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Handlungsfelder Wasserstrategie

Energetische Wassernutzung

Im Handlungsfeld zur energetischen Wassernutzung geht es darum, wie Wasser als erneuerbare Energiequelle zur Versorgungssicherheit unter Berücksichtigung der ökologischen Tragbarkeit beitragen kann.

Die Nutzung von Wasser zur Energiegewinnung ist seit jeher eine wichtige Grundlage der Schweizer Stromversorgung. Besonders die Wasserkraft spielt dabei eine zentrale Rolle: Über die vergangenen zehn Jahre lag die jährliche Stromproduktion im Mittel bei 39,3 Terawattstunden (TWh), womit rund 58 Prozent der nationalen Stromerzeugung abgedeckt wurden (Statistisches Jahrbuch Kanton Aargau). Durch die Bereitstellung CO₂-neutraler Bandenergie trägt sie massgeblich zur Erreichung der Klima- und Energieziele des Bundes sowie zur Sicherstellung der Versorgung bei (siehe Abbildung).

Auch im Kanton Aargau ist die Wasserkraft eine bedeutende erneuerbare Energiequelle. Sie nutzt die natürlichen Ressourcen der Aare, Reuss, Limmat sowie des Rheins effizient und deckt rein rechnerisch rund 70 Prozent des kantonalen Strombedarfs (Wasserkraftwerke der AEW). Neben ihrer Klimaneutralität stärkt sie die regionale Wirtschaft durch Arbeitsplätze und tiefe Gestehungskosten.

Dargestellt ist die jährliche Stromproduktion aus der Wasserkraft (in TWh) im Vergleich zum gesamten Elektrizitätsverbrauch.
Abbildung: Entwicklung der Wasserkrafterzeugung und des Elektrizitätsverbrauchs im Kanton Aargau (1977–2024): Dargestellt ist die jährliche Stromproduktion aus der Wasserkraft (in TWh) im Vergleich zum gesamten Elektrizitätsverbrauch. Datenquelle Kanton Aargau.

Die Ausbaupotenziale der Wasserkraft im Kanton Aargau sind jedoch begrenzt. Die verbleibenden ungenutzten Fliessstrecken des Rheins (bei Rietheim) und der Reuss (unterhalb Bremgarten) liegen in ökologisch und landschaftlich sensiblen Gebieten. Teile dieser Abschnitte sind durch Schutzinstrumente wie den Auenschutzpark, das Bundesinventar BLN oder den Landschaftsschutz besonders geschützt. Bei potenziellen Optimierungen oder Neuanlagen für eine Wasserkraftproduktion im Kanton Aargau ist eine sorgfältige Prüfung erforderlich, ob und in welchem Umfang eine energetische Nutzung mit den bestehenden Schutzanliegen vereinbar ist; respektive es braucht eine Interessensabwägung zwischen Schutz und Nutzen. Auch wirtschaftliche und technische Aspekte – etwa die Rentabilität kleinerer Anlagen oder die Auswirkungen zunehmender Wetterextreme auf Laufwasserkraftwerke – sollen in einer vom Bund geforderten Potenzialstudie berücksichtigt werden. Ziel dieser Untersuchung ist es, eine fundierte Grundlage für die Beurteilung allfälliger künftiger Nutzungsmöglichkeiten zu schaffen, möglichst ohne bestehende ökologische und landschaftliche Werte zu gefährden. Mit dieser Studie wird die heutige kantonale Bezeichnung der für die Wasserkraft nutzbaren Fliessgewässer überprüft. Zudem müssen bestehende Anlagen ökologisch saniert werden. Wetterextreme und damit verbundene Abflussschwankungen stellen insbesondere für Laufwasserkraftwerke eine Herausforderung dar. Bei Hochwasser stossen sie an ihre Kapazitätsgrenzen oder müssen zum Schutz der Anlagen teilweise abgestellt werden. Um das energetische Potenzial der Fliessgewässer dennoch besser nutzen zu können, gewinnen Massnahmen zum Wasserrückhalt im Einzugsgebiet zunehmend an Bedeutung. Die Erarbeitung der erwähnten Potenzialstudie erfolgt gemäss Art. 10 Energiegesetz (EnG) und wird derzeit vorbereitet.

Auch die thermische Nutzung der Gewässer trägt als erneuerbare Energie zum Ersatz der fossilen Energieträger bei. Ungenutzte Potenziale bestehen vor allem zur Wärmeversorgung. Die Nutzung zur Kühlung im Sommer ist hingegen begrenzt, da sich Oberflächengewässer durch den Klimawandel weiter erwärmen. Besonders im Sommer, wenn die Nachfrage nach Kühlung am grössten ist, erreichen Fliessgewässer teilweise schon heute für Wasserlebewesen kritische Temperaturen. Wasserentnahmen für Kühlzwecke aus Oberflächengewässern müssen daher situativ eingeschränkt werden können.

Umgang mit Zielkonflikten

Stromproduktion vs. Schutz der aquatischen Lebensgemeinschaften

Der Richtplan bezeichnet diejenigen Gewässerabschnitte, an denen der Betrieb und die Erneuerung bestehender Wasserkraftwerke beibehalten sowie der Neubau von Wasserkraftanalgen geprüft werden kann. Bestehende Anlagen müssen bezüglich Fischgängigkeit und Geschiebehaushalt saniert werden.

Steigende Stromnachfrage vs. begrenztes Ausbaupotenzial

Der Kanton Aargau setzt sich aus wirtschaftlicher Sicht und Versorgungssicht für zweckmässige Produktionserhöhungen ein und gestaltet die Rahmenbedingungen so, dass das verbleibende Potenzial für den zweckmässigen Ausbau bestehender Wasserkraftanlagen genutzt werden kann. Bestehende Anlagen werden nach dem Stand der Technik und Vorgaben an die Wirtschaftlichkeit optimiert. Zudem wird die räumliche Nutzung durch gezielte Planung effizient gestaltet, um das vorhandene Energiepotenzial maximal zu nutzen. Für neue Wasserkraftanlagen gemäss der oben erwähnten Potenzialstudie findet eine Interessensabwägung statt. Die bestehenden Steuerungsmöglichkeiten der grossen Mittelland-Seen sollen so weiterentwickelt werden, dass sie neben dem bisherigen Fokus auf Hochwasserschutz auch eine energieoptimierte Nutzung, etwa durch verbesserten Wasserrückhalt, ermöglichen.

Thermische Nutzung vs. Schutz der aquatischen Lebensgemeinschaften

Der Kanton bewilligt die thermische Nutzung, sofern die Anforderungen gemäss Gewässerschutzgesetzgebung und Fischereigesetzgebung erfüllt sind. Im Rahmen der Wasserstrategie untersucht er das künftige Wärmeeintragspotenzial und erarbeitet gestützt darauf bei Bedarf ein Instrumentarium zur Koordination und Priorisierung.

Schnittstellen zu anderen Handlungsfeldern

imagemap-area-0imagemap-area-1imagemap-area-2imagemap-area-3imagemap-area-4 In diesem Bild werden die Schnittstellen zwischen Energie und den anderen Handlungsfeldern der Wasserstrategie beschrieben und verlinkt.

Stossrichtungen

Energetisches Ausbaupotenzial aufzeigen, bewerten und gegebenenfalls nutzen

Ziel der Stossrichtung: Die Wasserkraftnutzung wird auf Basis einer umfassenden Potenzialanalyse unter Berücksichtigung technischer, ökologischer und wirtschaftlicher Aspekte bewertet und optimiert.

Wie beschrieben ist die Wasserkraft im Kanton Aargau bereits weitgehend ausgebaut und es bestehen nach jetzigem Kenntnisstand beschränkte Möglichkeiten für neue Anlagen oder technische Massnahmen für Effizienzsteigerungen. Gleichzeitig sieht die kantonale Strategie energieAARGAU vor, die erneuerbare Stromproduktion auszubauen, wozu auch die Wasserkraft beitragen kann. Die energieAARGAU sieht dazu vor, in einem ersten Schritt die Potenziale für die Produktion und Speicherung sämtlicher erneuerbarer Energien genauer zu untersuchen. In diesem Zusammenhang gilt es auch, die energetischen Ausbaupotenziale der Wasserkraft vorausschauend und ganzheitlich zu analysieren und diese anschliessend unter Berücksichtigung der verschiedenen Interessen zu bewerten und allenfalls zu nutzen. Der Kanton kommt damit seiner Pflicht gemäss Bundesgesetzgebung nach. Dabei sollen auch die künftigen Ausbau- und Effizienzpotenziale bestehender Anlagen untersucht werden, welche allenfalls durch neue Technologien, durch die Digitalisierung und durch einen verbesserten Wasserrückhalt im Einzugsgebiet entstehen können.

Zusätzlich leisten verschiedene Massnahmen der Wasserstrategie einen Beitrag zu einem verbesserten Wasserrückhalt, zum Beispiel Schwammstadtmassnahmen, Wiedervernässungen, klimaangepasstes Regenwassermanagement, die Freihaltung des Grundwassers vor Verbauungen oder multifunktionale Retentionsräume. Für die Wasserkraft wären ebenfalls Wasserspeicher interessant. Zudem ist für die Laufwasserkraftwerke auch der Wasserrückhalt im Oberlauf der Einzugsgebiete der grossen Flüsse entscheidend. Der Kanton Aargau setzt sich darum beim Bund und anderen Kantonen für ein interkantonales Wassermanagement ein, so dass der Wasserrückhalt bereits im Oberlauf angepasst wird, zum Beispiel durch Optimierungen bei der Seeregulierung.

Handlungsmöglichkeiten des Kantons

  • Potenzialstudie zum energetischen Ausbaupotenzial der Wasserkraft gemäss Art. 8b RPG und Art. 10 EnG durchführen.
  • Ausbau- und Effizienzpotenziale sowohl bei Klein- als auch bei Grosskraftwerken identifizieren, bewerten und ermöglichen.
  • In Kommissionen mit anderen Kantonen und dem Bund die Möglichkeiten für ein abgestimmtes Wassermanagement prüfen, insbesondere im Hinblick auf einen optimierten Wasserrückhalt im Oberlauf grosser Flüsse.
  • Der Kanton übernimmt eine vermittelnde Rolle bei der Definition, Suche und Umsetzung von ökologischen Ausgleichsmassnahmen für Wasserkraftprojekte und führt einen Dialog mit den betroffenen Akteurinnen und Akteuren.

Synergien nutzen und Wirkung erzielen

  • Die Potenzialanalysen mit ganzheitlicher Bewertung tragen zu breit abgestützten und langfristigen Lösungen bei.
  • Wirtschaftliche und ökologische Nachhaltigkeit werden durch gezielte Investitionen und Effizienzsteigerungen verbunden.
  • Durch den verstärkten Wasserrückhalt bei Starkniederschlägen profitieren sowohl sämtliche Wassernutzungen als auch die aquatischen Ökosysteme.

Ökologische Sanierung Wasserkraft vorantreiben

Ziel der Stossrichtung: Die Sanierung der Fischgängigkeit und des Geschiebehaushalts wird vorangetrieben.

Die Gewässerschutzgesetzgebung sieht vor, dass bis 2030 die Wasserkraft bezüglich Fischgängigkeit, Geschiebehaushalt sowie Schwall und Sunk saniert wird. Bei den wenigen Anlagen mit Schwall und Sunk im Kanton Aargau sind keine negativen Auswirkungen auf das Gewässer als Lebensraum und die aquatischen Lebensgemeinschaften bekannt und es besteht entsprechend keine Sanierungspflicht (siehe auch: Strategische Planung Schwall und Sunk). Zur Sanierung der Fischgängigkeit und des Geschiebehaushalts hat der Kanton Aargau im Jahr 2014 strategische Planungen erstellt, welche die Defizite aufzeigen und die zu sanierenden Anlagen festlegen. Zurzeit läuft die Umsetzung. Beim Fischabstieg fehlten bis vor kurzem verhältnismässige technische Lösungen für grosse Flusskraftwerke, weshalb dazu bisher erst Pilotanlagen in Planung sind. Generell zeichnet sich ab, dass die vollständige ökologische Sanierung Wasserkraft bis 2030 nicht abgeschlossen werden kann. Umso wichtiger ist es, dass sich der Kanton beim Bund dafür einsetzt, dass die Refinanzierung dieser Massnahmen auch über diesen Zeitraum hinaus sichergestellt ist.

Handlungsmöglichkeiten des Kantons

  • Ökologisch wertvolle Gewässer werden weiterhin von der Nutzung freigehalten, sofern dies aus Sicht der Versorgungssicherheit vertretbar ist (Interessensabwägung erforderlich).
  • Die Sanierung der Fischgängigkeit und des Geschiebehaushalts wird aktiv vorangetrieben.
  • Der Kanton setzt sich beim Bund für eine Finanzierungslösung über 2030 hinaus ein.

Synergien und Wirkung

  • Die ökologische Sanierung der Wasserkraft trägt zum Erhalt der aquatischen Lebensgemeinschaften bei.
  • Der Mitteleinsatz erfolgt durch die strategische Planung und Priorisierung effizient.

Thermische Wassernutzung nachhaltig gestalten

Ziel der Stossrichtung: Die thermische Wassernutzung trägt, im Rahmen der geltenden Vorschriften, zur Versorgungssicherheit sowie zum Ersatz fossiler Energieträger bei.

Die Gewässer können unter bestimmten Voraussetzungen als Wärme- oder Kältequelle genutzt werden und leisten damit einen Beitrag zur Versorgungssicherheit sowie zum Ersatz fossiler Energieträger. Zu unterscheiden ist hierbei zwischen der Nutzung von Wasser an der Oberfläche und im Untergrund. Letztere kann wiederum in die untiefe (bis 500 Meter) und tiefe Geothermie (ab 500 Meter) unterteilt werden. Zunehmender Beliebtheit erfreute sich in den letzten Jahren die untiefe Geothermie insbesondere im Bereich der Gebäude mit Wohnnutzung. Für Heizzwecke wird dem Grundwasser mittels einer Wärmepumpe Wärme entzogen, im Falle der Kältenutzung wird dem Grundwasser Wärme zugeführt. Dabei darf weder die Menge noch die Qualität des Grundwassers verändert werden. Die Strategie energieAARGAU sowie die im November 2025 publizierten Eignungskarten für die Tiefengeothermie zeigen auf, dass im Kanton Aargau noch ein grosses ungenutztes Potenzial zur Wärmenutzung aus Oberflächengewässern und Grundwasser besteht. Die Nutzung dieses Potenzials wird zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit sowie zur Erreichung des Netto-Null-Ziels angestrebt. Als Bewilligungsbehörde prüft der Kanton, ob die Voraussetzungen für die Nutzung erfüllt sind.

Neben dem Untergrund können auch Oberflächengewässer für thermische Zwecke genutzt werden. Für Kühlzwecke werden Oberflächengewässer vor allem bei der Industrie, dem Gewerbe und bei Rechenzentren sowie bei thermischen (Reserve-)Kraftwerken genutzt, was zu Wärmeeinträgen in diese führt. Im Gegensatz zur Geothermie reduziert die klimabedingte Erwärmung der Oberflächengewässer deren Kühlkapazität. Besonders im Sommer, wenn die Nachfrage nach Kühlung am grössten ist, erreichen Fliessgewässer teilweise schon heute für Wasserlebewesen kritische Temperaturen und müssen darum für Kühlzwecke eingeschränkt werden. Zunehmend stellt sich auch die Frage, wie die Nutzung von Kühlwasser besser koordiniert werden kann, damit oberliegende Nutzer nicht allein aufgrund ihrer geografischen Lage bevorzugt werden. Eine Chance bietet der Ausbau der Photovoltaik. Deren Überschussproduktion während des Sommers kann eine Alternative zur Kühlwassernutzung sein, die aus Energie- und Netzsicht sinnvoll ist. Im Winter ist die Kühlwassernutzung aus Sicht der Gewässertemperatur in der Regel weniger kritisch und kann energetisch sinnvoll sein, etwa zur Abfuhr von Prozesswärme; für das Grundwasser ergibt sich daraus jedoch kein genereller Vorteil.

Handlungsmöglichkeiten des Kantons

  • Für Vorhaben zur thermischen Nutzung findet die bewährte Interessenabwägung statt.
  • Grundlagen zur Beurteilung von Wärmeeinträgen in Oberflächengewässern bereitstellen und diese als Orientierung für die einzelfallweise Prüfung und Bewilligung von Projekten nutzen.

Synergien und Wirkung

Die thermische Nutzung der Gewässer kann einen wichtigen Beitrag zur Klimaneutralität leisten, sofern sie im Einklang mit der ökologischen Tragbarkeit erfolgt. Die Beurteilung erfolgt im Rahmen des Bewilligungsverfahrens durch die zuständigen kantonalen Fachstellen.