1.2 Nebenerwerb
Anzugeben sind sämtliche Nebeneinkünfte aus unselbstständiger Tätigkeit wie z. B. Vergütungen für die Tätigkeit in Behörden, für journalistische, künstlerische, wissenschaftliche oder sportliche Tätigkeit, Privatunterricht, Buchhaltungsarbeiten, handwerkliche Arbeit, Hausverwaltungen, Hauswart- und Reinigungsarbeiten.
Der Nebenerwerb ist genau zu bezeichnen und zu belegen.
- Die themenbezogenen Merkblätter, Informationen / Übersichten sowie Zusatzformulare zur Einkommenssteuer sind im Bereich Alles zu Steuern > Einkommenssteuer publiziert.
- Die Einkommenssteuertarife sind im Bereich Steuern berechnen publiziert.