30.1.15 Lotteriegewinne (Lotto, Toto ...)
Verrechnungssteuerguthaben, die zur Hauptsache auf Lotteriegewinne zurückzuführen sind, werden zur Verrechnung mit den Steuern an die Finanzverwaltung der Gemeinde überwiesen.
Verrechnungssteuerguthaben, die zur Hauptsache auf Lotteriegewinne zurückzuführen sind, werden zur Verrechnung mit den Steuern an die Finanzverwaltung der Gemeinde überwiesen.