Hauptmenü

Alles zu Steuern

Gewinnsteuer

Gegenstand der Gewinnsteuer ist der Reingewinn der juristischen Person.

Die juristischen Personen entrichten eine Gewinnsteuer an den Kanton, die Gemeinden sowie den Bund (Steuerhoheiten). Bei Kanton und Bund ist der geschuldete Steuerbetrag in gesetzlichen Steuersätzen festgelegt. Bei den Einwohnergemeinden wird der geschuldete Steuerbetrag als Zuschlag auf der einfachen Kantonssteuer erhoben.

Steuersätze

Wie hoch ist die Gewinnsteuer der Kapitalgesellschaften und Genossenschaften?

Kantons- und Gemeindesteuern

Kapitalgesellschaften und Genossenschaften entrichten als Gewinnsteuer nach § 75 StG (einfache Kantonssteuer)

  • ab 2024
    • 5,5 Prozent auf dem steuerbaren Reingewinn (einfache Kantonssteuer).
  • für 2023
    • 5,5 Prozent für die ersten 250'000 Franken des steuerbaren Reingewinns,
    • 6,5 Prozent auf dem übrigen Reingewinn.
  • für 2022
    • 5,5 Prozent für die ersten 250'000 Franken des steuerbaren Reingewinns,
    • 7,5 Prozent auf dem übrigen Reingewinn.
  • bis 2021
    • 5,5 Prozent auf den ersten 250'000 Franken des steuerbaren Reingewinns,
    • 8,5 Prozent auf dem übrigen Reingewinn.
  • bis 2015
    • 6 Prozent auf den ersten 150'000 Franken des steuerbaren Reingewinns,
    • 9 Prozent auf dem übrigen Reingewinn.

Der geschuldete Steuerbetrag wird anhand der einfachen Kantonssteuer, multipliziert mit dem Steuerfuss der jeweiligen Steuerperiode sowie den gesetzlichen Zuschlägen berechnet.

Direkte Bundessteuer

Für die direkte Bundessteuer beträgt der Gewinnsteuersatz 8,5 Prozent nach Art. 68 DBG.

Wie hoch ist die Gewinnsteuer der Vereine, Stiftungen und übrigen juristischen Personen?

Kantons- und Gemeindesteuern

Die Vereine, Stiftungen und übrige juristische Personen entrichten als Gewinnsteuer nach § 81 StG (einfache Kantonssteuer)

  • seit 2014
    • 6 Prozent des steuerbaren Reingewinns, wenn dieser 20'000 Franken übersteigt.
  • bis 2013
    • 10 Prozent des steuerbaren Reingewinns, wenn dieser 20'000 Franken übersteigt.

Der geschuldete Steuerbetrag wird anhand der einfachen Kantonssteuer, multipliziert mit dem Steuerfuss der jeweiligen Steuerperiode sowie den gesetzlichen Zuschlägen berechnet.

Direkte Bundessteuer

Für die direkte Bundessteuer werden Gewinne nach Art. 71 DBG mit 4,25 Prozent besteuert, wobei Gewinne unter 5'000 Franken nicht besteuert werden.

Seit 1. Januar 2018 werden Gewinne von juristischen Personen mit ideellen Zwecken unter 20'000 Franken nicht besteuert (§ 73a StG).

Patentbox und Zusatzabzug für Forschung und Entwicklung

Diese Bestimmungen gelten ab 2020

  • Patentbox mit max. möglicher Entlastung von 90 % der Patentboxsparte,
  • Zusatzabzug für Forschung und Entwicklung von bis zu möglichen 50 % des qualifizierten Forschungs- und Entwicklungsaufwands.

Patentbox sowie Zusatzabzug für Forschung und Entwicklung unterstehen der Entlastungsbegrenzung von 70 %.

Mehr zum Thema

Rechtliche Grundlagen