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Alles zu Steuern

Scanning-App bei Revisionen von juristischen Personen

Das Kantonale Steueramt setzt bei der externen Revision von juristischen Personen eine offizielle Scanning-App ein. Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen zum Zweck und zum Einsatz der App sowie zu Datenschutz und Informationssicherheit.

Mit der Scanning-App modernisiert das Kantonale Steueramt Aargau die Revisionstätigkeit vor Ort. Für die Revision relevante Unterlagen können von den Mitarbeitenden des Kantonalen Steueramts direkt digital erfasst und ohne zusätzliche Papierkopien weiterverarbeitet werden. Das vereinfacht Abläufe, spart Zeit und unterstützt eine effiziente und zeitgemässe Durchführung der Revision.

Ein kompaktes Informationsblatt finden Sie hier zum Download:
Scanning-App des Kantonalen Steueramts (PDF, 2 Seiten, 282 KB)

FAQ – Häufige Fragen und Antworten

Warum setzt das Kantonale Steueramt eine Scanning-App ein?

Die App ermöglicht es, relevante Unterlagen im Rahmen einer Revision digital zu erfassen. Damit kann die Bearbeitung effizienter, einheitlicher und papiersparender erfolgen. Zusätzliche Arbeitsschritte wie das Erstellen von Kopien oder das Entfernen und Wiederanbringen von Klammern entfallen.

In welchem Zusammenhang wird die App eingesetzt?

Die App wird im Rahmen der externen Revision bei juristischen Personen eingesetzt. Sie dient der Erfassung von Unterlagen, die für die Durchführung der Revision erforderlich sind.

Welche Unterlagen können erfasst werden?

Es werden nur Unterlagen erfasst, die im Rahmen der jeweiligen Revision relevant und erforderlich sind.

Werden dafür private Smartphones verwendet?

Ja, die Mitarbeitenden nutzen ihre privaten Smartphones. Die Scanning-App ist ein offizielles Arbeitsinstrument des Kantonalen Steueramts Aargau und wird ausschliesslich im dienstlichen Kontext eingesetzt. Der Einsatz erfolgt im Rahmen der Revision und nach den dafür geltenden Vorgaben und Prozessen.

Erfolgt der Einsatz zu privaten Zwecken?

Nein. Die App wird ausschliesslich zu dienstlichen Zwecken im geregelten Kontext der Revision eingesetzt.

Werden auf dem Smartphone Bilder oder andere Daten gespeichert?

Nein. Das Smartphone dient ausschliesslich der Erfassung und Übertragung der Unterlagen. Die Bilder werden unverzüglich über eine verschlüsselte Verbindung in das digitale Archiv übertragen. Auf dem Smartphone werden keine Bilder gespeichert.

Wo werden die Bilder gespeichert?

Die erfassten Bilder werden direkt in das digitale Archiv des Kantonalen Steueramts übertragen und dort gespeichert. Sie befinden sich damit in derselben Datenbank wie die eingereichten Steuerunterlagen.

Wer darf die App benutzen?

Die App kann nur von berechtigten Mitarbeitenden des Kantonalen Steueramts verwendet werden. Für den Einsatz bestehen klare Zuständigkeiten und Berechtigungen.

Wer hat Zugriff auf die digitalisierten Dokumente?

Zugriff auf die digitalisierten Dokumente haben nur berechtigte Personen innerhalb des Kantonalen Steueramts, soweit dies für ihre Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Wie ist der Datenschutz gewährleistet?

Die bearbeiteten Daten werden im Einklang mit den geltenden Datenschutz- und Informationssicherheitsvorgaben des Kantons verarbeitet. Die Übertragung der erfassten Bilder erfolgt über eine verschlüsselte Verbindung.

Ist die Lösung sicher?

Die Scanning-App wurde für den Einsatz im Kantonalen Steueramt entwickelt und sicherheitsseitig geprüft. Die Lösung wurde durch die zuständige Stelle des Kantons freigegeben.

Wurden die betroffenen Unternehmen vorab informiert?

Ja. Unternehmen werden bereits in der Revisionsankündigung auf den möglichen Einsatz der Scanning-App hingewiesen.

Wo erhalte ich weitere Informationen?

Bei Fragen können Sie sich an die zuständige Kontaktperson im Rahmen Ihrer Revision wenden. Zusätzlich steht Ihnen das Infoblatt auf dieser Seite zum Download zur Verfügung.