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2 Einkünfte selbstständig erwerbend

2.2 Personengesellschaft

Die Anteile am Einkommen von Kollektiv- oder Kommanditgesellschaften ist anhand der Jahresrechnung zu bescheinigen. Folgende Punkte sind mindestens in der Jahresrechnung auszuweisen:

  • Anteil Gewinn pro Gesellschafter
  • verbuchter Eigenlohn pro Gesellschafter
  • Zinsen auf Kapitaleinlagen (Eigenkapital), Darlehen oder Kontokorrenten
  • persönliche Beiträge an die berufliche Vorsorge inkl. verbuchtem Anteil
  • persönliche Familienzulagen

Ohne die entsprechenden Angaben ist der Fragebogen "Kollektiv- und Kommanditgesellschaften" auszufüllen.

Das Einkommen aus einfachen Gesellschaften ist anteilsmässig zu deklarieren. Die entsprechenden Aufstellungen oder Bilanzen und Erfolgsrechnungen sind beizulegen.