Fristverlängerung Steuererklärung
Reichen Sie als natürliche oder juristische Person ein Fristverlängerungsgesuch für Ihre Steuererklärung online ein.
Text
Fristverlängerung natürliche Personen
Fristverlängerung juristische Personen
Gesetzliche Grundlagen
Nach § 180 Abs. 2 StG müssen die Steuerpflichtigen ihre persönliche Steuererklärung wahrheitsgemäss und vollständig ausfüllen, persönlich unterzeichnen und samt den vorgeschriebenen Beilagen fristgemäss der zuständigen Behörde einreichen. Bei juristischen Personen ist die Steuererklärung durch ein zeichnungsberechtigtes Organ zu unterzeichnen.
Nach § 65 Abs. 3 StGV sind Gesuche um Erstreckung der Frist für die Einreichung der Steuererklärung oder von fehlenden Beilagen vor Ablauf der Frist schriftlich dem Gemeindesteueramt (natürliche Personen) bzw. dem Kantonalen Steueramt (juristische Personen) einzureichen, welche darüber entscheiden.