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30.1 Wertschriften und Guthaben

30.1.15 Lotteriegewinne (Lotto, Toto ...)

Verrechnungssteuerguthaben, die zur Hauptsache auf Lotteriegewinne zurückzuführen sind, werden zur Verrechnung mit den Steuern an die Finanzverwaltung der Gemeinde überwiesen.