Bei verschiedenen derivativen Finanzinstrumenten errechnet sich der steuerbare Zins aus der Differenz zwischen Kaufs- und Verkaufspreis resp. Erlös bei Verfall (siehe Merkblatt Erläuterung zur Besteuerung von kombinierten Produkten). Bei Kauf und/oder Verkauf von Teilmengen muss der Zins pro Teilmenge berechnet werden.
Bei Verfall eines solchen Produktes ist der Nennwert/Anzahl per Verfall (anstatt per 31. Dezember) zu erfassen. In der Erfassungsmaske für BondFloorPricing ist das Kaufdatum und bei Fremdwährung allfällig der Kurs gemäss Belegen einzugeben. Bei einem Teilverkauf vor Verfall ist via "Zu-/Abgänge" Nennwert/Anzahl dieses Teilverkaufs zu erfassen und eine separate Zinsberechnung für die Teilmenge durchzuführen.
Ein Verkauf eines solchen Produktes oder einer Teilmenge davon ist via "Zu-/Abgänge" zu erfassen und pro Verkauf eine Zinsberechnung für die jeweilige Menge durchzuführen. Bei Fremdwährung kann der vorgeschlagene Kurs durch den Kurs gemäss Beleg ersetzt werden. Kaufs- und Verkaufs-/Rückzahlungsabrechnungen sind immer beizulegen.
Kauf und Verkauf in Teilmengen (First-In-/First-Out-Prinzip)
a) Beispiel Abgang durch Verkäufe vor Verfall
Vorgang
Datum
Anzahl
Erfassungsmaske
Kauf
02.05.2023
nom. 20'000
- ()
Kauf
08.09.2023
nom. 80'000
- ()
Verkauf
03.03.2024
nom. 60'000
- ()
Verkauf
06.08.2024
nom. 40'000
- ()
Erfassung für die Berechnung des steuerbaren Einmalzinses
Vorgang
Datum
Anzahl
Erfassungsmaske
Abgang
03.03.2024
20'000
Maske ...
Kauf
02.05.2023
- ()
Maske ...
Abgang
03.03.2024
40'000
Maske ...
Kauf
08.09.2023
- ()
Maske ...
Abgang
06.08.2024
40'000
Maske ...
Kauf
08.09.2023
- ()
Maske ...
b) Beispiel Abgang durch Verkauf und Verfall
Vorgang
Datum
Anzahl
Erfassungsmaske
Kauf
02.05.2023
nom. 50'000
- ()
Kauf
08.09.2023
nom. 50'000
- ()
Verkauf
03.03.2024
nom. 80'000
- ()
Verkauf
06.08.2024
nom. 20'000
- ()
Erfassung für die Berechnung des steuerbaren Einmalzinses