Abfallrechtliche Bewilligungen
Wer gewerbsmässig Abfälle annimmt, behandelt oder zwischenlagert, benötigt eine Betriebsbewilligung des Kantons. Die Bewilligungspflicht gilt im Kanton Aargau auch für die Annahme von nicht kontrollpflichtigen Abfällen.
Voraussetzungen
Generelle Voraussetzungen
- Baubewilligung / Nutzungsbewilligung der Gemeinde, evtl. mit Umweltverträglichkeitsprüfung: Ist mein Projekt UVP-pflichtig?
- Befestigter Platz mit kontrollierter Entwässerung, Vorgaben: Industrie- und Gewerbeabwasser - Kanton Aargau
Wenn Sie Siedlungsabfälle von Privathaushalten und Kleingewerbe annehmen möchten, benötigen Sie eine Zustimmung der Standortgemeinde. Nehmen Sie diesbezüglich direkt mit Ihrer Standortgemeinde Kontakt auf.
Gesuchsunterlagen
Folgende Gesuchsunterlagen müssen eingereicht werden
- Antragstellung via eGov
- Baubewilligung oder Zustimmung Nutzungsänderung der Gemeinde
- Handelsregisterauszug
- Situationspläne der Anlagen und Lager
- Anlagenschema
- Entwässerungspläne
- Fragebogen Löschwasserrückhalt pro Brandabschnitt
- Betriebsreglement (Mustervorlage: Abfall: Vollzugshilfen > Vollzugshilfe VVEA > Modul: Allgemeinde Bestimmungen > Anhang Muster "Betriebsreglement nach VVEA")
Weitere Unterlagen werden bei Bedarf nachgefordert.
Kontaktieren Sie uns bei Fragen: abfall@ag.ch , 062 835 33 60
Zusätzliche Gesuchsunterlagen für spezielle Anlagentypen
- Kompostier- und Vergäranlagen: Nachweis Grundkurs für Mitarbeitende von Kompostier- und Vergäranlagen; Baubewilligung (Mietenstandorte bei Feldrandkompostierung, Platzkompostierung, Vergäranlage); bei Annahme von Speiseresten: Veterinärrechtliche Bewilligung
- Trockenlegen von Altfahrzeugen: Fachbewilligung Kältemittel oder Vertrag mit externem Betrieb. Für Gastanks zusätzlich Sachkundenachweis des SVGW - Fachverband für Wasser, Gas und Wärme und des SVS - Schweizerischer Verein für Schweisstechnik.
- Annahme von gemischten Sonderabfällen aus Haushalten: Sachkenntnisnachweis gemäss Sachkenntnis Chemikalien
- Zerlegebetriebe Elektroaltgeräte (EAG): Vertrag mit lizenziertem SENS-Recycler und / oder Swico Recyclingpartner
Antragstellung via eGov
Das Gesuch für eine abfallrechtliche Bewilligung und die erforderlichen Unterlagen sind über das Portal eGOV UVEK einzureichen. Die Bewilligung gilt für einen Standort. Um eine Bewilligung für einen Standort zu beantragen, eröffnen Sie in eGov UVEK zunächst eine Organisation und einen dazugehörigen Standort.
1. Registrierung / Login eGOV UVEK
- Login www.uvek.egov.swiss (oben rechts in der Menüleiste)
- Empfohlene Login-Methode: AGOV
2. Prüfen Sie, ob für Ihre Firma bereits eine Organisation / ein Standort in eGov erfasst ist
Damit Organisationen nicht doppelt erfasst werden, bitten wir Sie zu prüfen, ob Ihre Organisation (Firma gemäss Handelsregister, falls eingetragen) bereits erfasst ist:
Wählen Sie in der Menüleiste das Menü > Servicekatalog und danach die Services > Abfall und Rohstoffe > Standort und Betriebsnummern > Organisation und Standort suchen
- Suchen Sie die Organisation anhand des Firmennamens. Der Firmenname muss exakt angegeben werden, sonst ergibt die Suche keinen Treffer; Tipp: mit * als Platzhalter suchen. Bps. *Firmenname*.
- Falls vorhanden, werden die Organisation und dazugehörige Standorte unten aufgelistet
Fahren Sie wie folgt fort:
a) Die Suche ergibt keine Treffer: Weiter zu 3. Organisation anlegen.
b) Organisation ist korrekt erfasst, Standort, für welchen Sie eine abfallrechtliche Bewilligung beantragen, fehlt: Weiter zu 4. Standort und Betriebsnummer für die Organisation beantragen
c) Standort mit der richtigen Standortadresse ist bereits erfasst: Weiter zu 5. Standort bearbeiten
3. Organisation anlegen (falls noch keine Organisation vorhanden)
Um Ihren Standort zu beantragen, müssen Sie zuerst eine Organisation anlegen. Dieser Organisation können Sie im Anschluss einen oder mehrere Standorte zuordnen.
Wählen Sie in der Menüleiste das Menü > Meine Organisation und danach den Service > Organisation anlegen
Die Organisation muss der Firma (gemäss Handelsregister, falls eingetragen) entsprechen, für welche Sie eine abfallrechtliche Bewilligung beantragen.
Wichtig:
- Service Abschliessen und danach Absenden. Der Service ist ohne Absenden nicht abgeschlossen.
4. Standort und Betriebsnummer für die Organisation beantragen (falls noch kein Standort vorhanden)
Wählen Sie in der Menüleiste das Menü Servicekatalog und danach die Services > Abfall und Rohstoffe > Standort und Betriebsnummern > Standort und Betriebsnummer beantragen
Seite 1: Standort
- Organisation auswählen, für welche Sie den Standort beantragen.
- Standortdaten anpassen, falls nötig (Standortdaten werden automatisch von den Organisationsdaten übernommen)
- Zuständige Gemeinde = Standortgemeinde der Abfallanlage; Standortadresse = Adresse / Standort der Abfallanlage
- Wichtig: Betriebsangaben: Standort ist eine Abfallanlage auswählen
- Inspektorat: kann leer gelassen werden (wird bei der Prüfung durch den Kanton ausgefüllt)
Seite 2: Betriebsdaten
Erfassen Sie die Abfallcodes und Codes der Entsorgungsverfahren, für welche Sie eine Bewilligung beantragen. In der Verordnung des UVEK über Listen zum Verkehr mit Abfällen (LVA) finden Sie ein Abfallverzeichnis mit sämtlichen LVA-Codes und eine Liste der Entsorgungsverfahren.
Melden Sie sich bei uns, wenn Sie Fragen zu den passenden LVA-Codes und Entsorgungsverfahren haben: abfall@ag.ch , 062 835 33 60
Hinweise:
- Erfassen Sie die Abfallcodes nicht unter "Auswahl der Abfallcodes", sondern unter "Hinterlegte Abfallcodes" mit dem + Symbol. Es erscheint dann eine vereinfachte Eingabemaske, in der Sie den LVA-Code eingeben können. Zum Erfassen des Entsorgungsverfahrens müssen Sie "Detailinformationen einblenden".
- Gültig bis: maximal fünf Jahre. Die Gültigkeit wird nach erfolgter Prüfung und Bewilligung durch den Kanton definitiv festgelegt.
Seite 3: Zusätzliche Angaben
Laden Sie alle notwendigen Gesuchsunterlagen hoch.
Wichtig:
- Service Abschliessen und danach Absenden. Service ist ohne Absenden nicht abgeschlossen und wird nicht an den Kanton übermittelt.
5. Standort bearbeiten (falls Standort bereits existiert)
Servicekatalog > Abfall und Rohstoffe > Standort und Betriebsnummern Standort bearbeiten
Schritte 1–3 analog Standort und Betriebsnummer beantragen
Ablauf
- Sie reichen das Gesuch mit allen Gesuchsunterlagen online via eGov UVEK ein (Antragstellung via eGov).
- Wir prüfen das Gesuch.
- Wir vereinbaren mit Ihnen einen Termin für eine Besprechung und Besichtigung der Anlage.
- Sie und die Standortgemeinde erhalten einen Entwurf der Bewilligung zur Vernehmlassung.
- Im Anschluss erhalten Sie die abfallrechtliche Bewilligung. Die Bewilligung ist für maximal fünf Jahre gültig. Vor Ablauf der Bewilligung kann ein Erneuerungsgesuch eingereicht werden.
Der gesamte Bewilligungsprozess dauert nach Vorliegen der benötigten Unterlagen in der Regel vier Monate.
Kosten
Für die Betriebsbewilligung wird eine Gebühr nach Aufwand verrechnet. Die Minimalgebühr beträgt Fr. 300.–.
Rechtsgrundlagen
Bundesgesetz über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz, USG)
Abfälle sind gemäss Art. 7 USG bewegliche Sachen, deren sich der Inhaber entledigt oder deren Entsorgung im öffentlichen Interesse geboten ist.
Bundesgesetz über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz, USG)
Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA)
Entsorgungsunternehmen, die Sonderabfälle oder andere kontrollpflichtige Abfälle entgegennehmen benötigen eine Bewilligung nach Art. 8 VeVA. Die Bewilligungen nach VeVA wird zusammen mit der Bewilligung nach EG UWR erteilt.
Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (Abfallverordnung, VVEA)
Abfallanlagen sind nach dem Stand der Technik zu errichten und zu betreiben. Inhaberinnen und Inhaber von Abfallanlagen müssen alle zehn Jahre prüfen, ob die Anlage dem Stand der Technik entspricht, und die nötigen Anpassungen vornehmen (Art. 26 VVEA).
Der Betrieb von Abfallanlagen richtet sich nach den Vorgaben von Art. 27 VVEA.
Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (Abfallverordnung, VVEA)
Verordnung des UVEK über Listen zum Verkehr mit Abfällen (LVA
Die LVA enthält ein Abfallverzeichnis (Anhang 1), das Auskunft darüber gibt, ob es sich bei einem bestimmten Abfall um Sonderabfall, anderen kontrollpflichtigen Abfall (mit und ohne Begleitscheinpflicht) oder um nicht kontrollpflichtigen Abfall handelt. Die Abfallarten sind mit sechsstelligen LVA-Codes bezeichnet und nach Herkunft der Abfälle gegliedert.
Anhang 2 enthält die Liste der Entsorgungsverfahren und Entsorgungscodes. In Anhang 3 sind die Mengenschwellen für Sonderabfälle aufgeführt.
Weitere Informationen: Webseite BAFU Klassierung von Abfällen
Verordnung des UVEK über Listen zum Verkehr mit Abfällen (LVA)
Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über den Schutz von Umwelt und Gewässern (EG Umweltrecht, EG UWR)
Der gewerbsmässige Betrieb von Anlagen zur Entsorgung, Behandlung oder Zwischenlagerung von Abfällen bedarf nach § 6 EG UWR einer Betriebsbewilligung des Kantons. Die Bewilligung wird erteilt, wenn die technischen und organisatorischen Vorkehrungen den umweltgerechten Umgang mit den Abfällen gewährleisten.
Weiterführende Informationen
Abfall: Vollzugshilfen Bundesamt für Umwelt BAFU
Umwelt & Natur - Kanton Aargau > Merkblätter und Vollzugshilfen