Hauptmenü

30 Bewegliches Vermögen

30.1 Wertschriften, Guthaben, Gold und andere Edelmetalle

Allgemeine Ausführungen

Für die Vermögenssteuer ist das gesamte am 31. Dezember 2025 vorhandene, im In- und Ausland gelegene Vermögen anzugeben. Endet die Steuerpflicht während des Jahres, ist für die Vermögenssteuer das gesamte an diesem Stichtag (Wegzugsdatum, Todestag) vorhandene im In- und Ausland gelegene Vermögen anzugeben. Nutzniessungsvermögen ist von der nutzniessungsberechtigten Person zu versteuern.