2.2 Personengesellschaft
Die Anteile am Einkommen von Kollektiv- oder Kommanditgesellschaften ist anhand der Jahresrechnung zu bescheinigen. Folgende Punkte sind mindestens in der Jahresrechnung auszuweisen:
- Anteil Gewinn pro Gesellschafter
- verbuchter Eigenlohn pro Gesellschafter
- Zinsen auf Kapitaleinlagen (Eigenkapital), Darlehen oder Kontokorrenten
- persönliche Beiträge an die berufliche Vorsorge inkl. verbuchtem Anteil
- persönliche Familienzulagen
Ohne die entsprechenden Angaben ist der Fragebogen "Kollektiv- und Kommanditgesellschaften" auszufüllen.
Das Einkommen aus einfachen Gesellschaften ist anteilsmässig zu deklarieren. Die entsprechenden Aufstellungen oder Bilanzen und Erfolgsrechnungen sind beizulegen.