30.1.8 Derivative Finanzinstrumente
Für die Erfassung von derivativen Finanzinstrumenten empfiehlt es sich, die Kursliste der ESTV zu verwenden. Mittels Valoren-Nr., ISIN-Nr. oder Bezeichnung kann der gewünschte Titel ausgewählt werden. Anschliessend sind nur noch die Nennwerte oder die Stückzahl per 31. Dezember und eventuell per Fälligkeitsdatum zu erfassen.
Bei verschiedenen Produkten ergibt sich der steuerbare Zins aus der Differenz zwischen Kaufs- und Verkaufspreis (siehe Merkblatt Erläuterung zur Besteuerung von kombinierten Produkten). Für im Steuerjahr verkaufte oder verfallene Titel kann dieser Zins mit dem integrierten BondFloorPricing selbst berechnet werden. Dazu sind die Zu- und Abgangsdaten zu erfassen. Die Kaufs- und Verkaufsabrechnungen sind beizulegen.
Für nicht in der Kursliste erscheinende Produkte ist der Steuerwert gemäss Angaben der Bank einzugeben.
Bei Fremdwährungeen wird als Umrechnungskurs per 31. Dezember der Endjahreskurs und für die Ertragstermine jeweils der entsprechende Monatsmittelkurs vorgeschlagen (gemäss Daten der Eidgenössischen Steuerverwaltung).