Grundstückschätzung
Das Kantonale Steueramt, Sektion Grundstückschätzung, verfügt die Eigenmietwerte und die Vermögenssteuerwerte gestützt auf die Erhebungen der kantonalen Schätzungsexpertinnen und Schätzungsexperten.
Anforderungen an externe Verkehrswertschätzungen für das Kantonale Steueramt Aargau
Die Sektion Grundstückschätzung des Kantonalen Steueramtes Aargau legt die Eigenmietwerte und die Vermögenssteuerwerte fest. Falls Sie eine Bewertung einreichen möchten, um einen Übernahmewert (Marktwert) vorgängig abzuklären, müssen Sie folgende Vorgaben beachten. Anfragen betreffend Marktwerte können nur bei Vorliegen einer vollständigen und marktkonformen Verkehrswertschätzung geprüft und beantwortet werden.
1. Beauftragung einer Fachperson
Das Gutachten für eine Marktwertermittlung muss einer geeigneten und qualifizierten Fachperson erteilt werden. Die beauftragte Person ist verpflichtet, die nachfolgenden Anforderungen des KStA Aargau bei der Erstellung des Gutachtens unbedingt zu beachten. Für schätzungstechnische Fragen steht die Sektion Grundstückschätzung (062 835 27 45 / grundstueckschaetzung@ag.ch) zur Verfügung.
2. Akzeptierte Bewertungsmethoden
Die Bewertungen müssen methodisch korrekt, vollständig nachvollziehbar und marktkonform sein. Gemäss den aktuellen Vorgaben der jeweils gültigen Ausgabe des Schweizerischen Schätzerhandbuchs der SVKG (derzeit Ausgabe 2019, neuere Ausgaben sind massgebend) werden folgende Methoden akzeptiert:
- Vergleichswertmethoden
- Andere anerkannte marktkonforme Methoden, die eine nachvollziehbare Herleitung der eingesetzten Werte gewährleisten (z. B. Sachwert mit Marktanpassungsfaktor, Ertragswert mit marktüblichen Zinssätzen)
Wichtig: Bewertungen, die ausschliesslich auf dem reinen Sachwert (ohne Marktanpassungsfaktoren) oder auf dem reinen Ertragswert (mit konstruierten, nicht marktüblichen Kapitalisierungssätzen) beruhen, werden nicht akzeptiert. Die bisherige Mischwertmethode gilt in dieser Form nicht mehr uneingeschränkt als marktkonform, da sie den aktuellen Marktanforderungen nicht mehr ausreichend gerecht wird.
3. Anforderungen an die Dokumentation von Marktwertschätzungen
Zur Nachvollziehbarkeit der Marktwertschätzungen müssen die der Bewertung zugrundeliegenden Daten und Parameter (z. B. Miet- und Landwerte, Zu- oder Abschläge) belegt werden.