Waldrandaufwertung entlang intensiv genutzter Landwirtschaftsflächen
Ab 2026 können Waldrandaufwertungen entlang intensiv genutzter Landwirtschaftsflächen beantragt werden.
Ziel der Aufwertung
Mit Beiträgen für die Waldrandaufwertung entlang intensiv genutztem Landwirtschaftsgebiet wird ein Anreiz geschaffen zur Verbesserung des Ertragspotenzials auf den angrenzenden Landwirtschaftsflächen (primär Fruchtfolgeflächen und intensiv genutztes Grünland). Gleichzeitig wird die ökologische Qualität im Übergangsbereich zwischen Wald und intensiv bewirtschafteter Landwirtschaftsfläche verbessert.
Absprache und Koordination
Die Massnahmen werden durch die Revierförsterin oder den Revierförster gemeinsam mit der Landwirtin oder dem Landwirt sowie der Waldeigentümerin oder dem Waldeigentümer festgelegt. Bereits bei der Planung des Ersteingriffs sollen spätere Folgeeingriffe in Betracht gezogen werden. Idealerweise ist der Eingriffszeitpunkt mit einer Durchforstung der angrenzenden Waldbestände zu koppeln, um die Kosten möglichst tief zu halten.
Massnahmen
Die Eingriffe dienen in erster Linie der Aufwertung der landwirtschaftlichen Produktion und unterstützen den Ressourceneinsatz in der Landwirtschaft. Die Eingriffe reduzieren die Beschattung der Landwirtschaftsflächen und den Nährstoffentzug durch den Wald. Sie schaffen gut strukturierte sowie abgestufte Waldränder, bei denen sowohl einheimische Straucharten als auch zahlreiche Licht- und Pionierbaumarten gefördert werden. Seltene und ökologisch wertvolle Baumarten sind gezielt zu erhalten, damit einzelne grosskronige Bäume den Waldrand weiterhin als wichtige Strukturelemente prägen und bereichern. Mit Belassen von Holz im Waldrandbereich soll das Totholz gefördert und mit dem Erstellen von Kleinstrukturen der Lebensraum für Tierarten verbessert werden. Die Eingriffe sind ausserhalb der Brut- und Setzzeit auszuführen. Das Mulchen von Waldrändern ist nicht erlaubt. Die Bewirtschaftung des Grünland Pufferstreifens entlang des Waldrandes erfolgt nach den ÖLN-Vorschriften.
Richtlinien Waldrandaufwertungen light (PDF, 9 Seiten, 1,2 MB)
Projektablauf
- Aufwertung wird von der Landwirtin oder dem Landwirt durch Kontaktaufnahmen mit der Revierförsterin oder dem Revierförster initiiert.
- Prüfung Voraussetzungen an die Waldrandaufwertung durch die zuständige Revierförsterin oder den zuständigen Revierförster.
- Das ausgefüllte Vertrags-Formular wird von der Waldeigentümerin oder dem Waldeigentümer sowie der Revierförsterin oder dem Revierförster unterschrieben.
- Die Revierförsterin oder der Revierförster erteilt mit der Anzeichnung die Holzschlagbewilligung.
- Die Arbeiten werden ausgeführt.
- Die Abnahme erfolgt durch die Revierförsterin oder den Revierförster.
Vertrag Waldrandaufwertung light (XLSX, 1 Seite, 4 Register, 107 KB)
Merkblatt WaRa light (PDF, 2 Seiten, 97 KB)
Die Kontaktdaten der zuständigen Revierförsterin oder des zuständigen Revierförsters sind über folgenden Link verfügbar: Revierförstersuche - Kanton Aargau