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Abzüge

21 Selbstbehalt Krankheits- und Unfallkosten

Der aufzurechnende Selbstbehalt bezieht sich nur auf die Krankheits- und Unfallkosten unter Ziffer 17.1 und berechnet sich wie folgt:

(Nettoeinkommen gemäss Ziffer 20) x 5 : 95

Von den behinderungsbedingten Kosten (Ziffer 17.2) ist kein Selbstbehalt aufzurechnen.