Selbständige Firmensitz Grossbritannien
Informationen für Selbständigerwerbende mit Staatsangehörigkeit EU/EFTA und Wohnsitz in Grossbritannien
Für Selbständigerwerbende mit Staatsangehörigkeit EU/EFTA und Wohnsitz in Grossbritannien gilt Folgendes:
Dienstleistungserbringungen in der Schweiz sind grundsätzlich bewilligungspflichtig und nur in Ausnahmefällen möglich. Für Details wenden Sie sich bitte frühzeitig ans Amt für Migration und Integration Kanton Aargau.
Informationen für Selbständigerwerbende mit Staatsangehörigkeit von Grossbritannien und Firmensitz in Grossbritannien
Für Selbständigerwerbende mit Staatsangehörigkeit von Grossbritannien und Firmensitz in Grossbritannien gilt bis Ende 2029 weiterhin das Online-Meldeverfahren für Dienstleistungen bis maximal 90 Arbeitstage pro Kalenderjahr (analog EU/EFTA-Selbständigerwerbende mit EU/EFTA-Firmensitz).