Erhebung Brandereignis- und Übungsplätze
Feuerwehren setzten PFAS-haltige Löschschäume zur Brandbekämpfung und zu Übungszwecken ab Anfangs der 1970er-Jahre ein. PFAS können die Umwelt belasten. Vor diesem Hintergrund erhebt die Abteilung für Umwelt (in Zusammenarbeit mit der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV)) die Standorte mit möglichem Einsatz von PFAS-haltigen Löschmitteln im Kanton Aargau und trägt belastete Standorte in den Kataster der belasteten Standorte ein.
Was sind PFAS und wie gelangen sie in die Umwelt?
Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) sind eine Stoffgruppe mit (je nach Verständnis des Begriffes PFAS) hunderten bis tausenden chemischen Verbindungen. Gemäss der Bezeichnung handelt es sich um Stoffe mit einer Kette aus Kohlenstoffatomen, welche mit Fluoratomen "ummantelt" (chem. "fluoriert") ist. "Perfluoriert" bedeutet dabei "vollständig fluoriert", "polyfluoriert" bedeutet "mehrfach fluoriert". PFAS werden seit den 1950er-Jahren bis heute produziert und sehr vielfältig eingesetzt. Je nach der Art der PFAS sind sie Lösungsvermittler (Tenside), schmutz-, fett-, und wasserabweisend und werden eingesetzt zur Imprägnierung von Textilien (Kleider, Möbel, Teppiche, …), Beschichtung von Lebensmittelverpackungen, Zusatz in Skiwachsen, als Benetzungsmittel in der Galvanik, als Schaumbildner in Löschmitteln etc. Insbesondere der Einsatz von Löschschäumen auf Übungsplätzen oder bei Grossbränden kann zu hohen lokalen Belastungen führen.
Weshalb sind PFAS ein Problem für die Umwelt?
Die chemische Bindung zwischen Kohlenstoff und Fluor ist so stark, dass der entsprechende Teil der PFAS-Moleküle in der Umwelt und in Organismen praktisch nicht abgebaut wird. PFAS sind sowohl in besiedelten als auch nicht-besiedelten Gebieten in Gewässern und in Böden vorhanden. Die Nationale Grundwasserbeobachtung (NAQUA) weist schweizweit in rund der Hälfte der Grundwasser-Messstellen PFAS nach. Im Kanton Aargau werden PFAS in allen grossen Grundwasserleitern im tiefen einstelligen ng/l-Bereich nachgewiesen. Die in Bezug auf Toxizität, Häufigkeit und Konzentration problematischste Einzelsubstanz ist PFOS (Perfluoroktansulfonsäure). Diese wurde häufig in Löschmitteln eingesetzt. Viele PFAS reichern sich in Organismen (Pflanzen, Mensch und Tier) an. Einige PFAS gelten als krebserregend, leber- und reproduktionstoxisch.
Warum braucht es eine Erhebung der Brandereignis- und Übungsplätze?
In erhöhten Konzentrationen können PFAS Mensch und Umwelt gefährden: Je nach Standortlage, Menge der am Standort eingesetzten Stoffe und möglicher Ausbreitungspfade (z.B. Versickerung, Entwässerung) sind Grundwasser, Oberflächengewässer oder nutzbare Böden wie Landwirtschaftsflächen betroffen. Die Lage von Brandereignis- und Übungsplätzen wurde im Kanton Aargau nur in Einzelfällen erhoben. Ziel der vorliegenden Erhebung ist, die Lage aller Brandereignisse und Übungsplätzen mit Einsatz von PFAS-haltigen Löschmitteln geographisch festzuhalten. Standorte, die mit grosser Wahrscheinlichkeit mit PFAS belastet sind, werden in den kantonalen Kataster der belasteten Standorte (KBS) eingetragen nach Art. 5 der Altlasten-Verordnung. Je genauer die Informationen (z.B. zur geographischen Lage und Abgrenzung der Standorte) angegeben werden, desto eher kann vermieden werden, dass unbelastete Flächen (z.B. eine gesamte Parkfläche statt nur eine kleine Teilfläche) fälschlicherweise in den KBS eingetragen werden. Bei einer Erfassung im KBS wird gleichzeitig entschieden, ob weiterführende altlastenrechtliche Untersuchungen mittels Beprobung und Analytik notwendig sind, aufgrund derer die Gefährdung der Umwelt beurteilt wird.
Hat die Erhebung Kostenfolgen für die Gemeinde und die Feuerwehr?
Die Kosten für die vorliegende Erhebung trägt der Kanton. Falls an einem Standort zu einem späteren Zeitpunkt weiterführende altlastenrechtliche Untersuchungen und allenfalls eine Sanierung notwendig werden, erfolgt die Finanzierung solcher Massnahmen gemäss geltendem Umweltschutzgesetz (USG) nach dem Verursacherprinzip. Bei Betriebsfeuerwehren ist der Betrieb Verursacher. Bei öffentlichen Feuerwehren tragen die Trägergemeinden gemäss aktueller Rechtsauffassung die Kosten, wobei jedoch gemäss Art. 32eter Abs. 1 lit. i USG der Bund Beiträge in der Höhe von 40 Prozent der Kosten bezahlt (VASA-Gelder). Bei Bauprojekten auf belasteten Standorten ist mit Mehrkosten zu rechnen, insbesondere bei der Entsorgung von belasteten Rückbau- und Aushubmaterialien; baubedingte Kosten trägt die Bauherrin oder der Bauherr.
Welche Aufgabe hat die Feuerwehr und was hat das mit PFAS zu tun?
Gemäss ihrem ständigen Auftrag ist die Feuerwehr für die Rettung und die allgemeine Schadenwehr inklusive Brandbekämpfung und Elementarschadenbewältigung sowie Aufgaben wie Öl-, Chemie- und Strahlenwehr zuständig. In erster Priorität gilt es, Leben zu retten (Menschen und Tiere). Schaden an Umwelt und Sachwerten zu verhindern beziehungsweise minimieren folgt in tieferer Priorität. Für die Feuerwehr ergibt sich bei Brandbekämpfungen unweigerlich ein Zielkonflikt zwischen Menschen- und Sachschutz sowie dem Umweltschutz. Unbestritten ist, dass die Feuerwehren mit ihren Einsätzen und den damit verbundenen Löschübungen auf Übungsplätzen dem Gemeinwohl einen grossen Dienst erweisen.
Gewisse Brände können effektiver durch den Einsatz von Löschschaum bekämpft werden als mit reinem Wasser (z.B. Flüssigkeitsbrände). Die Effektivität der Löschschäume beruht auf der Bildung einer schwimmenden Deckschicht auf der brennenden Flüssigkeit. Diese Schicht verhindert das Eindringen brennbarer Dämpfe in die Reaktionszone und kühlt zusätzlich das Brandgut durch das aus dem Schaum austretende Wasser ab. In Löschschäumen wurden seit Beginn der 1970er Jahre PFAS eingesetzt. Es ist davon auszugehen, dass solche PFAS-haltigen Löschschäume seit den 1970er Jahren verbreitet in der Schweiz eingesetzt wurden. Im Kanton Aargau wurden PFAS-haltige Löschmittel zurückgezogen. Es gibt nur noch eine einzige Reserve für den Fall, dass (insbesondere bei Lösungsmittel- oder Brennstoffbränden) Menschen gefährdet sind.
Was wird erhoben?
Die Erhebung konzentriert sich auf Brandereignisse (Brandplätze) und Übungsplätze, wo Schaummittel eingesetzt wurden. Zur Nachvollziehbarkeit der historischen Tätigkeiten der Feuerwehr werden gleichzeitig ehemalige Depotstandorte mit Retablierungsarbeiten und/oder Lagerung von Schaum erhoben. Bei den Übungsplätzen sind auch Übungen mit Handlöschgeräten relevant. Erhoben werden Standorte ab den 1970er Jahren. Standorte mit Einsätzen und Übungen vor 1970 werden nicht erhoben.
Bei der bevorstehenden Befragung werden historische Fragen gestellt:
- zur geografischen Lage der Brandereignis- und Übungsplätze und den ehemaligen Depots,
- zum Zeitpunkt des Brandereignisses mit Schaumeinsatz, zum Nutzungszeitraum der Löschübungsplätze mit Schaumeinsatz sowie zu Häufigkeit und Art der Übungen.
Mit der Befragung soll bestehendes, für die künftige Bearbeitung wertvolles und heute bei den Gemeinden noch greifbares historisches Wissen abgeholt und für die Zukunft gesichert werden. Der Fragebogen wurde mit der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) erarbeitet, welche heute für die strategische Aufsicht und Führung der Feuerwehr zuständig ist. Die AGV verfügt jedoch nicht über die in der Abfrage geforderten historischen Grundlagen.
Wie erfolgt die Erhebung? Wie ist der zeitliche Ablauf?
| Monat / Zuständigkeit | Gegenstand |
|---|---|
| Februar und März 2026 / Gemeinde | Abfrage der für die Erhebung zuständigen Ansprechperson |
| März 2026 / Gemeinde | Identifikation und Vorinformation von Zeitzeugen (gemeindeintern) |
| April 2026 / Abteilung für Umwelt (AfU) | Zustellung des Zugriffs für Erhebung via Online-Fragebogen zum Ausfüllen der historischen Fragen an zuständige Ansprechperson der Gemeinde (Bearbeitungszeitraum bis Rücksendung rund 6 Wochen) |
| Ende Mai 2026 / Gemeinde | Rücksendung der Antworten via digitales Portal + Pläne/Dokument per E-Mail |
| Juni – September 2026 / AfU | Auswertung der Fragebogen, evtl. Rückfragen an Ansprechperson |
Wie lautet der Auftrag an die Gemeinde? Was ist die Funktion der Ansprechperson?
Die Abteilung für Umwelt (AfU) ist auf die Unterstützung und Zusammenarbeit mit der Gemeinde und deren Feuerwehr angewiesen. Die Ansprechperson auf Gemeindeebene leitet die Befragung und ist seitens der Gemeinde entsprechend befugt. Die Ansprechperson führt dabei folgende Tätigkeiten aus:
- Frühzeitige Identifikation passender Zeitzeugen
- Durchführung der Befragungen auf Gemeindeebene
- Ausfüllen und Einreichen digitaler Fragebogen mit den Zeitzeugen
Ein zentrales Element der Befragung ist die Erhebung der geografischen Lage der Standorte. Dies insbesondere auch für historische Standorte, welche schon länger nicht mehr genutzt werden. Unentbehrlich und wertvoll ist dabei das Wissen aktueller und auch ehemaliger Feuerwehrkommandantinnen und Feuerwehrkommandanten.
Im April 2026 erfolgt die Zustellung des Zugriffs auf das Umfrage-Portal zum Ausfüllen der historischen Fragen an die Ansprechperson. Pro Standort sind im Mittel fünf bis zehn Fragen zu Form und Umfang, Zeitperiode und allenfalls Häufigkeit der Übungen zu beantworten und im Zeitfenster April bis Ende Mai 2026 (ca. 6 Wochen) dem Kanton einzureichen.
Pläne und weiterführende relevante Dokumente zu Brandereignis- und Übungsplätzen sind per E-Mail der Abteilung für Umwelt an kbs@ag.ch einzureichen.
Um den Aufwand möglichst gering zu halten und die Bearbeitung möglichst angenehm zu gestalten, stellt die AfU die passenden Hilfsmittel per April 2026 bereit (Kontakt, vorliegende Informationswebsite, digitaler Fragebogen). Gemäss Art. 46 Abs. 1 USG ist jede Person verpflichtet, den Behörden die für den Vollzug erforderlichen Auskünfte zu erteilen, nötigenfalls Abklärungen durchzuführen oder zu dulden.
Für eine enge und offene Zusammenarbeit zwischen Kanton, Gemeinde und Ihrer Feuerwehr sind wir Ihnen dankbar.