Mindeststeuer
Informationen zur kantonalen Mindeststeuer bei juristischen Personen.
Die Mindeststeuer ist ähnlich einer "Kopfsteuer" für juristische Personen.
Kapitalgesellschaften und Genossenschaften entrichten als Mindeststeuer nach § 88 StG (einfache Kantonssteuer)
- CHF 500 für Kapitalgesellschaften
- CHF 100 Franken für Genossenschaften
Bis 2019 wurde für internationale Konzernkoordinationszentralen eine Mindeststeuer von CHF 5'000 erhoben. Diese Regelung findet ab 2020 keine Anwendung mehr.
Neugründungen seit 2020
Unternehmen mit Neugründung seit dem 1. Januar 2020 sind während fünf Jahren von der Mindestbesteuerung befreit. Bei Umwandlungen wird für die Berechnung die Dauer des Bestehens des Personenunternehmens an die Fünfjahresfrist angerechnet.