21 Selbstbehalt Krankheits- und Unfallkosten
Der aufzurechnende Selbstbehalt bezieht sich nur auf die Krankheits- und Unfallkosten unter Ziffer 17.1 und berechnet sich wie folgt:
(Nettoeinkommen gemäss Ziffer 20) x 5 : 95
Von den behinderungsbedingten Kosten (Ziffer 17.2) ist kein Selbstbehalt aufzurechnen.