Arbeitszeit
Für Nacht- und Wochenendarbeit bedarf es einer Ausnahmebewilligung. Hier erhalten Sie Informationen zum Antrag.
Die Industrie- und Gewerbeaufsicht erteilt Ausnahmebewilligungen für die Beschäftigung von Arbeitnehmenden in der Nacht sowie an Sonn- und Feiertagen.
Sonntagsverkäufe 2026
Bewilligungsfreie Sonntagsverkäufe Advent 2026
Der Regierungsrat hat für dieses Jahr den dritten und vierten Adventssonntag, also den 13. und 20. Dezember 2026 für bewilligungsfrei erklärt. Das bedeutet, dass an diesen Sonntagen Arbeitnehmende in Verkaufsgeschäften bewilligungsfrei beschäftigt werden können.
Sechs Gemeinden mit Ausnahmereglung
Sechs Gemeinden haben aufgrund von traditionellen Verkaufsanlässen abweichende Daten: Für die Gemeinden Sins und Wettingen gelten der erste und vierte Adventssonntag, namentlich der 29. November und der 20. Dezember 2026 als bewilligungsfrei, für Bremgarten, Lenzburg, Zofingen und Zurzach der zweite und vierte Adventssonntag, namentlich der 6. und 20. Dezember 2026.
Die Daten der Sonntagsverkäufe im Advent sind bindend. Gesuche für Sonntagsverkäufe an anderen Daten werden nicht bewilligt.
Liste der dritten Sonntagsverkäufe 2026 der Gemeinden
Die Gemeinden können, sie müssen aber nicht einen dritten bewilligungsfreien Verkaufssonntag in Anspruch nehmen.
Gemeinde | Gemeldeter Verkaufssonntag | Rechtskraftdatum seit: |
|---|---|---|
| Reitnau | 28.06.2026 | 27.10.2025 |
| Bremgarten | 25.10.2026 | 01.12.2025 |
| Spreitenbach | 25.10.2026 | 08.12.2025 |
Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen für ausländische Mitarbeitende stellt das Amt für Migration und Integration des Kantons Aargau aus.
- SECO: Allgemeine Informationen zur Arbeitszeit
- Amt für Migration und Integration: Informationen zur Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften