Sammeln von Beeren, Pilzen und Holz
Das Sammeln wildwachsender Beeren und Pilze ist im ortsüblichen Umfang allen gestattet. Erwerbsmässiges Sammeln bedarf einer Bewilligung.
Gemäss Artikel 699 des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs ist das Betreten von Wald und die Aneignung wildwachsender Beeren, Pilze und dergleichen im ortsüblichen Umfang allen gestattet.
Erwerbsmässiges Sammeln von wildwachsenden Pflanzen ist nur mit einer Bewilligung der Abteilung Landschaft und Gewässer des Departements Bau, Verkehr und Umwelt zulässig. Das organisierte Sammeln sowie die Werbung dafür sind verboten. Zu Beachten sind Bestimmungen betreffend geschützten Arten.
Pilzkontrolle
Die nächste Pilzkontrollstelle finden Sie mit Hilfe der Homepage der Schweizerischen Vereinigung amtlicher Pilzkontrollorgane VAPKO. Sie befasst sich mit jeder Art von Pilzkontrolle: mit der Kontrolle von privatem Sammelgut, mit der Pilzkontrolle für den Handel und mit Pilzexpertisen für Spitäler oder Ärztinnen und Ärzte. Das Thema Pilzkontrolle fällt in die Zuständigkeit des Lebensmittelinspektorats (Amt für Verbraucherschutz) des Departements Gesundheit und Soziales.
Tätigkeitsbericht 2025 der Pilzkontrollorgane
Die Pilzkontrollorgane werden gebeten, bis am 16. Januar 2026 die Kontrolltätigkeit für das Jahr 2025 zu melden.
Ausgefülltes Formular bitte direkt mit dem Button "Einreichen" abschicken.
Meldeformular Tätigkeitsbericht
Weiterbildung für kommunale Pilzkontrollorgane
Im Aargau sind die Gemeinden zuständig für Organisation und Durchführung der Pilzkontrolle. Aufgabe des Kantons ist es, für die Weiterbildung der kommunalen Pilzkontrollorgane zu sorgen.
Vorankündigung: Die obligatorische Weiterbildungsveranstaltung 2026 findet am Freitag 2. Oktober 2026 in Unterentfelden statt.