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30.1 Wertschriften und Guthaben

30.1.19 Kryptowährungen

Als Wert per 31. Dezember ist der Jahresendkurs einzusetzen.

Die offiziellen Steuerwerte der Eidgenössischen Steuerverwaltung der meist gebrauchten Kryptowährungen sind in eTAX AARGAU hinterlegt. Beim Auswählen der entsprechenden "Kryptowährung" wird der Steuerwert automatisch vorgeschlagen. Anschliessend ist nur noch die Anzahl per 31. Dezember zu erfassen.

Ist eine Kryptowährung nicht in eTAX AARGAU hinterlegt, ist die Art "Andere" auszuwählen. In diesem Fall müssen die Felder Bezeichnung, Anzahl und Steuerwert/Stk. in Schweizer Franken ausgefüllt werden.

Weitere Hinweise über Kryptowährungen sind unter www.ag.ch/steuern abrufbar.