Abstimmung vom 8. März 2026
Am Abstimmungstermin vom 8. März 2026 kann die Aargauer Stimmbevölkerung über sechs Vorlagen entscheiden.
Eidgenössische Vorlagen
- Vorlage 1: Volksinitiative "Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)" und direkter Gegenentwurf Bundesbeschluss über die schweizerische Währung und die Bargeldversorgung
- Vorlage 2: Volksinitiative "200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)"
- Vorlage 3: Volksinitiative "Für eine gerechte Energie- und Klimapolitik: Investieren für Wohlstand, Arbeit und Umwelt (Klimafonds-Initiative)"
- Vorlage 4: Bundesgesetz vom 20. Juni 2025 über die Individualbesteuerung
Die Volksinitiative "Bargeld ist Freiheit" und der direkte Gegenentwurf (Bundesbeschluss über die schweizerische Währung und die Bargeldversorgung) gelangen gemäss dem Verfahren mit Stichfrage nach Artikel 139b der Bundesverfassung zur Abstimmung.
Kantonale Vorlagen
Vorlage 5: Aargauische Volksinitiative "Arbeit muss sich lohnen!" vom 24. April 2024
In Kürze
Die Sozialhilfe ist das letzte Auffangnetz im System der sozialen Sicherheit. Sie bewahrt Menschen vor Armut und garantiert ein menschenwürdiges Dasein mit sozialer Teilhabe.
Der Grundbedarf in der Sozialhilfe beträgt bei einer Einzelperson Fr. 1'061.– im Monat. Die Sozialbehörde kann den Grundbedarf kürzen oder die Sozialhilfe ganz einstellen, wenn jemand nicht kooperiert und beispielsweise zumutbare Arbeit oder ein Beschäftigungsprogramm ablehnt.
Die Zahl aller Personen mit Sozialhilfebezug im Kanton Aargau ist seit 2017 um rund einen Fünftel auf eine Sozialhilfequote von 1,7 Prozent im Jahr 2023 gesunken. Auch die Sozialhilfekosten und die Zahl der laufenden Sozialhilfedossiers mit einem Sozialhilfebezug von über zwei Jahren sind in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen. Kinder und Jugendliche sowie Erwerbstätige machen rund zwei Drittel der Personen aus, die über zwei Jahre Sozialhilfe beziehen.
Die Aargauische Volksinitiative «Arbeit muss sich lohnen!» wurde am 24. April 2024 mit 3'207 gültigen Unterschriften eingereicht. Sie verlangt eine Anpassung des kantonalen Sozialhilfe- und Präventionsgesetzes (SPG). Neu soll der Grundbedarf für Personen, die länger als zwei Jahre ununterbrochen Sozialhilfe beziehen, um mindestens 5 Prozent gekürzt werden – mit Ausnahme von bestimmten Personengruppen. Die Initiative will damit erreichen, dass der Anreiz zur Erwerbstätigkeit gestärkt und der Langzeitbezug von Sozialhilfe redu-ziert wird.
Weitere Unterlagen und Informationen zu dieser Vorlage finden Sie unter der Geschäftsnummer GR.25.219 im Bereich des Grossen Rats.
Vorlage 6: Aargauische Volksinitiative "Blitzerabzocke stoppen!" vom 18. September 2024
In Kürze
Die Überwachung des fliessenden Strassenverkehrs ist eine gemeinsame Polizeiaufgabe der Gemeinden und der Kantonspolizei. Die Gemeinden sind dafür auf dem gesamten Gemeindegebiet mit Ausnahme der Kantonsstrassen ausserorts zuständig. Die Kantonspolizei ist für die weiteren Strassen im Kanton zuständig.
Zu diesem Zweck dürfen die Gemeinden und die Kantonspolizei auch stationäre und semistationäre Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlagen einsetzen. Diese werden umgangssprachlich auch als «Blitzer» bezeichnet. Das heutige Recht schränkt den Einsatz solcher Anlagen nicht ein.
Die Aargauische Volksinitiative «Blitzerabzocke stoppen!» wurde am 18. September 2024 mit 3'074 gültigen Unterschriften eingereicht.
Die Initiative verlangt, dass stationäre Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlagen künftig nur mit einer Bewilligung des Regierungsrats betrieben werden dürfen. Die Bewilligung soll nur erteilt werden, wenn am Standort ein erhebliches Verkehrssicherheitsdefizit besteht, andere Massnahmen erfolglos geblieben oder nicht möglich sind und sich das Verkehrssicherheitsdefizit mit dem Einsatz einer solchen Überwachungsanlage wirksam reduzieren lässt. Die Bewilligung des Regierungsrats soll auf drei Jahre beschränkt werden. Zudem soll eine Pflicht eingeführt werden, dass die Verkehrsteilnehmenden mittels Beschilderung auf den Einsatz solcher «Blitzer» aufmerksam gemacht werden.
Daneben will die Initiative, dass der Einsatz von semistationären Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlangen am selben Standort auf eine Einsatzdauer von 72 Stunden beschränkt wird.
Weitere Unterlagen und Informationen zu dieser Vorlage finden Sie unter der Geschäftsnummer GR.25.103 im Bereich des Grossen Rats.
Abstimmungsbroschüre vom 8. März 2026 (PDF, 24 Seiten, 793 KB)
Kantonale Erläuterungen als Audio-Datei (ZIP, 38,8 MB)
Erklärvideos in Gebärdensprache
Aargauische Volksinitiative "Arbeit muss sich lohnen!"
Aargauische Volksinitiative "Blitzerabzocke stoppen!"
Informationen zu den Wahlen auf Bezirks- und Kreisebene vom 8. März 2026 finden Sie hier.