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Handlungsfelder Wasserstrategie

Wasserqualität

Das Handlungsfeld Wasserqualität fokussiert auf die Erhaltung der ökologischen Qualität und Nutzbarkeit der Aargauer Grund- und Oberflächengewässer.

Die Gewässerschutzgesetzgebung setzt zur Sicherstellung nutzbarer Wasserressourcen und zum Schutz der aquatischen Lebensgemeinschaften sowie der Feuchtgebiete Anforderungen an die Wasserqualität fest. Leider können diese Anforderungen trotz grosser Bemühungen und bestmöglicher Praxis teilweise nicht erfüllt werden. Belastungen durch Nährstoffe, Mikroverunreinigungen (wie Pestizide, Industriechemikalien, Inhaltsstoffe von Kosmetika oder Medikamente) und Mikroplastik sowie die Erwärmung der Gewässer haben negative Auswirkungen auf Gewässer und stellen die Gesellschaft vor grosse Herausforderungen (BAFU, 2025, Wasserqualität der Fliessgewässer). Einträge können aus der Landwirtschaft, dem Gartenbau, Sport- und Golfplätzen, den Privathaushalten, der Industrie und dem Gewerbe stammen.

Als eine zentrale Massnahme im Bereich der Siedlungsentwässerung sieht der Kanton im Rahmen der fachlichen Grundlagen der Abwasserplanung (Konzept Abwasserreinigung (PDF, 17,3 MB); Elimination von Mikroverunreinigungen auf Abwasserreinigungsanlagen (PDF, 3,8 MB)) unter anderem vor, kleinere Abwasserreinigungsanlagen (ARA) an kleinen Gewässern aufzuheben und deren Abwässer grösseren Anlagen mit Einleitung in grössere Vorfluter zuzuführen. Diese Strategie wird weiterverfolgt, um insbesondere die Belastung kleiner Gewässer zu verringern und die Wasserqualität gezielt zu verbessern.

Als Grundlage und Erfolgskontrolle konkreter Massnahmen betreibt der Kanton ein umfassendes Monitoring im Rahmen der Berichterstattung zur nachhaltigen Entwicklung.

Umgang mit Zielkonflikten

Landwirtschaftliche Nutzung vs. Grundwasserschutz / Trinkwassernutzung

Im Kanton Aargau überschneiden sich in mehreren Regionen bedeutende Grundwasservorkommen für die Trinkwasserversorgung mit intensiv genutzten Ackerbauflächen. Diese räumliche Überlagerung führt zu Zielkonflikten zwischen landwirtschaftlicher Nutzung und dem Schutz der Gewässerqualität.

Die landwirtschaftliche Nutzung belastet Grund- und Oberflächengewässer insbesondere durch Nährstoffe sowie Pflanzenschutzmittel und deren Abbauprodukte. Neben Nitrat sind auch langlebige Substanzen wie Chlorothalonil-Metabolite und Trifluoracetat (TFA) im Grundwasser nachweisbar.

Die gesetzlichen Anforderungen an die Wasserqualität sind dabei unterschiedlich: Die Gewässerschutzverordnung (GSchV) legt für Grundwasser, das als Trinkwasser genutzt wird oder dafür vorgesehen ist, einen strengeren Nitrat-Anforderungswert von 25 mg/l fest. Die Trinkwasserverordnung (TBDV) erlaubt im an die Konsumentinnen und Konsumenten abgegebenen Trinkwasser hingegen bis zu 40 mg/l. Für Grundwasser, das als Trinkwasser genutzt wird oder dafür vorgesehen ist, gilt ein strengerer Nitrat-Anforderungswert als für das abgegebene Trinkwasser. In kleinräumigen Grundwasservorkommen ist dessen Einhaltung anspruchsvoll. Bereits bei moderaten Überschreitungen können mit geeigneten, verhältnismässigen Massnahmen relevante Reduktionen der Nitratbelastung erzielt werden, sofern diese frühzeitig und konsequent umgesetzt werden.

Bei Qualitätsproblemen in Trinkwasserfassungen sind häufig Massnahmen über die bestehenden Grundwasserschutzzonen hinaus erforderlich, was den Zielkonflikt mit landwirtschaftlich genutzten, teilweise als Fruchtfolgeflächen geschützten Flächen verstärkt. Der steigende Bedarf an Ackerflächen erhöht den Handlungsdruck, Landwirtschaft, Gewässerschutz und Trinkwasserversorgung langfristig aufeinander abzustimmen.

Landwirtschaftliche Nutzung vs. Qualität der Oberflächengewässer

Um marktfähige Produkte zu erzielen, ist im Acker-, Gemüse- und Obstbau der Einsatz von Düngemitteln und Pflanzenschutzmassnahmen notwendig. Dabei können jedoch Stoffe in Gewässer gelangen und dort ökologische Prozesse stören – etwa durch Eutrophierung (übermässige Anreicherung von Nährstoffen), Sauerstoffmangel oder den Rückgang der biologischen Vielfalt. Zwar konnte der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in den letzten Jahren reduziert werden (Agrarbericht 2024: Pflanzenschutzmitteleinsatz in der Schweiz), doch bleibt die ungelöste Herausforderung bestehen, landwirtschaftliche Produktivität mit dem Schutz der Wasserressourcen in Einklang zu bringen.

Gesundheitsversorgung vs. Medikamenten-Rückstände in Gewässern

Der Einsatz von Medikamenten in der Human- und Veterinärmedizin ist essenziell für die Gesundheitsversorgung, führt aber dazu, dass Wirkstoffe über Ausscheidungen ins Abwasser gelangen. Diese Stoffe können in herkömmlichen Kläranlagen oft nicht vollständig entfernt werden und belasten dadurch die Gewässer. Eine zusätzliche Belastung entsteht, wenn Arzneimittel in Haushaltungen unzulässigerweise via Abwasser weggespült werden. Der Zielkonflikt besteht darin, einerseits eine wirksame medizinische Versorgung sicherzustellen und andererseits die Umwelt vor den Auswirkungen von Arzneimittelrückständen zu schützen.

Alltagsprodukte mit chemischen Inhaltsstoffen vs. Rückstände in Gewässern

Duftstoffe und Tenside (waschaktive Substanzen) werden oft über Haushalts- und Pflegeprodukte des täglichen Gebrauchs in die Umwelt und ins Wasser eingetragen. Hinzu kommen weitere Spurenstoffe aus anderen Quellen wie Farben oder industrielle Anwendungen. Viele dieser Stoffe sind nur schwer biologisch abbaubar und können aquatische Ökosysteme langfristig belasten. Umweltfreundlichere Alternativen sind teilweise verfügbar, die Entscheidung liegt auch bei den Konsumentinnen und Konsumenten.

Thermische Nutzung vs. Veränderung des Temperaturregimes

Die Nutzung von Wasser zu Heiz- und Kühlzwecken kann das natürliche Temperaturregime von Gewässern durch Wärme- oder Kälteeinträge beeinflussen. Solche Einwirkungen entstehen sowohl bei erneuerbaren thermischen Nutzungen als auch durch Kühlwassereinleitungen aus Industrieanlagen, Kernkraftwerken und zunehmend durch Rechenzentren. Veränderte Wassertemperaturen können aquatische Ökosysteme beeinträchtigen. Deshalb sind thermische Wassernutzungen so auszugestalten, dass ökologische Funktionen der Gewässer gewahrt bleiben und gleichzeitig energie- sowie klimapolitische Ziele berücksichtigt werden.

Wasserentnahmen und Abflussregime vs. Wasserqualität in Oberflächengewässern

Während Trocken- und Hitzeperioden führen Wasserentnahmen sowie ein vermindertes Abflussregime dazu, dass die Verdünnung von Schadstoffen abnimmt und sich Rückstände im verbleibenden Wasser konzentrieren. Gleichzeitig steigt die Wassertemperatur, was das ökologische Gleichgewicht der Gewässer zusätzlich belastet. Lösungsansätze zur Reduktion dieser Auswirkungen werden in den Handlungsfeldern III (Trockenheit und Hochwasser) und V (Landwirtschaft und Industrie) erläutert.

Schnittstellen zu anderen Handlungsfeldern

imagemap-area-0imagemap-area-1imagemap-area-2imagemap-area-3imagemap-area-4imagemap-area-5 In diesem Bild werden die Schnittstellen zwischen Wasserqualität und den anderen Handlungsfeldern der Wasserstrategie beschrieben und verlinkt.

Stossrichtungen

Bewusstsein für saubere Gewässer stärken

Ziel der Stossrichtung: Gemeinden, Bevölkerung sowie Landwirtschaft, Industrie und Gewerbe sind für ihre Rolle und ihren Beitrag zur Verbesserung der Wasserqualität sensibilisiert.

Da die gesamte Gesellschaft ihren Beitrag zur nachhaltigen Verbesserung der Wasserqualität leisten muss, spielen Kommunikations- und Sensibilisierungskampagnen eine zentrale Rolle. Dabei werden insbesondere Gemeinden, Akteurinnen und Akteure aus Gewerbe, Industrie, Landwirtschaft, Gartenbau (inklusive Golfplätze und Sportplätze) und der Medizin-Branche (zum Beispiel Aargauer Apothekerverband) und dem Bildungsbereich zu den Anforderungen des Gewässerschutzes und ihrer möglichen Beiträge sensibilisiert.

Handlungsmöglichkeiten des Kantons

  • Gemeinden für ihre wichtige Rolle zur Durchsetzung von Nutzungseinschränkungen im Gewässerraum und in Grundwasserschutzzonen und/oder Grundwasserschutzarealen sensibilisieren.
  • Gewerbe, Industrie, Medizin-Branche, Gartenbau, usw. beraten und regelmässig über die Auswirkungen ihrer Handlungen auf die Gewässerqualität informieren sowie nachhaltige Verhaltensweisen fördern.
  • Landwirtschaftliche Beratung zur Reduktion von Nährstoff- und Pflanzenschutzmittel (PSM)-Einträgen weiterführen und aktiv bewerben.
  • Privathaushalte für ihren Beitrag zum Gewässerschutz sensibilisieren, insbesondere durch Information zur sachgemässen Anwendung von PSM oder Reinigungsmitteln sowie deren korrekte Entsorgung.
  • Empfehlung umweltfreundlicher Alternativen sowie Förderung alternativer Behandlungsmethoden (zum Beispiel im Rahmen der Aktion Gartenchemiker).

Synergien nutzen und Wirkung erzielen

  • Die Sensibilisierung für die Auswirkungen des individuellen Handelns stärkt die Eigenverantwortung und motiviert zu umweltfreundlicheren Entscheidungen.
  • Mit einem klaren Verständnis der Aufgaben und Ziele des Gewässerschutzes werden vermehrt umweltfreundlichere Produkte gewählt, was zu einer nachhaltigen Verbesserung der Wasserqualität beiträgt.
  • Jeder reduzierte Eintrag an der Quelle schützt die Gewässer und Trinkwasserressourcen und reduziert die Kosten für nachträgliche (End-of-Pipe) Massnahmen.

Massnahmen durch das einzugsgebietsbezogene Oberflächengewässer-Monitoring unter Einbezug relevanter Akteurinnen und Akteure ableiten und umsetzen

Ziel der Stossrichtung: Daten und Empfehlungen aus dem Oberflächengewässer-Monitoring ermöglichen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern die gezielte Umsetzung von Massnahmen zur Verbesserung der Gewässerqualität.

Je nach Eigenschaften des Einzugsgebiets (Siedlungsraum, Anteil landwirtschaftliche Nutzfläche, Anteil Wald oder Wasserführung) unterscheiden sich die Defizite in der Gewässerqualität und die erforderlichen Massnahmen erheblich (BAFU: Zustand und Entwicklung Grundwasser Schweiz - NAQUA 2016). Um gezielt und wirksam handeln zu können, analysiert der Kanton im Rahmen des Oberflächengewässer-Monitorings die Gewässerqualität differenziert nach Einzugsgebiet eines Gewässers. Das wirkungsorientierte Oberflächengewässer-Monitoring wurde im Jahr 2022 eingeführt. Jährlich wird auf das Einzugsgebiet eines Gewässers fokussiert. Zur Ausarbeitung und Auswertung des Monitorings werden die Beteiligten der kantonalen und kommunalen Behörden, der Landwirtschaft und der Abwasserreinigung mit einbezogen. Die Resultate des Monitorings stossen bei allen Beteiligten auf Interesse und die Zusammenarbeit ist erfolgreich.

Aus dem Monitoring lassen sich fundierte Empfehlungen ableiten, zum Beispiel zur Renaturierung, zur Optimierung der Abwasserbehandlung, zur Anpassung der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung oder zu Massnahmen zum Wasserrückhalt.

Das Monitoring soll – basierend auf den Erfahrungen und Erfolgen – weiterentwickelt werden. Insbesondere sollen zukünftig auch Industrie und Gewerbe – wo betroffen – miteinbezogen werden. Um Zielkonflikte zu lösen und Synergien zu nutzen, insbesondere in Gebieten mit besonders hohem Handlungsbedarf, können partizipative Prozesse mit Gemeinden und weiteren lokalen Entscheidungsträgern im Sinne eines integralen Einzugsgebietsmanagements angewendet werden, wie es unter anderem die Wasseragenda 21 empfiehlt.

Handlungsmöglichkeiten des Kantons

  • Mittels bereits laufendem Einzugsgebietsmonitoring die Gewässerqualität der Oberflächengewässer analysieren und darauf aufbauend fundierte Empfehlungen für Massnahmen entwickeln.
  • Oberflächengewässer-Monitoring im Sinne des integralen Einzugsgebietsmanagements weiterentwickeln, Koordinationsfunktion übernehmen und proaktiv Massnahmen anstossen.
  • Die zuständigen Fachstellen setzen die Empfehlungen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten in konkreten Projekten um und identifizieren Lücken in den sektoriellen Planungen.
  • Handlungsempfehlungen für Gemeinden, regionale und lokale Akteurinnen und Akteure ableiten, diese zielgruppengerecht aufbereiten und aktiv kommunizieren.
  • In Gebieten mit besonders hohem Handlungsbedarf sollen partizipative Prozesse angestossen werden, um gemeinsam mit regionalen Akteurinnen und Akteuren und Gemeinden konkrete Massnahmen zu entwickeln und umzusetzen.

Synergien nutzen und Wirkung erzielen

  • Durch die differenzierte Analyse der Ursachen der Qualitätsdefizite können gezielte und wirkungsvolle Massnahmen ergriffen werden.
  • Mit dem regionalen und partizipativen Handlungsansatz können Zielkonflikte gelöst und ganzheitliche Lösungen gefunden werden.

Gewässerbelastung durch Massnahmen an der Quelle begrenzen

Ziel der Stossrichtung: Der Kanton unterstützt Dritte optimal, ihre Vollzugsaufgaben im Gewässerschutz effektiv wahrzunehmen, indem er Fachinformationen, Beratung und nachvollziehbare Rahmenbedingungen bereitstellt.

Die Reduktion von Stoff- und Wärmeeinträgen in Gewässern erfordert die Mitwirkung zahlreicher Akteure – von Gemeinden über Landwirtschaft und Industrie bis hin zu privaten Haushalten. Die Umsetzung entsprechender Massnahmen wird jedoch durch komplexe Rahmenbedingungen erschwert, insbesondere in Bezug auf Zuständigkeiten, Abläufe und Instrumente im Vollzug. Diese Komplexität wird in Zukunft weiter steigen, unter anderem durch die zunehmende Verschärfung von Zielkonflikten , den Klimawandel und zusätzliche Herausforderungen für die Wasserqualität. Ein Beispiel zeigt sich in der gleichzeitigen Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen für den Ackerbau und die Grundwassernutzung für Trinkwasserzwecke. Während die Landwirtschaft auf fruchtbare Böden angewiesen ist, erfordert der Schutz des Grundwassers, der wichtigsten Trinkwasserressource, eine möglichst geringe Belastung durch Nährstoffe und Hilfsstoffe.

Umso wichtiger ist es für den Kanton, im Rahmen seiner Kompetenzen die zuständigen Akteursgruppen bei ihren Aufgaben bestmöglich zu unterstützen, sei dies durch gezielte Fachinformationen, Beratung oder klärende Rahmenbedingungen.

Wo gesetzliche Grundlagen oder Vollzugsinstrumente fehlen, wird die Entwicklung geeigneter Lösungen angestossen und koordiniert. Die Verantwortung für deren Ausarbeitung kann abhängig von Zuständigkeiten und Rahmenbedingungen bei Kanton, Gemeinden, Verbänden oder einzelnen Unternehmen liegen, etwa bei der Entwicklung von Kontrollinstrumenten oder standardisierten Unterstützungspaketen.

Nicht gelöst ist der Vollzug der Nutzungseinschränkungen in rechtskräftig ausgeschiedenen Gewässerräumen im Siedlungsgebiet. Dieser Vollzug beschränkt sich bislang weitgehend auf die Kontrolle von Abstandsvorschriften bei Bauten; der Einsatz von Düngemitteln oder PSM wird durch die Gemeinden vermutlich kaum überwacht.

Angesichts der zunehmenden Erwärmung der Gewässer soll eine differenzierte Bewilligungspraxis für thermische Nutzungen von Oberflächengewässern und des Grundwassers erarbeitet werden, welche die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zur Gewässertemperatur sicherstellt. Grundlagenstudien und ein entsprechendes Konzept sollen eine einheitliche und nachvollziehbare Praxis für die Erteilung von Bewilligungen und Ausnahmebewilligungen im Kanton Aargau schaffen. Damit wird sichergestellt, dass die Vorgaben der Gewässerschutzgesetzgebung eingehalten werden und die thermische Nutzung von Oberflächengewässern und Grundwasser im zulässigen Rahmen erfolgen kann. Weiter sollen die Ergebnisse des laufenden Oberflächengewässer-Monitorings genutzt werden, um die Akteure im Vollzug gezielt zu informieren und bei der Ableitung wirksamer Massnahmen zu unterstützen, insbesondere in Bezug auf den Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln im und ausserhalb des Siedlungsgebiets, bei Drainagen und Bachdolungen.

Handlungsmöglichkeiten des Kantons

  • Gemeinden, Verbände, Bewirtschaftende und weitere Akteure durch gezielte, zielgruppengerechte Informationen unterstützen.
  • Gemeinsam mit Gemeinden Kontrollinstrumente oder interkommunale Vereinbarungen entwickeln, welche anschliessend standardmässig zur Verfügung gestellt werden können.
  • Professionalisierung bei Gemeinden, Verbänden und weiteren Vollzugsakteuren unterstützen, etwa durch Schulungen, Fachleitfäden oder Erfahrungsaustausch.
  • Grundlagen und Konzepte zur Vereinbarkeit von Gewässererwärmung und thermischer Nutzung erarbeiten, um die Akteure im Vollzug zu befähigen und eine einheitliche, nachvollziehbare Bewilligungspraxis zu ermöglichen.

Synergien nutzen und Wirkung erzielen

  • Fachliche Beratung, verstärkte Kommunikation und klärende Rahmenbedingungen reduzieren die Komplexität und ermöglichen es Dritten, effizient und effektiv Massnahmen zu ergreifen.
  • Die Reduktion von Schadstoff-, Nährstoff- und Wärmeeinträgen schützt und verbessert Ökosysteme und aquatische Lebensräume und stärkt die Biodiversität.