Hauptmenü

Bauprojekte an Gewässern

Hochwasserschutz Wigger – Zofingen/Strengelbach

Die Abflusskapazität des bestehenden Wigger-Gerinnes in der Region Zofingen ist zu gering und genügt den heutigen Schutzanforderungen nicht mehr. Mit dem Projekt "Hochwasserschutz Wigger" soll dem Fluss wieder mehr Raum gegeben und so die umliegenden Gebiete bei künftigen Hochwasserereignissen geschützt werden.

Ausgangslage

Die Hochwasserereignisse der Jahre 2005 und 2007 zeigten, dass die Abflusskapazität des Wigger-Gerinnes nicht ausreicht. Der Projektperimeter wurde auf Basis der Hochwassergefährdung der Siedlungsgebiete von Zofingen und Strengelbach festgelegt. Er erstreckt sich von der Brücke Hardstrasse in Brittnau bis zum Aeschwuhr an der Grenze zu Oftringen. Die letzte Korrektion der Wigger erfolgte in diesem Abschnitt mit dem Bau der Nationalstrasse A2 (Ende der 1970er Jahre). Daraus resultieren auch die sehr beengten räumlichen Verhältnisse der Wigger zwischen Autobahn und den Siedlungsgebieten.

Projektbeschrieb

Das Hochwasserschutzprojekt trägt dazu bei, die Siedlungsgebiete und insbesondere die Industriezone von Zofingen und Strengelbach besser zu schützen. Durch die Erhöhung der Uferlinie, die abschnittsweise Aufweitung des Gewässers sowie eine Sohlenabsenkung wird die Abflusskapazität im bestehenden Gewässerlauf der Wigger erhöht. An geeigneten Stellen werden die Uferverbauungen entfernt und durch naturnah gestaltete Gewässerabschnitte ersetzt. Mit ergänzenden Massnahmen werden die Biodiversität gefördert und die Naherholungsfunktion der Wigger in diesem dicht besiedelten Raum aufgewertet.

Das Projekt wurde jahrelang durch die komplizierte Situation rund um das circa 100-jährige Aeschwuhr blockiert. Deshalb hat das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) eine Mediation mit den Beteiligten durchgeführt. Anschliessend wurde das Projekt in zwei Abschnitte aufgeteilt, um den unbestrittenen Teil entlang der Autobahn umsetzen zu können.

Projektziele

Das übergeordnete Ziel des Hochwasserschutzes in Zofingen und Strengelbach ist, das Siedlungsgebiet gegen ein 100-jährliches Hochwasser (HQ100) zu schützen.

Im Gegensatz zum heutigen streng geometrischen Bachbett der Wigger soll dem Fluss wieder mehr Raum gegeben werden. Dadurch werden die Eigendynamik der Wigger, die Artenvielfalt sowie eine vielfältige Gewässerstruktur gefördert und die Hochwassergefährdung vermindert.

Durchgeführte Mediation

Eine Besonderheit ist das Aeschwuhr, welches Wasser in den Aarburger Mühletych leitet, um es dort energetisch zu nutzen, respektive in früheren Zeiten auch die angrenzenden Matten zu wässern. Die Wässermattenbesitzer und die Kraftwerkseigentümer sind in der Aeschwuhrgenossenschaft zusammengeschlossen, die auch die Eigentümerin von Wehr und Kanal ist. Die Grundlagen dieser Rechte gehen auf Spruch-Briefe und Verträge aus der Zeit vor der Kantonsgründung zurück. Um die Hochwassersicherheit der Industriezone zu gewährleisten, muss die bestehende Wehrschwelle um mindestens einen Meter abgesenkt werden, was aufgrund des schlechten baulichen Zustands des Wehrs aber nicht möglich ist. Im Rahmen der Mediation wurden zwar zahlreiche Fragen und Interessenskonflikte geklärt, aber hinsichtlich der Finanzierung eines neuen Wehrs hat es keine Lösung gegeben.

Projektteilung

Die Stadt Zofingen ist aufgrund der erheblichen Gefährdungslage des Siedlungsgebiets sehr daran interessiert, den Hochwasserschutz möglichst bald zu realisieren. Neben den zu erwartenden erheblichen Sachschäden sind im Hochwasserfall wegen der betroffenen Industriezone auch enorme Sekundärschäden wie Produktionsstillstand zu erwarten.

Damit der wichtige Hochwasserschutz an der Wigger in Zofingen und Strengelbach aufgrund der schwierigen Situation am Aeschwuhr nicht weiter verzögert wird, wurde im Mai 2020 beschlossen, das Projekt aufzuteilen. Mit der Aufteilung in die zwei Projekte "Abschnitt Autobahn" und "Abschnitt Aeschwuhr/Bleiche" wird der Fokus wieder verstärkt auf die Massnahmen in Zofingen und Strengelbach gerichtet. Bautechnisch können die zwei Projekte unabhängig voneinander realisiert werden.

Abschnitt Autobahn

Die Projektteilung hat wie erhofft bewirkt, dass der Abschnitt Autobahn nicht mehr weiter blockiert wird. Im März 2022 konnte der Abschnitt genehmigt werden. Die Bauarbeiten laufen auf einer Gesamtlänge von rund 2,4 Kilometern seit Herbst 2023 und werden voraussichtlich bis Ende 2025 dauern.

In den drei Teilabschnitten, in denen die Wigger nicht zwischen Autobahn und Siedlungsgebiet eingeklemmt ist, wird dem Gewässer mehr Raum gegeben, um eigendynamische Prozesse wieder teilweise zuzulassen. Durch neu geschaffene Sitzmöglichkeiten am Gewässer soll auch der Zugang zur Wigger verbessert werden.

In den beengten Teilabschnitten beschränken sich die Massnahmen auf Ufererhöhungen aus Dämmen, Mauern und Stellriemen. Im Gewässer sind aus Hochwasserschutzgründen nur geringe ökologische Massnahmen, wie beispielsweise einzelne Strukturen und die Entfernung von Schwellen möglich.

Abschnitt Aeschwuhr/Bleiche

Durch die Bauarbeiten im Abschnitt Autobahn ist auch Bewegung in die Blockade am Aeschwuhr gekommen. Da keine der beteiligten Parteien ein neues Wehr betreiben und unterhalten möchte, wurde beschlossen, stattdessen eine Blockrampe zu bauen, die Wasserkraftnutzung am Mühletych einzustellen und den Mühletych nur noch mit einer reduzierten Wassermenge von 60 – 80 l/s zu dotieren. Eine Wasserentnahme am heutigen Wehrstandort ist aufgrund der tieferen Sohlenlage der Wigger nicht mehr möglich. Daher wird der Dorfbach Zofingen in den Mühletych geleitet und Wasser aus dem Altachen entnommen.

Mittelfristig soll der Mühletych eher den Charakter eines Dorfbachs aufweisen. Die Gestaltung des Mühletychs erfolgt in einem separaten Projekt.

Zahlen & Fakten

Termine
Bau Abschnitt AutobahnHerbst 2023 bis Ende 2025
Projektgenehmigung Abschnitt AeschwuhrAnfang 2026
Landerwerbsverfahren Abschnitt Aeschwuhr2026
Bau Abschnitt Aeschwuhrab 2027

Kosten

Anfang November 2017 hat der Grosse Rat das Hochwasserschutzprojekt an der Wigger und den entsprechenden Gesamtkredit von 12,6 Millionen Franken beschlossen. Die Kosten werden zwischen dem Bund, dem Kanton Aargau, der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV), Gemeinden und Dritten aufgeteilt.

© Kanton Aargau
© Kanton Aargau
© Kanton Aargau