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Steuerthemen

Grundstückschätzung / Liegenschaften

Grundstückschätzung

Das Kantonale Steueramt, Sektion Grundstückschätzung, verfügt die Eigenmietwerte und die Vermögenssteuerwerte gestützt auf die Erhebungen der kantonalen Schätzungsexpertinnen und Schätzungsexperten.

Sie benötigen den rechtskräftigen Eigenmietwert oder Vermögenssteuerwert Ihres Grundstücks bzw. Ihrer Liegenschaft.

Die vollständigen Akten zu den Grundstückschätzungen befinden sich beim Gemeindesteueramt der jeweiligen Liegenschaftsgemeinde. Wenden Sie sich bitte mit Ihrer Anfrage direkt an das zuständige Gemeindesteueramt.

Adressen der Gemeindesteuerämter

Hinweis:Neubewertung aller Liegenschaften per 1. Januar 2025

Ab dem 1. Januar 2025 tritt eine umfassende Neubewertung aller Liegenschaften in Kraft. Diese basiert auf einer aktuellen Wertbasis und einem modernisierten Bewertungsmodell. Die Auswirkungen dieser Neubewertung werden erstmals für das Steuerjahr 2025 zum Tragen kommen. Wesentliche Änderungen, die in der Steuerperiode 2024 oder älter erfolgt sind, werden noch nach dem altem Recht verfügt.

Anforderungen an externe Verkehrswertschätzungen für das Kantonale Steueramt Aargau

Die Sektion Grundstückschätzung des Kantonalen Steueramtes Aargau legt die Eigenmietwerte und die Vermögenssteuerwerte fest. Falls Sie eine Bewertung einreichen möchten, um einen Übernahmewert (Marktwert) vorgängig abzuklären, müssen Sie folgende Vorgaben beachten. Anfragen betreffend Marktwerte können nur bei Vorliegen einer vollständigen und marktkonformen Verkehrswertschätzung geprüft und beantwortet werden.

1. Beauftragung einer Fachperson

Das Gutachten für eine Marktwertermittlung muss einer geeigneten und qualifizierten Fachperson erteilt werden. Die beauftragte Person ist verpflichtet, die nachfolgenden Anforderungen des KStA Aargau bei der Erstellung des Gutachtens unbedingt zu beachten. Für schätzungstechnische Fragen steht die Sektion Grundstückschätzung (062 835 27 45 / grundstueckschaetzung@ag.ch) zur Verfügung.

2. Akzeptierte Bewertungsmethoden

Die Bewertungen müssen methodisch korrekt, vollständig nachvollziehbar und marktkonform sein. Gemäss den aktuellen Vorgaben der jeweils gültigen Ausgabe des Schweizerischen Schätzerhandbuchs der SVKG (derzeit Ausgabe 2019, neuere Ausgaben sind massgebend) werden folgende Methoden akzeptiert:

  • Vergleichswertmethoden
  • Andere anerkannte marktkonforme Methoden, die eine nachvollziehbare Herleitung der eingesetzten Werte gewährleisten (z. B. Sachwert mit Marktanpassungsfaktor, Ertragswert mit marktüblichen Zinssätzen)

Wichtig: Bewertungen, die ausschliesslich auf dem reinen Sachwert (ohne Marktanpassungsfaktoren) oder auf dem reinen Ertragswert (mit konstruierten, nicht marktüblichen Kapitalisierungssätzen) beruhen, werden nicht akzeptiert. Die bisherige Mischwertmethode gilt in dieser Form nicht mehr uneingeschränkt als marktkonform, da sie den aktuellen Marktanforderungen nicht mehr ausreichend gerecht wird.

3. Anforderungen an die Dokumentation von Marktwertschätzungen

Zur Nachvollziehbarkeit der Marktwertschätzungen müssen die der Bewertung zugrundeliegenden Daten und Parameter (z. B. Miet- und Landwerte, Zu- oder Abschläge) belegt werden.