Beschäftigung von Arbeitnehmenden in der Nacht sowie an Sonn- und Feiertagen.
Bewilligungsfreie Sonntagsverkäufe 2025
Der Regierungsrat hat, gestützt auf den 2012 gefällten und 2018 angepassten Grundsatzbeschluss, für dieses Jahr den dritten und vierten Adventssonntag (14. und 21. Dezember 2025) für bewilligungsfrei erklärt.
Sechs Gemeinden mit Ausnahmereglung
Folgende sechs Gemeinden haben aufgrund von traditionellen Verkaufsanlässen abweichende Daten: Für Sins und Wettingen gelten der erste und vierte Adventssonntag (30. November und 21. Dezember 2025) als bewilligungsfrei, für Zurzach, Bremgarten, Lenzburg und Zofingen der zweite und vierte Adventssonntag (7. und 21. Dezember 2025).
Die Daten der Sonntagsverkäufe im Advent sind bindend. Gesuche für Sonntagsverkäufe an anderen Daten werden nicht bewilligt.
Bewilligungsfreie Sonntagsverkäufe 2026
Die Daten für die bewilligungsfreien Sonntagsverkäufe im Advent 2026 stehen noch nicht fest. Sie werden durch den Regierungsrat im Januar 2026 festgelegt.
Liste der dritten Sonntagsverkäufe 2026 der Gemeinden
Die Gemeinden können, sie müssen aber nicht einen dritten bewilligungsfreien Verkaufssonntag in Anspruch nehmen.
Gemeinde | Gemeldeter Verkaufssonntag | Rechtskraftdatum seit: |
|---|---|---|
| Reitnau | 28.06.2026 | 27.10.2025 |
| Bremgarten | 25.10.2026 | 01.12.2025 |
| Spreitenbach | 25.10.2026 | 08.12.2025 |
Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen für ausländische Mitarbeitende stellt das Amt für Migration und Integration des Kantons Aargau aus.
- SECO: Allgemeine Informationen zur Arbeitszeit
- Amt für Migration und Integration: Informationen zur Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften