Direktbegrünung
Zum Schutz von artenreichen Wiesen braucht es zweierlei: Bestehende Flächen müssen erhalten und neue, beispielsweise mit Methoden der Direktbegrünung, angelegt werden. Dabei wird Saat- oder Schnittgut einer artenreichen Spenderfläche geerntet und direkt auf eine Empfängerfläche übertragen.
Naturwiesen und -weiden gehören mit ihren zahlreichen Pflanzen- und Tierarten zu den wertvollsten Lebensräumen unserer Kulturlandschaft. Ihre Verbreitung hat in den letzten Jahrzehnten jedoch stark abgenommen. Mit Massnahmen wie der Direktbegrünung können neue, artenreiche Wiesen angelegt und die Biodiversität nachhaltig gefördert werden.
Direktbegrünung für Projekte
Die Voraussetzungen für die Ernte von Saatgut richten sich nach dem Standort und den vorkommenden Arten auf der Spenderfläche.
Die Sammlung von Saatgut ausserhalb von Schutzgebieten sowie von nicht geschützten Pflanzenarten ist ohne Bewilligung zulässig. Für die Sammlung von Saatgut innerhalb von Schutzgebieten sowie von geschützten Pflanzenarten ist hingegen eine Ausnahmebewilligung erforderlich. Die Bewilligungspflicht ist für jedes Projekt im Einzelfall zu prüfen. Pauschalbewilligungen werden nicht erteilt.
Saatguternte ohne Bewilligung
Die Sammlung von Saatgut ausserhalb von Schutzgebieten sowie von nicht geschützten Pflanzenarten ist ohne Bewilligung erlaubt. Dies gilt beispielsweise für die Handsammlung von Saumarten entlang von Strassenböschungen. Um eine kantonsweite Übersicht über die genutzten Spenderflächen sicherzustellen, sind sämtliche Direktbegrünungen zu melden. Nach der Saatguternte ist dazu das ausgefüllte Formular «Objektblatt Spenderfläche» per E-Mail an alg@ag.ch einzureichen.
Saatguternte mit Bewilligung
Das Sammeln von Saatgut innerhalb von Schutzgebieten sowie von geschützten Pflanzenarten ist grundsätzlich nicht erlaubt. Alle Schutzgebiete sind im Geoportal in der Karte Schutzgebiete sichtbar. Eine abschliessende Liste aller geschützten Pflanzenarten ist im Anhang A der Naturschutzverordnung oder Anhang 2 NHV aufgeführt. Für Spenderflächen, auf denen die Saatguternte grundsätzlich nicht erlaubt ist, kann eine Ausnahmebewilligung beantragt werde. Das Gesuch ist mindestens sechs Wochen vor der geplanten Saatguternte per E-Mail an alg@ag.ch einzureichen. Die Prüfung der Gesuche erfolgt im Auftrag des Kantons durch die Agrofutura AG. Mit den Angaben im Gesuchsformular können bei Bedarf zusätzliche Informationen zur Bewirtschaftung der betreffenden Fläche eingeholt werden.
Gesuchsformular (PDF, 6 Seiten, 433 KB)
Nach der Saatguternte ist das ausgefüllte Formular „Objektblatt Spenderfläche“ per E-Mail an alg@ag.ch einzureichen.
Wahl geeigneter Spenderflächen
Zur Sicherung lokaler Anpassungen und dem Erhalt der genetischen Vielfalt ist Saatgut auf möglichst nahe gelegenen Spenderflächen zu ernten. Der Kanton Aargau ist zu diesem Zweck in Regionen mit relativ homogenen ökologischen Bedingungen gegliedert, sogenannte biogeographische Regionen. Diese Einteilung ist bei der Auswahl von Spenderflächen zu berücksichtigen.
Unterstützung bei der Suche nach Spenderflächen
Die Spenderflächendatenbank der RegioFlora enthält eine Übersicht von Spenderflächen und deren Artenvorkommen. Falls weitere Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Spenderflächen benötigt wird, kann dies im Gesuchsformular vermerkt werden. Die Unterstützung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Informationen und geeigneten Flächen in der jeweiligen Region. Da geeignete oder bekannte Spenderflächen nicht in jedem Fall verfügbar sind, kann ein Erfolg bei der Suche nicht garantiert werden.