Personendaten
Familienverhältnis – Tarif A / B
Eheleute, welche in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe leben, sowie Personen in eingetragener gleichgeschlechtlicher Partnerschaft, werden zum Tarif B (Tarif für gemeinsam steuerpflichtige Personen) besteuert. Dasselbe gilt für alleinstehende Personen, wenn sie mit mindestens einem Kind allein zusammen leben, für das ein Kinderabzug gewährt wird.
Alle übrigen Personen werden zum Tarif A (Tarif für allein stehende Personen) besteuert.