Ob Wohnhaus, Gewerbeimmobilie, landwirtschaftliches Gebäude oder Schutz- und Kirchenbau – wir bieten Ihnen fundierte Beratung aus einer Hand. Mit Fachkompetenz, Erfahrung und einem Blick für nachhaltige Lösungen begleiten wir Sie von der ersten Idee bis zur Umsetzung. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und gestalten Sie Ihr Bauvorhaben effizient, wirtschaftlich und zukunftssicher.
Wir begleiten Sie mit fundierter Projektberatung, präzisen Gebäudeanalysen und Machbarkeitsstudien auf dem Weg zu einer energieeffizienten Zukunft. Auch während der Bauausführung stehen wir Ihnen mit Fachwissen und praktischer Unterstützung zur Seite. Zudem informieren wir Sie umfassend über attraktive Fördermöglichkeiten.
Unsere unabhängigen, qualifizierten Energiefachpersonen beantworten Ihre Fragen und beraten Sie kompetent zu den Förderangeboten des Kantons Aargau.
Kontaktieren Sie uns kostenlos unter 062 835 45 40 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an energieberatung@ag.ch – wir freuen uns auf Sie!
Was Sie vor einer Beratung wissen sollten
Die beschriebenen Beratungen werden von qualifizierten und neutralen Energiefachpersonen durchgeführt und vom Kanton Aargau oder vom Bund finanziell unterstützt. Damit haben Sie als Bauherrschaft die Sicherheit, von ausgewählten, hoch qualifizierten Fachleuten beraten zu werden. Die Energieberaterinnen und Energieberater sind von der energieberatungAARGAU beauftragt und stehen in einem Vertragsverhältnis mit dem Kanton Aargau.
Der Kanton Aargau beteiligt sich an den Kosten diverser Beratungsleistungen (siehe unten). Nach erfolgreichem Abschluss der Beratung durch die Energiefachpersonen zahlt der Kanton Aargau seinen Beitrag direkt an die Energieberaterinnen und Energieberater aus.
Qualität an erster Stelle
Um für die energieberatungAARGAU tätig sein zu können, müssen die Energieberaterinnen und Energieberater hohe Anforderungen hinsichtlich ihrer Ausbildung und Erfahrung erfüllen. Die Energiefachpersonen stellen dem Kanton alle erstellten Berichte zur Verfügung. Um eine bestmögliche Qualität zu garantieren, überprüfen wir die Berichte stichprobenartig.
Sie haben nach Beratungen die Möglichkeit, der energieberatungAARGAU in einer anonymen Umfrage ein Feedback zum Beratungsangebot und zur Umsetzung zu geben. Das hilft uns dabei, die Qualität unserer Beratungen stetig zu verbessern.
Folgeaufträge
Häufig ergeben sich aus der Energieberatung Folgeaufträge. Diese dürfen die Energieberaterinnen und Energieberater nur annehmen, wenn die ratsuchende Person dies ausdrücklich wünscht. Ausserdem müssen die Energieberaterinnen und Energieberater darauf hinweisen, dass Folgeaufträge nicht im Rahmen des Energieberatungsauftrags ausgeführt werden. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Ratsuchenden und der Energiefachperson ist privatrechtlicher Natur.
Ingenieurdienstleistungen
Bei den Beratungsleistungen der Energiefachpersonen handelt es sich nicht um Ingenieurdienstleistungen im Sinne von Ausschreibungs- oder Ausführungsplanungen.